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Böhmische Hofkanzlei von Johann Bernhard Fischer von Erlach
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Am Judenplatz Nr. 11 befindet sich das Gebäude des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (und bis 2012 auch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs), die ehemalige Böhmische Hofkanzlei, die 1709–1714 nach Plänen von Johann Bernhard Fischer von Erlach errichtet wurde. Nach 1749 wurden die restlichen Parzellen des Häuserblocks aufgekauft, und Matthias Gerl war 1751–1754 mit der Erweiterung des Palais beauftragt, die den Bau nach Westen hin symmetrisch verdoppelte. Weitere Umbauten erfolgten im 19. Jahrhundert; das Palais erhielt damals im Wesentlichen sein heutiges Aussehen. Die Fassade zum Judenplatz war ursprünglich die Rückfront des Gebäudes, erst seit den Umbauten des 20. Jahrhunderts befindet sich hier das Haupteingangstor.
Das Palais war ursprünglich Amtssitz der Böhmischen Hofkanzlei, die 1749 mit der Österreichischen Hofkanzlei organisatorisch vereinigt wurde. 1848 wurde sie in das k.k. Ministerium des Innern umgewandelt; dieses blieb bis 1923 im Palais. 1761–1782 und 1797–1840 befand sich hier auch die Oberste Justizstelle, die Vorläuferin des Obersten Gerichtshofes. 1936 zog der von der Diktatur eingerichtete Bundesgerichtshof in das Palais, das seither Sitz öffentlich-rechtlicher Gerichtsbarkeit in Österreich ist.
Die weiblichen Figuren über den Toren dieses Gebäudes stellen die Kardinaltugenden (Mäßigkeit, Weisheit, Gerechtigkeit und Tapferkeit) dar, darüber befinden sich Wappen der böhmischen und österreichischen Länder. In der Mitte der Attika steht ein Engel mit Posaune, zu dessen Füßen ein Putto hockt. Zu seinen Seiten befinden sich vier Vasen und zwei männliche Figuren und stellen vermutlich die böhmischen Könige Wenzel I. und Heinrich II. dar.