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Bis zum Jahr 2032 muss jeder Haushalt mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet werden, so steht es im Messstellenbetriebsgesetz. Netzbetreiber müssen den Austausch drei Monate vorher ankündigen. Verbraucher müssen nichts tun, können den Wechsel des Messsystems aber auch nicht verhindern. Unsere Techniker führen diese Zählerwechsel im Auftrag der Netzbetreiber durch.
Euer Team von der Fernmeldetechnik Lausen GmbH - Wenn's funktioniert, war'n wir das!