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Sonnenuntergang über der Jeetzel, in der Elbmarsch bei Dannenberg (Niedersachsen).
HDR aus fünf Belichtungen, bearbeitet mit Photomatix Pro 5 und Photoshop CC.
Sunset over the river Jeetzel.
Photographed near Dannenberg in Lower Saxony (Germany).
HDR from five exposures, processed with Photomatix Pro 5 and Photoshop CC.
Rattengift statt Teufelspakt
... von Heiko Wruck
Dienstag, 16. Juni 2026
● 1651 Elsche Viereggen
Lassahn/ssr. Der Hexereiprozess gegen Elsche (auch Ilsche) Viereggen aus Vitense erstreckte sich über die Jahre 1651 und 1652. Er begann offiziell mit einem Bericht des Pensionars Valentin Lützow vom 4. Mai 1651 („Rehna den 4. mai 1651“) und endete mit dem Urteilsspruch der Rostocker Juristenfakultät vom 11. Mai 1652.
Angeklagte/r mit Wohnort
Die Angeklagte war Elsche (auch Ilsche) Viereggen, eine verheiratete Frau aus dem Dorf Vitense. Das Dokument betitelt die Akten als „Acta Inquistionalia wider Elsche Viereggen aus Vitense in Pto. Magia Nr. 1-42“.
Unterstützer der/des Angeklagten
Der einzige nennenswerte Unterstützer der Elsche Viereggen war ihr Ehemann, Hans Vieregge, der in mehreren Bittschriften verzweifelt ihre Unschuld betonte und um ihre Freilassung flehte. Er reichte unter anderem eine „Supplikation Hans Vieregge, Vitense 17. Juni 1651“ ein und argumentierte, die Anschuldigungen seien nur „der gemeine rumor (Gerücht, Geschwätz) der feindtsehligen bawren, so vns das weinige nicht gönnen, waß vns Gott bescheret“. „Das ist nur das allgemeine Gerede der feindseligen Bauern, die uns das Wenige nicht gönnen, was Gott uns geschenkt hat.“
Lokalisierung Wohnort der/des Angeklagten
Elsche Viereggens Wohnort war das Dorf Vitense nahe Rehna. In den Anklagepunkten wird sie lokalisiert als „Ilsche viereggen aus Vitense“. Im Text wird zudem der „Lubischen Wehge“ (Lübische Weg) erwähnt, da das Dorf in der Nähe der Handelsrouten nach Lübeck lag. Im Zeitraum des Prozesses (1651 - 1652) gehörte der Wohnort Vitense zum mecklenburgischen Amt Rehna, unter der Herrschaft von Herzog Christian Louis. Heute gehört das Dorf Vitense als Ortsteil zur Stadt Rehna im Landkreis Nordwestmecklenburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Soziale Einordnung der/des Angeklagten (mit Zitat)
Die Angeklagte stammte aus der bäuerlichen Unterschicht und war die Ehefrau eines Kleinbauern bzw. Kätners. In den Anklageartikeln wird sie sozial wie folgt eingeordnet: „Vieregen die doch nur einen Kötersche woll 17 oder 18 heupter viehe habe“. Ihr Mann bezeichnet sich selbst als „ein armer krancker man.“
Dieses Zitat beleuchtet die soziale und wirtschaftliche Situation der Familie Vieregge und offenbart einen massiven Widerspruch, der im Dorf für sozialen Zündstoff und tiefen Neid sorgte.
1. „Vieregen die doch nur einen Kötersche ...“
„Kötersche“ (Kätnerin/Kötterin): Ein Kätner besaß im damaligen Feudalsystem nur eine kleine Kate (ein einfaches Haus) und eine sehr geringe Menge Land. Kätner standen in der dörflichen Hierarchie weit unter den Vollbauern (Hufnern). Sie konnten oft kaum von der eigenen Landwirtschaft leben und mussten zusätzlich als Tagelöhner oder Handwerker arbeiten. „... die doch nur ...“: Das „nur“ unterstreicht den niedrigen sozialen Status. Von einer armen Kätnerfamilie erwartete man im Dorf schlichtweg keinen wirtschaftlichen Wohlstand.
2. „... woll 17 oder 18 heupter viehe habe“
„heupter viehe“ (Häupter Vieh): Damit sind 17 bis 18 Stück Großvieh (vor allem Kühe) gemeint. Das wirtschaftliche Paradoxon: Für eine Kätnerfamilie war dieser Viehbestand außergewöhnlich groß. Zum Vergleich: In der Akte wird erwähnt, dass die wohlhabenderen Bauern im Dorf zu dieser Zeit oft nur zwei oder drei Kühe halten konnten, die kaum Milch gaben. Dass eine sozial schlechter gestellte Kätnerin so viel Vieh besaß und „Butter genug verkaufen“ konnte, passte nicht in das soziale Gefüge.
3. Der Kontrast: „ein armer krancker man“
Während die Nachbarn (und die Anklage) auf die 17 bis 18 Stück Vieh blicken und darin etwas Unnatürliches sehen, beschreibt der Ehemann Hans Vieregge die Realität aus seiner Sicht: Er ist gesundheitlich angeschlagen und wirtschaftlich am Limit, weil seine Frau in Haft sitzt und die Arbeitskraft auf dem Hof fehlt („meine hauß haltung lenger allein auf zu halten in wahre vnmüglichkeit“). Aus den Verhören geht hervor, wie die Familie zu diesem Viehbestand kam: Während die anderen Bauern ihr Geld „durch den Hals gejagt“ (im Krug vertrunken) hätten, hätten Elsche und ihr Mann hart gearbeitet und sich „sauer werden lassen“, um sich das Vieh abzusparen.
Fazit für den Hexenprozess
Dieses Zitat beschreibt den klassischen „Hexen-Neid“ der Frühen Neuzeit: Eine sozial niedrig stehende Kätnerin („Kötersche“) bricht aus ihrer zugewiesenen Rolle aus und ist wirtschaftlich erfolgreicher (17 - 18 Rinder) als die statushöheren Bauern im Dorf. Da dieser Erfolg in den Augen der missgünstigen Nachbarn nicht mit rechten Dingen zugehen kann, – besonders weil gleichzeitig das Vieh der anderen stirbt – wird der Wohlstand kurzerhand mit Teufelspakt und Schadenzauber erklärt.
Ort der Inhaftierung der/des Angeklagten
Die Angeklagte war während des gesamten Verfahrens in Rehna inhaftiert. Das Protokoll vermerkt ein Verhör, bei dem „die incarcerirte Ilse vieregge auf dem fürstl. Hause Rehna nochmals vorgestellt“ wurde. Der genaue Ort der Inhaftierung wird in den Akten als das „fürstliche Haus Rehna“ bezeichnet. Dahinter verbirgt sich ein ganz konkreter historischer Gebäudekomplex, der damals das Machtzentrum des Amtes Rehna bildete und dessen Gebäude teilweise bis heute erhalten sind.
Das ehemalige Kloster und spätere Amtsschloss
Der historische Ort: Nach der Reformation wurde das im 13. Jahrhundert gegründete Nonnenkloster Rehna im Jahr 1552 säkularisiert (aufgelöst). Die mecklenburgischen Herzöge bauten die repräsentativen Konventsgebäude des Klosters zu ihrem herzoglichen Amtshaus um. In den Akten wird diese herrschaftliche Verwaltungsstelle als „fürstliches Haus“ bezeichnet.
Das Gefängnis und die Folterkammer: Dieses Amtshaus diente nicht nur als Wohn- und Arbeitsstätte des Amtsschreibers (Christoffer Dreyer), sondern beherbergte auch die Gerichtsstube, die Arrestzellen (Gefängnis) für die Untersuchungsbeseitigten sowie die Räumlichkeiten für die Territion (Folterandrohung) und die Tortur (die eigentliche Folter). Auch der Kreuzgang des ehemaligen Klosters wurde in den Jahrhunderten nach der Reformation zeitweise als Gefängnishof genutzt.
Wer heute den Ort in Rehna aufsuchen möchten, findet ihn direkt im historischen Klosterkomplex Rehna (am heutigen Kirchplatz/Freiheitsplatz). Das Hauptgebäude des damaligen „fürstlichen Hauses“ ist das markante, direkt an die Klosterkirche angrenzende barock-renaissancezeitliche Amtshaus (Schloss Rehna), in dem sich heute unter anderem die Verwaltung des Amtes Rehna befindet. Dort, wo Elsche Viereggen vor 375 Jahren gefangen saß, von den Scharfrichtern mit Beinschrauben gepeinigt wurde und die herbeigeeilten Richter und Notare ihre Protokolle schrieben, schlägt auch heute noch das Verwaltungsherz der Region.
Ankläger
Der Hauptinitiator der Anklage war Valentin Lützow, der Verwalter (Pensionarius) des Hofes Parber. Im Bericht Nr. 1 wird er genannt als „Valentin Lützow, Rehna den 4. mai 1651...efg. pensionarius von Parber Hoff“. Die offizielle Untersuchung wurde vom herzoglichen Amtsschreiber Christoffer Dreyer sowie dem Stadtvogt Henrici Voßen und dem Bürgermeister Hans Bulle in Rehna geführt.
Vorwurf der Anklage
Der Kernvorwurf lautete Schadenzauber (Maleficium) durch Hexerei, Teufelsbuhlschaft und die Zugehörigkeit zu einer Hexengemeinschaft. Elsche Viereggen wurde vorgeworfen, einen „bösen Verdacht der zauberey vff sich geladen, Gott verleuchnet, Teufel“ zu haben. Konkret beschuldigte man sie des massenhaften Herbeiführens von Viehsterben, der Erblindung und des Todes von Nachbarn durch Drohungen sowie der Teilnahme am Hexensabbat („Blocksbergbarh auf Walbrogi“).
Eine Liste aller Kläger und ihrer Klagen
Mehrere Dorfbewohner und der Verwalter traten als Kläger und Zeugen auf:
Albrecht Drake (Albrecht Dralle, Pensionar): Er beklagte den Verlust von rund 30 bis 40 Rindern, da sein „Viehe wegen ermangelung an Futter vertielt, an den anderen Stellen bleibt alles Gesund, vermutet nun Hexerei“.
1. „Viehe wegen ermangelung an Futter vertielt...“
„ermangelung an Futter“: Es gab schlichtweg zu wenig Heu, Stroh oder Weideland, um alle Tiere sattzubekommen. Das war in den harten Wintern und mageren Frühjahren des 17. Jahrhunderts (mitten in der „Kleinen Eiszeit“) ein extrem häufiges Problem.
„vertielt“ (verteilt): Weil das Futter auf dem Hof Parber nicht ausreichte, hat der Verwalter einen Teil seiner Rinderherde auf andere Standorte oder Außenweiden aufgeteilt und zu verschiedenen Bauern oder Hirten in Pflege gegeben, in der Hoffnung, dass sie dort genug zu fressen finden.
2. „...an den anderen Stellen bleibt alles Gesund, vermutet nun Hexerei“
Hier setzt die frühneuzeitliche Logik des Schadenzaubers ein. Für den Verwalter passierte etwas, das er sich rational nicht mehr erklären konnte: Die Herde war aufgeteilt. An den meisten neuen Standorten ging es den ausgelagerten Tieren prächtig. An einer ganz bestimmten Stelle jedoch – vermutlich auf den Weiden nahe Vitense, wo Elsche Viereggen ihr Unwesen getrieben haben soll – starben die Rinder massenhaft weg (insgesamt fast 30 bis 40 Häupter). Der Umkehrschluss des Klägers: Wenn ein Teil der Tiere trotz des allgemeinen Futtermangels an Ort A überlebt, aber an Ort B unter denselben Bedingungen massenhaft krepiert, kann es nicht am Futter oder an einer natürlichen Seuche liegen. Denn eine natürliche Krankheit hätte alle Tiere befallen. Da das Sterben aber so ortsspezifisch und selektiv auftritt, muss eine „böse Hand“ – sprich: Magie und Hexerei durch Elsche Viereggen – im Spiel sein.
Ein psychologischer Dominoeffekt
Das Zitat zeigt, wie die Menschen damals nach Sündenböcken suchten. Der Verwalter hatte ein wirtschaftliches Desaster zu beklagen (30 tote Rinder bedeuteten einen immensen Vermögensverlust). Anstatt die Ursache in schlechter Haltung, giftigen Pflanzen auf dieser spezifischen Weide oder unbemerktem Milzbrand zu suchen, lieferte ihm die dörfliche Gerüchteküche die vermeintliche Antwort: Elsche Viereggen, die im Dorf ohnehin schon als streitsüchtig und „halsstarrig“ galt, muss das Vieh verhext haben. Besonders fatal: Als der Verwalter ihr drohte, sie anzuzeigen, hörte das Sterben plötzlich auf. Für die damaligen Richter war das der „Beweis“ (Indiz) überhaupt – in Wahrheit hatte Elsche vermutlich einfach aufgehört, heimlich das Rattengift (Ratzenkraut) auszustreuen, das sie später unter der Folter gestand.
Schultze Hans Runge: Er klagte, dass ihm nach einem Streit um Geld vier Pferde eingegangen seien, nachdem Elsche Viereggen drohte, „das solte Rungen ncht wolbekomen“.
Asmus Vieregge (Schwager): Er behauptete, dass seine drei Pferde starben, nachdem Elsche Viereggen wünschte, „es solten die pferde vertrugken, wie ein stock im Zaun“.
Jochim Steen (Köter): Er beschuldigte Elsche Viereggen, eine Hexe zu sein „...[er] hette die Veereggische vor eine Hexe gescholten, es ihr ins gesicht gesagt, das sie 3 Weyden auf ihrem hoff stehen, worauf ihre Drachen seßen ...“ (Bericht Nr. 1, Artikel 7) Bedeutung damals: Im frühneuzeitlichen Aberglauben Mecklenburgs war der „Drache“ (oft auch Alp oder Puck genannt) ein unheimlicher Hausgeist, den Hexen angeblich hielten oder fütterten. Dieser flog nachts aus, stahl den Nachbarn Korn oder Milch und brachte den Reichtum zu seiner Besitzerin. Jochim Steen behauptete also, dass auf den drei Weidenbäumen auf dem Hof der Viereggischen die Drachen saßen, die für ihren auffallenden Reichtum an Butter und Vieh verantwortlich waren.
2. Die Verhöhnung im Pfingstbier
Ein weiterer Vorwurf beschreibt eine Szene während eines dörflichen Festes (Gilde), bei der Jochim Steen sich betrunken über sie lustig machte und sie ironisch wie eine Militärbefehlshaberin betitelte: „... wie Jochim STein einmahl im pfingstgilde auf der gaßen geruchet, und die haldt vmb den Kopf kommen laßen sagende zu Ilse Viereggen, das ist für unsere Commandantsche ...“ (Bericht Nr. 9, Artikel 7) Bedeutung damals: Er torkelte oder tanzte auf der Straße, warf den Kopf in den Nacken (oder legte ein Halstuch/eine Schlinge an) und rief spöttisch: „Das ist für unsere Kommandantin!“ Er machte sich damit über ihre herrische, herrschsüchtige Art im Dorf lustig.
3. Die angebliche Rache (Die Todesdrohung)
Elsche Viereggen soll laut Anklage auf diese Verhöhnung extrem wütend reagiert und ihm gedroht haben: „... [sie] hette sich darauf heraus gelaßen, vnd gedröwet, Es solte Jochim Stein das kunftige Jahr Ihr nicht mehr zu ohren iuchen ...“ (Bericht Nr. 9, Artikel 7) Bedeutung damals: Sie drohte ihm, dass er im nächsten Jahr keine Gilde mehr feiern und ihm die Ohren nicht mehr vor Musik oder Bier jucken würden – eine verklausulierte Todesdrohung.
Was passierte danach?
Jochim Steen wurde im selben Jahr krank, konnte keine Feste mehr feiern und starb kurz darauf. Für die Dorfgemeinschaft war das der „Beweis“ für Elschen Schadenzauber.
Elschen Gegendarstellung (gütliche Aussage):
Sie bestritt das vehement. Sie sagte, sie und Jochim Steen seien eigentlich gute Freunde und Nachbarn gewesen. Er habe sie nie als Drachenhexe beschimpft und sei auch nicht verzaubert worden, sondern schlicht an einem Geschwür oder einer Schwellung am Rücken („schwell am Rügken“) gestorben.
Der örtliche Hirte: Er klagte, dass er erblindete, nachdem er seine Tochter aus ihrem Dienst nahm und sie ihm „böses gewünst“ hatte. Aus dem vorliegenden Gerichtstext geht der konkrete Name des örtlichen Hirten nicht hervor. Er wird im gesamten Dokument ausschließlich unbenannt als „der Hirte“ oder „der gewehsene Hirte aus Vitense“ bezeichnet. Er hatte seine Tochter bei Elsche Viereggen im Dienst. Als er das Mädchen nicht länger dort lassen wollte, gerieten die beiden in einen heftigen Streit („sich auch des wegen mitt einander verunwilliget“). Er warf Elsche Viereggen vor, ihm daraufhin Böses gewünscht zu haben, woraufhin er erblindet sei („das der Hirte alsofohrt blindt geworden“). Aus Wut über seine Erblindung engagierte er einen in Wismar stationierten Soldaten, der Elsche Viereggen aufsuchen und bedrohen sollte. Der Soldat sollte ihr ausrichten: Wenn der Hirte sein Augenlicht nicht wiederbekäme, würde er dafür sorgen, dass man sie „einander sehen lassen“ – also sie zur Rechenschaft ziehen – würde.
Elsche Viereggens Gegendarstellung: In ihrer gütlichen Aussage stritt sie jede Zauberei ab. Sie gab zwar zu, dass sie mit dem Hirten vor der Obrigkeit gestritten hatte, betonte aber, er habe ihr nichts nachweisen können. Seine Erblindung sei rein natürlicher Art gewesen. Er habe im Verlauf einer schweren Krankheit ein Gewächs auf dem Auge bekommen („es wehre Ihm in der Kranckheit ein Stör vff die augen gewachsen“).
Jürgen Rentzow: Er machte sie für den plötzlichen Tod seiner zwei geschwollenen Kinder verantwortlich, die „beyde Innerhalb 5. tage furn Jahr gestorben“ seien. Dieser Vorgang beschreibt eine schreckliche Tragödie – den plötzlichen Tod zweier Kinder des Bauern Jürgen Rentzow –, für die im Dorf die Angeklagte verantwortlich gemacht wurde. Aufgeschlüsselt nach der damaligen Sprache und dem historischen Kontext bedeutet die Passage:
1. „... seiner zwei geschwollenen Kinder ...“
„geschwollenen“: Dies beschreibt das zentrale Krankheitssymptom der Kinder vor ihrem Tod. Sie litten unter massiven Wassereinlagerungen (Ödemen) im Körper, was damals im Volksmund oft als „Wassersucht“ oder „Geschwulst“ bezeichnet wurde.
Die medizinische Realität: Aus moderner Sicht deutet das Aufschwellen des Körpers bei Kindern meist auf ein schweres Organversagen hin – zum Beispiel ein akutes Nierenversagen (etwa nach einer schweren Streptokokken-Infektion wie Scharlach) oder extreme Herzschwäche. Damals schienen die Körper der Kinder jedoch wie „aufgeblasen“, was auf die Menschen unheimlich und unnatürlich wirkte.
2. „... die beyde Innerhalb 5. tage furn Jahr gestorben seien.“
„furn Jahr“ (vor einem Jahr/im vergangenen Jahr): Dies ordnet den Todeszeitpunkt zeitlich ein. Das Unglück war im Jahr vor den Verhören (also um 1650) geschehen. „Innerhalb 5. tage“: Das ist der Kern des Schocks für die Eltern. Beide Kinder starben fast zeitgleich, innerhalb von nur fünf Tagen.
Heinrich Backen warf Elsche Viereggen vor, für das Sterben seiner Mastschweine im Stall verantwortlich zu sein. Der Vorwurf von Heinrich Backen ist ein besonders spannender Teil des Prozesses. Er zeigt ein klassisches Muster, bei dem Elsche Viereggen erst als „Heilerin“ um Rat gefragt und ihr dieser Rat später als böse Hexerei ausgelegt wurde.
1. Das plötzliche Erkranken der Schweine
Heinrich Schacken hatte in seinem Stall mehrere wertvolle, fette Mastschweine („etzliche feisten Schweine“), die von einem auf den anderen Tag schwer krank wurden.
2. Der erste Verdacht gegen eine andere Frau (Die Burmestersche)
Interessanterweise stand Elsche Viereggen anfangs gar nicht im Fokus. Das Dorf verdächtigte zunächst eine andere alte Frau, die Burmestersche. Man hatte sie dabei beobachtet, wie sie vor den Schweinestall gegangen war und hineingesehen hatte. Schacken bedrohte die alte Frau und forderte sie auf, „Rat zu schaffen“ – also den vermeintlichen Zauber rückgängig zu machen.
3. Elsche Viereggen wird als Expertin geholt
Die Burmestersche war mit der Situation völlig überfordert. Sie gab zu, dass sie den Tieren nicht allein helfen könne („sie könte es den Scherinen nicht wieder benehmen“), wusste aber eine Lösung: Sie wollte zu Ilse Viereggen gehen, denn die „wußte auch guten Rat“. Elsche galt im Dorf also offenbar als kundig im Umgang mit Tierkrankheiten.
4. Elschens fataler Rat: „Schlachtet sie ab!“
Als Elsche Viereggen herbeigeholt wurde, begutachtete sie die kranken Schweine und gab den Bauern folgenden Rat: „... [sie] hätte dann gesagt, man solte die Schweine abschlachten, sonsten würden sie alle sterben“ (Bericht Nr. 4, Artikel 8)
5. Warum daraus ein schwerer Vorwurf wurde
Der Bauer befolgte den Rat und schlachtete die Schweine sofort ab, um wenigstens noch das Fleisch zu retten. Doch beim Ausnehmen der Tiere folgte der Schock: „die Schweine abgeschlachtet, keine Krankheit zufinden“ (Bericht Nr. 4, Artikel 9) (bzw. „kein Mangel empfunden“)
Aus Sicht des Fleischers und des Bauern waren die inneren Organe der Schweine völlig gesund. In der frühneuzeitlichen Logik gab es dafür nur eine Erklärung: Die Schweine waren nicht an einer natürlichen Seuche erkrankt. Elsche Viereggen hatte sie durch reinen Zauber matt gesetzt und den Bauern mit ihrem Rat betrogen, die gesunden Tiere zu töten.
Die spätere Wendung im Prozess
Das Thema Schweine brach Elsche Viereggen letztlich das Genick. Während sie in den gütlichen Verhören noch sagte, sie habe sich wegen der Schweine nichts gedacht, gestand sie unter der Folter im Januar 1652: Sie und die (mittlerweile verstorbene) Burmestersche hätten den Junker Schacken gehasst, weil er sie nicht bezahlen wollte. Deshalb hätten sie die drei fetten Schweine gemeinsam durch Zauberei umgebracht.
Verhörablauf
Das Verfahren war ein langwieriger Wechsel aus gütlichen Befragungen, Gegenüberstellungen und der rechtlichen Überprüfung durch die Juristenfakultät Rostock. Zunächst leugnete Elsche Viereggen alle Vorwürfe vehement und schimpfte auf die Bauern: „Ja, Eß wehre alles erlohgen, waß die Bauern außgeredet, vnd sie hetten fälschlich geschworen“. Bei der rituellen Aufforderung zur Teufelsentsagung zeigte sie sich widerspenstig und sagte fehlerhaft „Ick segge dem Teufell“, bis sie korrigiert wurde und „entsegge dem Teuffell“ nachsprach, wobei sie das Wort „Ich“ absichtlich wegließ. Später gestand sie unter Folter, widerrief jedoch kurz darauf vor dem Pastor, was zu erneuten Verhören führte.
Folterablauf
Die Folter wurde nach den Anweisungen der Juristen aus Rostock mehrfach und mit steigender Intensität durchgeführt. Im Protokoll wird beschrieben: „Kleider bis auffs Vnterhembt abgezohgen, auff die polter gebracht, vnd mitt aufgesetzten Beinschrauben vnd Rückziehung der Ahrm gewöhnlicher ahrt gepeiniget“. Da sie unter der Folter wiederholt einschlief oder vorgab zu schlafen („Schlaf unter der Folter“), schlug man sie ins Gesicht, sodass sie eine „Nase blutig geschlagen durch harte Maulschelle“ erlitt, und brannte sie mit Schwefel: „brennenden Schwewell auf seiner Fehder genommen vnd sie an vnterschiedlichen Ohrtern damitt gebrandt“. Ihr Ehemann beklagte in einer Supplikation, die Folter sei so hart gewesen, „das fünf persohnen darzu gebrauchet“ wurden.
Geständnis
Unter der schweren Folter legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Sie gab an, das Zaubern von einer „Grete Buschen vor 6 Jahren gelernt“ zu haben. Sie gestand die Absage an Gott („weißen Stock angegriffen, gott verlassen“) und die Buhlschaft mit dem Teufel in Gestalt eines Mannes in schwarzen Kleidern namens „Chim“. Zudem gestand sie die Teilnahme am Hexensabbat auf dem Blocksberg, wo sie mit anderen Hexen und Bettlern feierte („Blocksbergbarh auf Walbrogi auf Bohtelstorfer felde“). Schließlich gab sie zu, das Vieh des Pensionars Albrecht Dralle vergiftet zu haben, indem sie „Ratzenkrautt“ in das Futter gemengt habe.
Urteil
Das Urteil wurde von der Juristenfakultät Rostock am 11. Mai 1652 gefällt. Aufgrund der ständigen Widerrufe, der Widersprüche im Geständnis und des letztlichen Nachweises einer natürlichen Giftmischung (Rattengift) statt reiner Zauberei entging sie dem Feuertod. Das Urteil lautete, „Ilse Viereggen öffentlich mitt Ruhten außzuhauwen vnd verweisen“.
Urteilsvollstreckung
Das Urteil sah die öffentliche Züchtigung mit Ruten und die anschließende Landesverweisung vor. Aus den Akten geht hervor, dass dies kurz nach dem 11. Mai 1652 in Rehna vollstreckt wurde, da in der abschließenden Abrechnung die Gebühren für die Scharfrichter und deren Knechte detailliert aufgeführt sind.
Scharfrichter
Für die Folterungen und die Vollstreckung des Urteils wurden zwei Scharfrichter aus benachbarten Städten herangezogen. Die Kostenaufstellung nennt den „Scharfrichter von Gadebusch“ und den „Scharfrichter von Ratzeburg“ sowie deren Knechte. Aus dem überlieferten Text der Gerichtsakten (Bericht Nr. 42/Kostenaufstellung) gehen die konkreten Namen der beiden Scharfrichter nicht hervor. Das Dokument nennt an dieser Stelle ausschließlich das Amt und die Herkunft der Männer sowie die für sie und ihre Gehilfen aufgewendeten Summen:
● „Scharfrichter von Gadebusch 23 Reichstaler“
● „Scharfrichter von Ratzeburg 10 Reichstaler“
● „für deren Knechte, Essen und Trinken 20 Reichstaler“
Der historische Hintergrund zu diesem Schweigen
Dass die Namen in solchen Finanz- und Gerichtsdokumenten weggelassen wurden, war in der Frühen Neuzeit gängige Praxis. Der Scharfrichter (auch Büttel, Angstmann oder Nachrichter genannt) übte einen Beruf aus, der rechtlich und sozial als „unehrlich“ galt. Er und seine Familie lebten am äußersten Rand der Gesellschaft, isoliert von den ehrbaren Bürgern. In den amtlichen Registern und Abrechnungen der Städte und Ämter wurden diese Personen daher meistens nicht mit ihrem Familiennamen, sondern rein über ihre Funktion und ihren Dienstort erfasst (z. B. „der Scharfrichter zu Gadebusch“). Für die herzogliche Kämmerei war lediglich entscheidend, welches Amt die Dienstleistung erbracht hatte, um die Kosten (die in diesem Fall die Bauern des Amtes Rehna anteilig über eine Sondersteuer abstottern mussten) korrekt zuzuweisen.
Welche Belege sind entscheidend?
Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens und die Vermeidung des Scheiterhaufens waren die chronischen Widersprüche der Angeklagten („wegen ihrer variationen vnd revocationen“), die Besagungen von Dritten, die sich als Absprachen im Gefängnis herausstellten (wie die Beeinflussung durch Bartelt Otten, der ihr vorgesagt hatte, was sie bekennen solle), und schließlich das Geständnis, dass das Viehsterben nicht durch magische Kräfte, sondern ganz real durch das Ausstreuen von Rattengift herbeigeführt wurde: „sie habe Albrecht Drallen des Pensionary Vieh mitt Ratzenkrautt vmbgebracht“.
Die Beeinflussung der Angeklagten durch Bartelt Otten ist im Schlussteil des Verfahrens, konkret im Zuge der Verhörprotokolle vom 27. April 1652, belegt. In den Akten wird dieses Ereignis wie folgt festgehalten und zitiert: „Befragung am 27. April, Confrontation mit Bartelt Otten der ihr vorausgesagt, er könne weißsagen, sie würde noch jahr vnd tagk sitzen, vnd gepeiniget werden mit Schwefel Licht vnd Stroh, ihr auch gesagt was sie bekennen sollen“ ...
Der Hintergrund dieser Belegstelle:
Nachdem Elsche Viereggen über Monate hinweg unter schwerster Folter Geständnisse abgelegt, diese danach wieder widerrufen und sich in massive Widersprüche verstrickt hatte, stießen die Richter im April 1652 auf die Ursache für einige ihrer detaillierten (aber falschen) Aussagen. Es kam zu einer Gegenüberstellung (Confrontation) mit Bartelt Otten. Dieser hatte offenbar Zugang zu ihr oder saß ebenfalls ein. Er gab vor, „weißsagen“ zu können, und setzte die ohnehin traumatisierte Angeklagte psychisch extrem unter Druck, indem er ihr drohte, dass sie noch „Jahr und Tag“ im Gefängnis sitzen und grausam mit „Schwefel, Licht und Stroh“ gepeinigt werden würde. Um der Folter zu entgehen, flüsterte er ihr ein, was sie den Richtern als Geständnis auftischen sollte.
Das Gericht erkannte daraufhin die Manipulation und protokollierte im direkten Anschluss an diese Gegenüberstellung: „ihre Aussage wird als falsch anerkannt, alles lügen“. Diese Erkenntnis trug maßgeblich dazu bei, dass die Juristenfakultät Rostock am 11. Mai 1652 kein Todesurteil wegen Hexerei fällte, sondern auf eine Landesverweisung entschied.
Quellen:
Datensatz
Dr. Katrin Möller, 1. Amt und Stadt Gadebusch und Rehna, Seite 34, DA Gadebusch-Rehna Nr. 855
Katrin Moeller: Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte
Mecklenburgs (16./17. Jahrhundert). Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna, hrsg.
vom Historischem Datenzentrum Sachsen-Anhalt, Halle 2020, DOI:
In den von Dr. Katrin Möller im Rahmen ihrer Forschungen zur mecklenburgischen Hexenverfolgung aufbereiteten Archivdaten finden sich konkrete, historisch belegbare Details zum Verfahren gegen Anna Kloth aus dem Jahr 1670. Die Aktenauszüge stammen aus dem Bestand des Landeshauptarchivs Schwerin (MLHA) und wurden im Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna (Halle 2020, Datensatz zu „Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte Mecklenburgs“) veröffentlicht.
Archivische Verortung und Aktenzeichen:
□ Landeshauptarchiv Schwerin (MLHA),
Domanialamt Gadebusch-Rehna
Signatur: DA Gadebusch-Rehna Nr. 234.
□ Dokumententyp: Ein offizieller Bericht des
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View from the southern slope of the Ore Mountains at the Nollendorf Pass (Nakléřovský průsmyk) over the cloud cover, which is heavy and dense over the North Bohemian Basin (Mostecká pánev) and the hills and mountains of the the Central Bohemian Uplands (České středohoří).
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Die Eiswerderbrücke, auch Große Eiswerderbrücke genannt, ist eine stählerne Fachwerk-Bogenbrücke mit mittiger Fahrbahn und Windverband im Berliner Ortsteil Hakenfelde im Bezirk Spandau am Flusskilometer 1,49 über die Havel-Oder-Wasserstraße. Die Brücke steht unter Denkmalschutz und ist in die Liste der Kulturdenkmale in Berlin-Spandau eingetragen. Der Eiswerder ist eine Insel in der Havel, nördlich der Spandauer Zitadelle. Die Insel ist durch zwei Straßenbrücken mit dem Ostufer und dem Westufer verbunden. Die Kleine Eiswerderbrücke wurde 1892 errichtet und ermöglicht von östlicher Seite den Zugang zur Insel. Von der anderen Seite konnten die damaligen Rüstungsarbeiter nur mit einer kleinen Fähre die Insel erreichen. Im Jahr 1900 wurde einer Bau der Brücke ausgeschrieben, für ihren Entwurf einer Fachwerk-Bogenbrücke bekam die Brückenbauanstalt J. C. Harkort in Duisburg den Zuschlag. Mit dem Bau wurde im August 1901 begonnen, am 15. Mai 1903 konnte die Brücke fertiggestellt werden. Die Brücke wurde unter der Leitung von Garnison-Bauinspektor Richter und Regierungsbaumeister Neubert errichtet. Sie wurde zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 durch die deutsche Wehrmacht gesprengt und 1958 wiederaufgebaut. Mit der 1903 fertiggestellten Eiswerderbrücke war der Zugang von Westen, auch im Winter bei vereister Havel jederzeit möglich. de.wikipedia.org/wiki/Eiswerderbr%C3%BCcke
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Schmidtheim fährt dieser Triebzug der Baureihe 620 durch den Eifelwinter südwärts gen Trier. Nach den verheerenden Hochwasscherschäden im Juli 2021 ist die Eifelstrecke immer noch nicht durchgängig befahrbar und wird derzeit elektrifiziert.
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Die BMW-Welt ist eine kombinierte Ausstellungs-, Auslieferungs-, Erlebnis-, Museums- und Eventstätte, am Olympiapark in direkter Nähe zum BMW-Vierzylinder.
Eröffnet: 20. Oktober 2007
Baustil: Dekonstruktivismus
Architekten: Wolf D. Prix, Tom Wiscombe, Mona Marbach, Paul Kath, Waltraut Hohenender
Der Doppelkegel schließt mit dem „Ringbeam“ ab, ein Ring, der die Last des Dachs gleichmäßig verteilt und über die Außenfassade in den Boden ableitet. Statisch gesehen bestehen Dach und Doppelkegel zwar aus einem Stück, der Doppelkegel ist jedoch auch gleichzeitig ein wichtiger Träger der 16.000 m² großen Dachkonstruktion.
Um das Dach wie eine schwebende Wolke wirken zu lassen, ist die geringe Zahl sichtbarer Stützen von entscheidender Bedeutung. Nur elf solcher Stützen tragen das Dach, das den Markusplatz in Venedig überspannen könnte.
Am Morgen des 22.08.87 rollt hier die Löbauer 52 8080 mit dem Nahgüterzug 65221 von Löbau über Ebersbach und Neugersdorf nach Seifhennersdorf über das Viadukt von Ebersbach.
Meersburg - Seeblick von der Schlossterrasse auf die Unterstadt; gegenüber rechts oben Schloss Mainau
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Photos by B. Lockhearst
Hi all! We're excited to join our first round of Uber and have created a cute Chic Bunny set!
Hope you enjoy! It's available after midnight at maps.secondlife.com/secondlife/Uber/135/127/27