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the world is made of all colors ... nothing else is possible ! ... ;-) ...
all colors have a share in all colors ...
ƒ/8.0 35.0 mm 1/50 160
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...im Treppenhaus der Bauhaus-Universität.
Habe mich im Jubiläumsjahr auf den Weg gemacht in die Ursprungs-Stadt des Bauhauses. Das neu eröffnete Museum hat mich jedoch nicht so begeistert, wie andere Orte, an denen die Wurzeln und Ursprünge zu finden sind.
Dieser Treppe kann man mit Phantasie eine Menge grafischer Elemente entlocken.
Reload nach den dankenswerten Verbesserungsvorschlägen eines Kenners und Könners.
Opening on Mach 3 at 12 (noon) slt - the next exhibition by Caly (Calypso Applewhite) at the Kondor Art Center
Kunst im geschlossenen Raum | Grafik-Serie MCR XX/XL
Arbeiten in geometrisch-technischer Formensprache
spinne meine Geschichten
immer schneller
und schneller
bis sie mir
über den Kopf hinaus wachsen
und wie Fledermäuse
davon fliegen
und ich immer kleiner werde
und unter meinen Skripten
verschwinde ...
;-)
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AUF DER SUCHE NACH MÖGLICHKEITEN,
MÖGLICHES FESTZUHALTEN (Heinz Gasper 1980)
Als gebürtiger Düsseldorfer hat es mich schon sehr früh in die Ferne gezogen. Frankfurt, München, Wien, Graz und seit 1999 wohnhaft in Jennersdorf, im wunderschönen Südburgenland.
Im ausgeübten Beruf als Werbegestalter und Grafiker (1966-1992) aber auch in der Selbständigkeit (bis 2012) ist die bildende Kunst immer allgegenwärtig gewesen.
Meine Leidenschaft sind Experimente mit verschiedenen Hilfsmitteln und Materialien wie zum Beispiel:
Kurzfilme mit und ohne Kamera - Kodak-Sofortbilder ganz ohne Kamera - Negativstreifen und Dias anders gesehen - PC-Fehler zur kreativen Weiterverarbeitung verwenden - Digitalfotografie und ihre Möglichkeiten mit einem Apple-Computer kombinieren und verfeinern - und bis heute noch vieles mehr entdecken...
Fritz Cremer (* 22. Oktober 1906 in Arnsberg; † 1. September 1993 in Berlin) war ein deutscher Bildhauer, Grafiker und Zeichner, später Vizepräsident der Akademie der Künste der DDR. (Wikipedia)
Zitat des Tages
22 Ordner für einen Gastank
„In Mainz gebe es eine Schmelzwanne, die nicht auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden könne, sagt der 62-Jährige. Die wolle man deshalb künftig mit Propangas betreiben. ,Dazu muss ein Tank installiert werden. Zur Genehmigung mussten wir 22 DIN-A4_Ordner an elf Stellen einreichen.' Wenn daraus nichts werde, müsse man sich nach anderen Ländern umsehen, so Heinricht: ,Ich bin verpflichtet, das Unternehmen zu schützen.'“ Handelsblatt vom 13./14./15. Dezember 2024 - Seite 28, „22 Ordner für einen Gastank“, Zitat von Frank Heinricht, Vorsitzender des Vorstandes, CEO des Glas-Spezialisten Schott AG in Mainz ● Grafik: Heiko Wruck
Series of new paintings on paper.
One grid, various colorscales.
Pencil, ink, watercolors, crayons.
Format 155 x 155 mm.
Tödliche „Begnadigung“ am Pfahl
... von Heiko Wruck
Donnerstag, 21. Mai 2026
● 1670 Trine Burmeister
Der Hexenprozess gegen Trine Burmeister (auch Cathrina oder Thrine) aus Bülow beginnt in den überlieferten Akten im Juni/Juli 1670 und endet mit dem Urteil der Juristenfakultät Schwerin vom 9. Juli 1670.
Unterstützer der/des Angeklagten
Ihr Ehemann Asmus Burmeister (der sie unter anderem durch die Forderung unterstützte sie. Es wollte ihr ein Kissen mit ins Gefängnis geben. Zuvor war er wegen ihr in handfeste Konflikte mit Nachbarn geraten. Weitere Unterstützer gab es nicht; die Dorfgemeinschaft und die Verwandtschaft traten gegen sie auf.
Lokalisierung Wohnort der/des Angeklagten
Bülow (historisch auch Bühlau oder Bühluw geschrieben) ist ein Dorf im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Der Ort liegt rund 11 Kilometer nordwestlich der Kleinstadt Gadebusch und nur etwa 4 Kilometer nördlich der Kleinstadt Rehna. Da Rehna und Gadebusch historisch eng miteinander verwobene Verwaltungsämter waren, gehörte das Dorf Bülow zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Gadebusch.
Soziale Einordnung der/des Angeklagten
Trine Burmeister war eine verheiratete Frau im Alter von 50 Jahren, die im dörflichen Verband als „Untertanin“ (bzw. Ehefrau eines Untertans) lebte und landwirtschaftliche Tätigkeiten (wie Flachsjäten) ausführte. Körperlich war sie in gutem Zustand. Zitat: „Thrine Burmeister, 50 jahre, bei ziemblichen leibes Kräften“ sowie „...des Asmus Burmeisters unterthanen zu Bülow Eheweib“.
Ort der Inhaftierung
Sie war im Amtshaus (Schlossverlies) von Gadebusch inhaftiert. Zitat: „[...] sondern auf das ambtshaus gefänglich gebracht“
Ankläger (mit seinem Amtssitz)
Das Amtsgericht Gadebusch, vertreten durch den Amtsschreiber/Beamten ex officio (von Amts wegen) sowie den Verwalter Christian Müllern zu Bülow, welcher ebenfalls Klagen wegen Hexerei führte. Zitat: „...im Beisein Albrecht Schaller , ex officio die Thrine des Asmus Burmeisters...“ / „...das Gerücht vor das Ambtsgericht zu gadebusch gekommen...“.
Vorwurf der Anklage
Der Kernvorwurf lautete Hexerei und Schadenzauber (Venefitium: Zubereitung von Zaubertränken, Hexerei, Magie oder Zauberei). Im Detail wurde ihr vorgeworfen Gottesleugnung und Teufelsbuhlschaft. Das heimliche Entfliehen in der Johannisnacht zum 24. Juni 1670, nachdem ihr ein Gerichtstermin gesetzt worden war, wurde als Schuldeingeständnis gewertet.
Liste der Kläger und Klagen
1. Jacob Arendt (35 Jahre, Schulze/Dorfvorsteher in Bülow)
Amtliche Klage: Er brachte das Gerücht offiziell vor das Amtsgericht Gadebusch und ließ Trine Burmeister nach ihrer Flucht verhaften. Jacob Arendt beschuldigte sie, seine Tiere verhext zu haben. Nach einem Streit über ausstehenden Hirtenlohn für Ziegen starben ihm innerhalb von acht Tagen zwei seiner besten tragenden Schafe und seine Schweine wurden plötzlich krank. Nach einem weiteren Streit – weil Trines Mann ein Haferfeld (Habercamp) nicht einzäunen wollte – drohte Trine ihm, es könne „wohl einmal anders werden“. Kurz darauf starben mehrere seiner Pferde, und ein viertes erkrankte. Jacob Arendt warf ihr weiterhin vor, an den Abenden vor allen Festtagen heimlich in den Viehställen zu „pusten, böten und räuchern“ (magische Praktiken/Volksmedizin).
2. Elisabeth Arendts (40 Jahre, Ehefrau des Schulzen)
Elisabeth Arendts erhob Klage gegen Trine Burmeister wegen Schadenzauber und Flüchen. Sie bestätigte den Tod der beiden tragenden Schafe nach dem Hirtenlohn-Streit. Zudem berichtete sie von einem Vorfall um Ostern: Ihre Schweine liefen versehentlich in Trines Torweg. Trine wurde daraufhin zornig und fluchte: „Der Teufel sollte sie mit Schweinen mit allen holen“. Noch am selben Abend erkrankte das beste Schwein der Schulzenfamilie und starb.
3. Christian Müllern (Verwalter in Bülow)
Amtliche Klage: Er vertrat die Anklage vor dem Amtsgericht Gadebusch. Christian Müllern bestätigte offiziell die Vorwürfe des Schulzen bezüglich der kranken und krepierten Pferde sowie Trines heimliche Flucht in der Johannisnacht. Christian Müllern führte zu diesem Zeitpunkt bereits einen weiteren Hexenprozess gegen eine andere Frau aus dem Dorf, Thrine Wendelbargs.
4. Claus Lütjohan (40 Jahre, Einwohner in Bülow)
Klage wegen magischer Rituale: Claus Lütjohan bestätigte als Zeuge, dass Trine an jedem „heiligen Abend“ (Feiertagsvorabend) in den Viehställen pustete, betete und räucherte. Er bezeugte, dass Trines eigener, inzwischen verstorbener Schwiegervater (Hans Burmeister) sie zu Lebzeiten im Dorf mehrfach öffentlich mit den Worten beschimpft hatte: „Du bist eine alte Hexe, das weißt du wohl“, wogegen sie sich nie verteidigt habe.
5. Adolph Gerdts (27 Jahre, Einwohner in Bülow)
Adolph Gerdts berichtete von einem Vorfall, der fünf Jahre zurücklag. Die Pferde seines verstorbenen Vaters waren versehentlich in das Gerstenfeld der Burmeisters gelaufen, woraufhin Trines Mann seinen Bruder verprügelte und ein schwerer Streit entstand. Genau acht Tage nach Pfingsten wurde daraufhin ein brauner Hengst seines Vaters plötzlich todkrank.
6. Jochim Jacobs (50 Jahre, Einwohner in Bülow)
Unterstützung der Anklage: Jochim Jacobs trat als Zeuge auf und bestätigte pauschal alle Kernpunkte der Anklageartikel 1 bis 8 (den schlechten Ruf im Dorf, die magischen Praktiken in den Ställen sowie den zeitlichen Zusammenhang zwischen Trines Streitigkeiten und dem darauffolgenden Viehsterben).
Verhörablauf
Es wurden acht Anklagepunkte (Inquisitionsartikel) formuliert. Fünf Zeugen aus dem Dorf (darunter der 35-jährige Schulze Jacob Arendt, dessen Ehefrau Elisabeth sowie weitere Nachbarn wie Claus Lütjohan und Adolph Gerdts) wurden detailliert zu den Vorwürfen, den dörflichen Streitereien und dem Viehsterben befragt. Alle bestätigten das schlechte Gerücht gegen Trine Burmeister und die Vorfälle.
Gütliche Befragung
Trine Burmeister wurde im Alter von 50 Jahren ohne Folter befragt. Sie stritt alle Vorwürfe der Hexerei ab, faltete die Hände, betete und erklärte, sie habe niemandem geschadet. Ihre Flucht erklärte sie mit der Angst vor dem Henker („wenn sie in des Böttels Hände käme“). Sie gab lediglich zu, am Weihnachtsabend den Stall mit Weihrauch geräuchert zu haben, wie es im Dorf üblich sei.
Zeugenkonfrontation
Die Angeklagte wurde mit den Zeugen einzeln konfrontiert. Sie blieb im Wesentlichen bei ihren Bestreitungen, gab jedoch zu, dass ihr verstorbener Schwiegervater sie früher als Hexe beschimpft hatte und dass es die besagten Streitereien im Dorf (um Zäune und Vieh) gegeben habe.
Folterablauf
Die Anwendung der Folter wird in den Akten als „gelinde Tortur“ (leichte Folter) bezeichnet. Details über die genauen Folterwerkzeuge oder den Ablauf sind im Textauszug nicht näher ausgeführt.
Geständnis
Unter der „gelinden Tortur“ legte Trine Burmeister ein Geständnis ab, welches sie bei der anschließenden gütlichen Befragung (Wiederholung ohne Folter) bestätigte. Sie gestand die Gottesleugnung, die Buhlschaft mit dem Teufel und den Schadenzauber am Vieh. Zitat: „[...] Trine Burmeisters wegen in gelinder tortur zugestandene vnd bey gutlicher repition wiederholter Zauberei...Gott verleugnet, Buhlschaft, Viehschaden ...“
Urteil
Das Urteil wurde von den Rechtsgelehrten in Schwerin am 9. Juli 1670 gefällt. Es lautete auf Todesstrafe durch Erwürgen am Pfahl mit anschließender Verbrennung des Leichnams. Zitat: „BelehrunGSchwerin Schwerin den 9. Juli 1670... am Pfahl würgen vnd verbrennen [...]“
Urteilsvollstreckung
Die Hinrichtung wurde vollstreckt im Jahr 1670 in Gadebusch. Das genaue Tagesdatum der Hinrichtung ist im Text nicht genannt, fand jedoch zeitnah nach dem Urteil vom 9. Juli 1670 statt. Die Strafe wurde wie geurteilt ausgeführt (Erwürgen am Pfahl und Verbrennen).
Scharfrichter
Der Scharfrichter heiß Christian Flohr. Seine Herkunft wird im Text nicht explizit genannt, er stellte jedoch eine Rechnung über 22 Reichstaler für das Verhör, 5 Reichstaler für das Verbrennen sowie für Essen, Trinken und seinen Knecht aus. Die Urteilsvollstreckung war an Albrecht Schaller zu Gadebusch gerichtet.
Welche Belege sind entscheidend
Das unter der Folter erpresste und in der gütlichen Befragung wiederholte Geständnis der Angeklagten waren entscheidend sowie die Zeugenaussagen der Dorfbewohner (insbesondere des Schulzen), die die Streitereien und das zeitnahe, plötzliche Viehsterben sowie das „Räuchern und Pusten“ im Stall bezeugten. Auch dass bereits ihr eigener, verstorbener Schwiegervater (Hans Burmeister) sie öffentlich als Hexe beschimpft hatte und sie damals schwieg, belastete sie schwer. Ihre Flucht in der Johannisnacht, die rechtlich als direktes Indiz für ihre Schuld (Fluchtverdacht/Geständnisersatz) gewertet wurde, wog schwer. Das offizielle Urteil der Schweriner Justiz vom 9. Juli 1670, beglaubigt durch den Notar Johann Wichmann, setzte den Schluss.
Quellen:
Datensatz
Dr. Katrin Möller, 1. Amt und Stadt Gadebusch und Rehna, Seite 17, DA Gadebusch-Rehna Nr. 233
Katrin Moeller: Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte
Mecklenburgs (16./17. Jahrhundert). Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna, hrsg.
vom Historischem Datenzentrum Sachsen-Anhalt, Halle 2020, DOI:
In den von Dr. Katrin Möller im Rahmen ihrer Forschungen zur mecklenburgischen Hexenverfolgung aufbereiteten Archivdaten finden sich konkrete, historisch belegbare Details zum Verfahren gegen Anna Kloth aus dem Jahr 1670. Die Aktenauszüge stammen aus dem Bestand des Landeshauptarchivs Schwerin (MLHA) und wurden im Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna (Halle 2020, Datensatz zu „Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte Mecklenburgs“) veröffentlicht.
Archivische Verortung und Aktenzeichen:
□ Landeshauptarchiv Schwerin (MLHA),
Domanialamt Gadebusch-Rehna
Signatur: DA Gadebusch-Rehna Nr. 234.
□ Dokumententyp: Ein offizieller Bericht des
Amtmanns Albrecht Schaller an den Herzog.
Series of new paintings on paper.
One grid, various colorscales.
Pencil, ink, watercolors, crayons.
Format 155 x 155 mm.
Gegen den Schaalsee ist Cheops nur ein Tröpfchen
... von Heiko Wruck
Samstag, 12. April 2026
Das Volumen der heutigen Cheops-Pyramide beträgt ≈ 2,35 Millionen m³. Man könnte also knapp 153 Cheops-Pyramiden mit dem Wasser des Schaalsees füllen.
Alles okay in Bad und WC
Lassahn/ssr. Der Schaalsee versammelt die gewaltige Wassermenge von 359 Millionen m³. Das sind 359 Milliarden Liter. Wenn man davon ausgeht, dass eine durchschnittliche Badewanne etwa 150 Liter fasst, entspricht der Inhalt des Schaalsees rund 2,4 Milliarden Badewannen. Würde man diese Badewannen lückenlos aneinanderreihen (1,70 m pro Wanne), ergäbe das eine Schlange, die etwa 100 Mal um die gesamte Erde reicht. Eine große Toilettenspülung verbraucht rund 6 Liter Wasser. Würde der gesamte Schaalsee durch die Toilette gehen, wären das 59,8 Milliarden Toilettenspülungen.
Ein Turm fast bis zum Mond
Die mittlere Entfernung der Erde zum Mond beträgt 384.400 Kilometer. Würde man das gesamte Wasser des Schaalsee in Kisten mit einem m³ Volumen verpacken, bräuchte man davon 359 Millionen Kisten. Jede hätte eine Kantenlänge von exakt einem Meter. Aufgestapelt würden diese Kisten fast von der Erde bis zum Mond reichen.
Der tägliche Durst
Ein Mensch soll für eine gesunde Lebensweise etwa zwei Liter Wasser am Tag trinken. Die schiere Masse des Schaalsees macht deutlich, welche Lebensquelle er darstellt: Die gesamte Wassermenge des Schaalsees würde ausreichen, um die komplette Weltbevölkerung (ca. 8 Milliarden Menschen) für etwa 22 Tage lückenlos mit Trinkwasser zu versorgen. Betrachtet man das Szenario allein für Deutschland, werden die Zahlen noch beeindruckender. Die rund 84 Millionen Einwohner des Landes könnten ihren täglichen Durst (bei 2 Litern pro Kopf) insgesamt 2.137 Tage lang aus dem Schaalsee stillen. Das entspricht einem Zeitraum von etwa 5,85 Jahren, in denen jeder Einwohner ausschließlich Wasser aus dem Schaalsee trinken würde. Legt man jedoch den gesamten täglichen Wasserbedarf zugrunde – inklusive Duschen, Kochen und Waschen (ca. 125 Liter pro Person) – würde der See die deutsche Bevölkerung immerhin noch rund 34 Tage lang komplett autark versorgen.
Das Stadion mit Komplettfüllung
Ein großes Fußballstadion wie die Allianz Arena in München hat ein Innenvolumen von rund 3 Millionen m³ (umbauter Raum). Man müsste die Allianz Arena etwa 120 Mal bis zum Rand mit Wasser füllen, erst dann wären die Ressourcen des Schaalsees erschöpft. Typische Größenordnungen moderner großer deutscher Stadien liegen meist bei zwischen ~2 bis 3 Millionen m³ umbauten Raum.
Ein Meer aus Schwimmbecken
Um sich die 359 Millionen m³ Wasser noch besser bildlich vorzustellen, hilft ein Blick in den Sport. Ein standardisiertes Olympisches Schwimmbecken (50 Meter lang, 25 Meter breit und 2 Meter tief) fasst circa 2.500 m³ Wasser. Rechnet man das gesamte Volumen des Schaalsees in das Volumen solcher Becken hoch, müsste man insgesamt rund 143.600 Olympische Schwimmbecken und füllen, um das gesamte Wasser des Schaalsee darin komplett unterzubringen. Stünde man am Rand einer solchen Anlage und würde alle zwei Minuten ein Becken komplett abschreiten, bräuchte man fast 200 Tage, ohne Pause für Schlaf oder Essen, nur um einmal an jedem dieser Becken vorbeigelaufen zu sein.
Wenn es regnet in Berlin
Berlin hat eine Fläche von rund 891 km². Als Quadrat hätte die Fläche eine Kantenlänge von 29,85 km. Wenn es über der gesamten Stadt Berlin so stark regnen würde, dass das Wasser 40 Zentimeter hoch in den Straßen stünde, entspräche das in etwa dem Volumen des Schaalsees.
Ein interessanter Tiefen-Aspekt
Obwohl 359 Millionen m³ nach viel klingen, ist der Schaalsee vor allem durch seine Tiefe (bis zu 72 Meter) beeindruckend. Zum Vergleich: Die Müritz (112,6 km²) ist flächenmäßig fast fünfmal so groß wie der Schaalsee (24 km²), enthält aber nur etwa doppelt so viel Wasser (ca. 737 Mio. m³). Das zeigt, wie massiv das Becken des Schaalsees in die Tiefe geht.
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