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Insulindeweg 15/06/2025 12h51
This year it's Amsterdam's 750th birthday. This wall on the Insulindeweg next to the Flevopark is a tribute to that. Artist is unknown but I like the result. What we see is the combination of the coat of arms and the brandmark of the city.
Happy anniversary Amsterdam.
A photo especially taken and uploaded for the Wednesday Walls Group.
AMSTERDAM
Founded: 1275; 750 years ago
Area: 219.32 km2
Population: 933,680 (June 2024)
Density: 5,277/km2
Elevation: −2 m
Nice to spend a few hours on a Friday afternoon playing around with some personal design projects. Felt like doing something Helvetica and typographic again. Oh my, what a surprise.
A semi educational poster on the importance of using Helvetica. This is in preference to the socially destructive Arial.
There is no margin for negotiation.
Blog post here : imjustcreative.com/100-helvetica-0-arial-typography-poste...
Identity guidelines for Wavepulse Acoustics logo
Read more on the development of this logo design : imjustcreative.com/logo-process-wavepulse-acoustics-ident...
Identity guidelines for Wavepulse Acoustics logo imjustcreative.com/identity-guidelines-for-wavepulse-acou...
This is a single page A4 identity guide. It's purpose is to provide basic guidelines for the correct usage of the logo. As some projects are only providing logo designs, opposed to more complex brand identities, the amount of information needed is minimal. It's not meant to confuse or overwhelm the client, hence it being a handy A4 PDF file.
Covers the general construction of the logo, dimensions and proportions. Also includes the additional logo styles such as contained logos, portrait and landscape logos, social media profile images and website favicon. Information on the fonts used as well as a few handy 'don't do this with your logo' examples at the foot of the guide.
This is a neat way to also show the client, at a glance, the level of detail that goes into a logo, the spacing, the alignment, proportions etc. On initial glance, the logo may look simple with a word here and logomark there, there is fine level of detail to ensure the logo looks and feels right.
It has been a challenge to try to fit all the information I wanted onto one page, without over crowding, whilst maintaining a clean layout design.
Therefore, my focus is to provide each client with this 'Dummies Guide to logo usage' PDF guide. The majority of clients will get this A4 guide without question, this includes logo designs with a budget of more than £400. If the project or client requires a higher level of detail in the guide, they can pay more for a more detailed book.
Bis 1828 stand hier noch der Schandpfahl oder Pranger genannt.
:
ein Halseisen, das mit einer Kette am Rathaus, oder anderem öffentlichen Gebäude befestigt ist.
Varianten:
upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/00/Rathaus_Surse...
pillory (von lat. pila = Pfeiler, Säule)
- ein in den Boden eingelassener Pfahl aus Holz oder Stein geschlagen mit einem Halseisen daran (Schandpfahl).
Der pilori in Frankreich war ein permanent errichteter, kleiner Turm mit einem Ring aus Holz oder Eisen für Kopf und Arme, oft noch auf einer Drehscheibe befestigt, um den Bestraften nach allen Seiten ausstellen zu können.
Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt, die für ihn nicht ungefährlich waren.
(Heute hängt der Käfig als Stadtlaterne in Tübingen)
Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, eines Holzpfostens oder einer Plattform, an denen ein Bestrafter gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde. Zunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe (Stäupen), erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit.
www.flickr.com/photos/eagle1effi/26004166174/in/photostream
In die Öffentlichkeit gestellt zu werden (pro-stituere , siehe Prostitution)
war nicht immer positiv:
Vor allem Frauen wurden an den Schandpfahl gekettet:
Betrug, Widerstand gegen die Obrigkeit, Zänkerei oder Verstoß gegen die "guten" Sitten war der Grund.
1505 wurde hier gar eine Frau als Hexe verbrannt.
O Tempores o mores!
Heute kannst Du dich durch ein öffentliches Schmähgedicht selber brandmarken.
Postkarte
ppc
sw
digitalretouch
Gebrüder Metz Photographie, Tübingen
Love Ampersand 'Amperheart'
Logo development post : imjustcreative.com/logo-process-love-ampersand-mini-devel...
Flying under a new name and with a new brandmark, the new A330s represent the first aircraft designed exclusively for Fiji and Fiji’s national airline.
Source: www.fijiairways.com/media/fiji-airways-announces-new-name...
s0644a 6012 MeyA4B2 Belgien und Luxemburg Meyers Konversations-Lexikon Jahr 1885. Vierte Auflage Zweiter Band Verlag des Bibliographischen Institut in Leipzig
Maßstab = 1 : 1,300,000
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Die Provinzhauptstädte sind doppelt, Arrondissements-Hauptorte einfach unterstrichen.
Eisenbahnen Hauptlinien Andere Bahnen
Zum Artikel "Belgien".
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Belgien (hierzu Karte "Belgien"), das kleinste, ab er am dichtesten bevölkerte der europäischen (außerdeutschen) Königreiche, liegt zwischen 49° 30' und 51° 30' nördl. Br. und zwischen 2° 36' und 6° 4' östl. L. v. Gr., im N. von den Niederlanden, im O. vom niederländischen Limburg, von der preußischen Provinz Rheinland und von Luxemburg, im S. von Frankreich und im W. von der Nordsee begrenzt. Es umfaßt beinahe sämtliche ehemals österreichische Niederlande (die Grafschaften Flandern und Hennegau, das Herzogtum Brabant, das Marquisat Antwerpen, die Herrschaft Mecheln, die Grafschaft Namur sowie teilweise die Herzogtümer Luxemburg und Limburg), ferner das früher zu Deutschland gehörige Bistum Lüttich und die 1815 von Frankreich abgetrennten Kantone Mariembourg, Philippeville, Chimay, Quiévrain nebst dem Herzogtum Bouillon.
Bodenbeschaffenheit.
Der Bodenbeschaffenheit nach ist B. nördlich und nordwestlich der Maas und Sambre ein ebenes Land; der östlich der Maas belegene ^[richtig: gelegene] Teil besteht aus einer Reihe von schluchtenreichen Plateaus, die man unter dem Namen Ardennen (s. d.) zusammenfaßt. Die bedeutendsten Erhebungen zeigen die Provinzen Lüttich, Luxemburg, Namur und Hennegau, wo die von größern Flüssen bewässerten Teile oft von sehr tiefen Thälern und Schluchten durchschnitten und von Felsenwänden umsäumt sind, deren manche sich bis zu 400 m erheben. Die bedeutendsten Höhen sind: Baraque Michel an der preußischen Grenze (Provinz Lüttich) 680 m, Baraque Fraiture bei Houffalize (Provinz Luxemburg) 637 m, die Tailles (ebenda) 589 m, Odeigne 531 m, Malempré 594 m etc. Die mittlere Höhe von B. beträgt 163,36 m. Die unmittelbar von den Gewässern berührten Gegenden liegen an manchen Stellen so tief, daß das Land nur durch Dämme vor Überschwemmungen geschützt werden kann. Diese an den Ufern der Nordsee wie der Binnenflüsse befindlichen dammgeschützten Strecken, Polders genannt, nehmen zusammen einen Flächenraum von 500 qkm ein, also fast 1/60 des Gesamtareals. In den höher gelegenen Gegenden herrschen Schiefer- und Quarzmassen vor, welche der Vegetation nur eine höchst ärmliche Entwickelung gestatten. Der größte Teil des Bodens ist von sumpfigen, nie kultivierten Steppen oder von schlechten Weiden, die Hügelabhänge sind von Wäldern und Wiesen bedeckt, und Feldbau wird nur an jenen wenigen Orten betrieben, wo die Nähe von Kalkfabriken die Bodendüngung erleichtert. Mit der allmählichen Senkung des Bodens lichten sich die Wälder; Roggen-, Hafer- und Kartoffelpflanzungen beginnen die unfruchtbaren Steppen zu ersetzen und gehen schließlich in jene fruchtbaren, von zahlreichen Flüssen bewässerten Gefilde über, welche den Reichtum und Stolz Belgiens bilden. Doch zeigt auch dieser ebene Teil nicht durchgehends gleiche Fruchtbarkeit, vielmehr finden sich in den Provinzen Antwerpen u. Limburg noch bedeutende Heidestrecken, die erst allmählich in nutzbaren Boden umgewandelt werden.
Bemerkenswert sind die durch besondere Namen unterschiedenen natürlichen Landschaften hinsichtlich der Bodenerhebung; so Flandern, begrenzt durch die untere Schelde und die Dender, gegen das Meer hin von Dünen und gegen Zeeland durch Polders umsäumt; das Land Waes, zwischen der Schelde unterhalb Gent und der holländischen Grenze; die Campine (Kempenland), von der untern Schelde, der Rupel, Demer und der Maas begrenzt, den Norden der Provinzen Antwerpen und Limburg umfassend; Brabant zwischen der Rupel, Demer, Gette und Dender. Der nordöstliche Teil von Brabant heißt das Hageland, der südliche Wallonisch-Brabant. Der Hennegau wird durch Flandern, Brabant, die Orneau und Sambre begrenzt; Marlagne heißt der nordöstlichste Teil des Landstrichs zwischen Sambre und Maas, der südliche Fagne. Zwischen der Maas von Dinant bis Lüttich und der Ourthe von Lüttich bis Hamoir liegt die Landschaft Condroz, deren südwestlicher Teil den besondern Namen Famene führt. Ardenne ist durch die Vesdre, durch Condroz und die Semoy begrenzt. Die feuchte Nordebene im N. der Ardennen heißt Hautes Fagnes (Hohes Venn). Südlich von den Ardennen liegt die Lorraine.
Die reiche Bewässerung des Landes geschieht, mit Ausnahme der unterhalb Nieuport mündenden Yser mit Yperle, durch die Systeme der Schelde und Maas, welche beide Flüsse das Land von Frankreich aus schiffbar betreten, aber beide im Königreich der Niederlande münden. Die Schelde durchfließt den westlichen Teil Belgiens von SW. nach NO., nimmt bei Gent die aus Frankreich kommende Lys, bei Dendermonde die Dender und bei Rupelmonde die (aus der Vereinigung der Dyle, Großen und Kleinen Nethe entstehende) Rupel auf und tritt unterhalb Antwerpen in das niederländische Gebiet ein. Ihr durchgängig schiffbarer Lauf in B. beträgt 240 km. Die Maas durchfließt auf 128 km, ebenfalls ganz schiffbar, der Schelde parallel laufend, den östlichen Teil Belgiens, nimmt bei Namur die gleichfalls aus Frankreich kommende Sambre, bei Lüttich die aus Luxemburg kommende Ourthe auf und bildet dann auf 53 km die Grenze gegen Holland. Diese Flüsse sind als stark benutzte Triebkraft von Industriewerken und zur Beförderung des Verkehrs für das Land von größter Wichtigkeit, um so mehr, als sie durch zahlreiche Kanäle teils unter sich verbunden, teils in ihrem Lauf reguliert werden (s. unten). Seen hat B. nicht, dagegen sind Weiher in großer Menge vorhanden. Sümpfe gibt es viel, z. B. bei Furnes, besonders aber in der sogen. Campine, am Saum des Plateaus, welches das Gebiet der Maas von dem der Schelde trennt. Auch an Mineralquellen ist B., namentlich im Gebiet der Maas, sehr reich. Die berühmtesten sind die säuerlich-eisenhaltigen Quellen von Spaa und die warmen von Chaudfontaine; außerdem gibt es eisenhaltige Quellen bei Stavelot, Aubel, Jupille, Huy, Courrière, Brée, Tongern, Namur, Rièzes, Kain, Renaix etc., Schwefelquellen bei Aywaille, Grivegnée, Florée, Lüttich, Ougrée etc. und versteinernde Quellen bei Cornesse, Nessonvaux, Hollogne aux Pierres, Sprimont etc. Das Klima trägt in den der See benachbarten Ebenen einen fast britisch-ozeanischen Charakter. Hier ist es sehr feucht und nebelig, und die Temperatur wechselt sehr schnell. Der Sommer bringt häufig Stürme, welche an Wut denen auf dem Meer nichts nachgeben. Nach dem Süden und Osten zu ist das Klima ein andres. Die Luft wird reiner, weniger von Nebeln gedrückt; die Temperatur des Sommers und des Winters ist durch die Nähe der Gebirge auffallender verschieden, die Sommer sind heißer, die Winter kälter. Noch weiter östlich in den Ardennen herrscht vollkommenes Gebirgsklima. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt in Brüssel 9,94°, im Frühling 9,13°, Sommer 17,36°, Herbst 10,27°, Winter 2,87° C. Die gewöhnlichste Windrichtung ist SW., die seltenere SO. Die Menge der Niederschläge ist beträchtlich; in der westlichen Ebene beträgt die Regenhöhe zwischen 70 und 80 cm jährlich, im O. der Maas wächst sie erheblich (in Stavelot auf 102,9 cm). In Brüssel gibt es durchschnittlich an 197 Tagen Regen, an 25 Schnee, an 10 Hagel, an 60 Nebel, nur an 12 Tagen ganz unbewölkten Himmel.
Areal und Bevölkerung.
Das Gesamtareal beträgt 29,455 qkm (534,94 QM.), und die Gesamtbevölkerung belief sich Ende 1883 auf 5,720,807 Seelen. Eingeteilt ist das Land in 9 Provinzen mit 41 Arrondissements, auf welche sich Flächeninhalt u. Bevölkerung folgendermaßen verteilen:
QKilom.QMeilenEinwohner Ende 1883auf 1 QKilom.
Antwerpen2831,7351,4614042217
Brabant3282,9659,61031319314
Westflandern3234,6758,7708896219
Ostflandern2999,9554,5906791302
Hennegau3721,6267,61011273271
Lüttich2893,8852,6693252239
Limburg2412,3443,821487589
Luxemburg4417,7680,221191448
Namur 3660,2566,532844589
Zusammen29455,16534,95720807194
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Zunahme seit 1831: 1,934,993 Seelen, seit der Volkszählung von 1880: 200,798 Seelen (3,6 Proz.). Die Einwanderung gibt schon seit Jahren Überschüsse über die Auswanderung, 1882 von 1852 Seelen (18,104 ein- und 16,252 ausgewandert). Vergleicht man B. mit den andern Staaten Europas, so steht es hinsichtlich der Dichtigkeit der Bevölkerung nur hinter Sachsen zurück. Im ganzen kamen Ende 1883 durchschnittlich 194 Einw. aus 1 qkm. Unter den einzelnen Provinzen sind Brabant, wo 314, und Ostflandern, wo 302 Menschen auf 1 qkm wohnen, die am stärksten, Luxemburg mit 48, Namur und Limburg mit 89 Menschen auf 1 qkm die am schwächsten bevölkerten. Von der Bevölkerung waren 1882: 2,825,722 männlichen, 2,829,475 weiblichen Geschlechts, so daß auf 1000 Männer fast 1002 Frauen kamen. Nach dem Zivilstand unterschied man 1880 in Prozenten:
MännerFrauen
ehelos6461
verheiratet3232
verwitwet47
Die ländliche Bevölkerung verhält sich zur städtischen ungefähr wie 3:1; jene ist in 88 Stadt-, diese in 2496 Dorfgemeinden eingeteilt. Der jährliche Überschuß der Geburten über die Todesfälle ist sehr erheblich; es entfällt eine Geburt auf 33 Personen, aber ein Todesfall in den Städten auf 36,4, auf dem Land auf 44,8. Die mittlere Lebensdauer beträgt 40-41 Jahre. Lebendig geboren wurden 1883: 174,484 Kinder, darunter entfielen auf 100 Mädchen 104,5 Knaben. 8 Proz. waren unehelich. Totgeboren waren 8336 Kinder. Eheschließungen fanden 38,666, Ehescheidungen 216 statt. Von den 119,196 Gestorbenen waren 52,6 Proz. männlichen, 47,4 Proz. weiblichen Geschlechts.
Die Bevölkerung Belgiens ist ein Mischvolk deutscher und keltischer Abkunft, in welchem die Stämme der Flamänder (Vlämen) und Wallonen gegenwärtig noch durch ihr Festhalten an der vlämischen und wallonischen Sprache neben Deutschen, Engländern, Franzosen etc., die ihre Muttersprache bewahren, hervortreten. Im J. 1880 zählte man neben 5,376,748 Belgiern 143,261 Fremde, nämlich 41,391 Niederländer, 51,089 Franzosen, 34,186 Deutsche, 3789 Engländer und 5041 von andrer Nationalität. Von der rechtlichen Bevölkerung sprachen 1880 vlämisch 44,9 Proz., französisch 40,5, beide Sprachen 7,6 Proz.; die übrigen sprachen entweder nur deutsch oder außerdem noch französisch oder vlämisch. Unter den einzelnen Provinzen sind überwiegend vlämisch Ostflandern und Antwerpen (über 92 Proz.), Limburg und Westflandern (über 88 Proz.); in Brabant überwiegt das Vlämische das Französische bedeutend, während in den übrigen Provinzen, namentlich in Namur, wiederum die französische Sprache herrscht. Als amtliche wie als Umgangssprache der höhern Stände hat das Französische über die verschiedenen Dialekte den Sieg davongetragen, obschon ihm derselbe in der neuesten Zeit durch die Bestrebungen der Vlämen wieder streitig gemacht wird. Das Wallonische ist ein verdorbener Dialekt des Französischen, das Vlämische ein Dialekt des Deutschen, der weder holländisch noch plattdeutsch ist, aber mit dem Holländischen die meiste Ähnlichkeit hat. Das vlämische Sprachgebiet umfaßt den fruchtbarern, reichern und gebildeten Teil des Königreichs; ihm gehören die altberühmten belgischen Städte an mit einem noch durchaus tüchtigen niederdeutschen Volksleben, welches allein in einem Teil von Brüssel von französischer Tünche überdeckt erscheint. Die wallonischen Städte werden vielfach von deutscher Bevölkerung durchflochten; ja, es finden sich in allen wallonischen Provinzen noch ursprüngliche deutsch redende Gemeinden, z. B. in Lüttich: Landen, im Hennegau: Enghien. Das belgische Wallonenland bildet ungefähr ein gleichseitiges Dreieck, dessen Grundlinie sich an Frankreich lehnt, von Longwy bis Mons, und dessen beide Schenkel, die über Lüttich zusammentreffen, von deutschem Gebiet umschlossen sind; wegen dieser gleichsam in Deutschland eingetriebenen Gestalt heißt es der "wallonische Keil". Die Sprachgrenze ist fast überall sehr scharf gezeichnet. Die Verschiedenheit hinsichtlich der physischen und geistigen Bildung der beiden Volksstämme der Flamänder und Wallonen ist sehr bedeutend. Das Äußere des Flamänders, seine lichten Haare und blauen Augen, wie der Grundton seines Innern zeugen für germanische Abkunft. Er ist groß, breitschulterig, von gewaltigem Körperbau, schweigsam, phlegmatisch, von muskulöser Fülle, Willensfestigkeit und starrer, fanatischer Anhänglichkeit an seine Überzeugung und seinen Glauben, mißtrauisch und von grobem, zurückhaltendem Wesen. Die schwarzen Wallonen in ihren Bergen und Felsen dagegen sind ein rühriger, heiterer Menschenschlag von aufgewecktem Sinn und französischer Heftigkeit, wie sie auch Sitte und Sprache der westlichen Nachbarn teilen. Sie sind kriegerisch, der härtesten Arbeit fähig, eine unruhige, ungezügelte Masse, trotzdem mäßiger als die Flamänder. Der Konfession nach ist die Bevölkerung Belgiens fast ausschließlich katholisch, da die Zahl der Protestanten nur auf etwa 15,000, die der Juden auf 3000 geschätzt wird. Das Land ist demgemäß in sechs Diözesen geteilt: das Erzbistum Mecheln (mit den beiden Provinzen Antwerpen und Brabant), die Bistümer Brügge (mit Westflandern), Gent (mit Ostflandern), Tournai (mit Hennegau), Lüttich (mit Lüttich und Limburg) und Namur (mit den Provinzen Luxemburg und Namur). Das Erzbistum hat 3 Generalvikare, ein Kapitel von 12 Kanonikern und 1 Seminar; jedes Bistum hat 2 Generalvikare, ein Kapitel von 8 Kanonikern und 1 Seminar. An geistlichen Orden bestanden während der Vereinigung Belgiens mit Frankreich zur Zeit der Kaiserherrschaft 44; gegenwärtig zählt man deren 160, zu denen (Ende 1880) 4027 Mönche (darunter am zahlreichsten Jesuiten und Trappisten) in 213 Klöstern und 20,645 Nonnen (am zahlreichsten Beghinen und Schwestern von Saint-Vincent de Paul) in 1346 Klöstern oder geistlichen Gesellschaften gehörten, welche sich der Krankenpflege, dem Unterricht (ausschließlich mit diesem beschäftigt waren 1243 männliche und 9055 weibliche Ordensmitglieder) oder (⅕) dem beschaulichen Leben und dem heiligen Dienst widmen. Außerdem hielten sich 93 Mönche und 597 Nonnen, die ausländischen Klöstern angehörten, in B. auf. Mönchsklöster waren am zahlreichsten in Ostflandern, Brabant und Hennegau, Nonnenklöster außerdem noch in Westflandern. Außer dem katholischen sind der protestantische, anglikanische und israelitische Kultus in B. anerkannt. Protestantische Gemeinden bestehen zu Antwerpen, Brüssel, Courtrai, Gent, Hoorebeke Ste.-Marie, Dour, Pâturages, Mons, Tournai, Rongy, Lüttich, Verviers, Seraing, Roulers. Die Juden haben eine Zentralsynagoge in Brüssel, andre zu Antwerpen, Gent, Lüttich und Arlon.
Bildungsanstalten etc.
Die Einrichtungen des öffentlichen Unterrichts in B., besonders des elementaren, haben in diesem Jahrhundert mehrere Wandlungen erlebt. Während durch das Gesetz vom 23. Sept. 1823 dem Klerus ein maßgebender Einfluß auf die Volksschule eingeräumt war, wurde dieselbe durch das Gesetz vom 1. Juli 1879 ausschließlich den weltlichen Behörden unterstellt. Der Sieg der Klerikalen bei den letzten Wahlen hat im September 1884 zur Annahme eines neuen Schulgesetzes geführt, welches die Einrichtung und Erhaltung öffentlicher Volksschulen von dem Belieben der Gemeinden abhängig macht. Der Gemeinderat kann Privatschulen an die Stelle der öffentlichen setzen und aus Gemeindemitteln unterstützen, d. h. den kirchlichen Genossenschaften den Volksunterricht ganz überlassen, falls nicht 20 Familienväter, die schulpflichtige Kinder haben, dagegen Einspruch erheben. Die öffentlichen Lehrer können von den Gemeinden abgesetzt und auf Wartegeld (1000 Frank) gesetzt werden. Die Anstellung der Lehrer erfolgt auf Grund eines Diploms, das durch ein Examen erworben ist; doch kann man mit Erlaubnis der Regierung auch ungeprüfte Lehrer anstellen. Dem Religionsunterricht darf in der Schule die erste Stelle eingeräumt werden; wenn sich die Gemeinde weigert, denselben in den Stundenplan aufzunehmen und durch Diener der Kirche erteilen zu lassen, so kann die Regierung auf den Wunsch von wenigstens 20 Familienvätern besondere Schulen dafür errichten. Da die Tragweite dieses Gesetzes noch nicht zu überblicken ist, begnügen wir uns, den Stand des Volksunterrichts vor Erlaß desselben anzugeben. Die oberste Aufsicht führte der vom Unterrichtsministerium ressortierende und aus 14 Mitgliedern bestehende Volksbildungsrat, dem 18 Bezirks- und 80 Kreisschulinspektoren unterstellt waren. Anfang 1882 dienten folgende Anstalten dem Elementarunterricht:
^[Liste]
4706 écoles primaires mit 340118 Schülern u. Schülerinnen,
2445 écoles d'adultes mit 76918 " " "
Seit zehn Jahren hat sich die Schülerzahl in den Provinzen Ostflandern, Hennegau, Lüttich, Luxemburg und Namur vermehrt, dagegen in den übrigen Provinzen vermindert. Bei der Volkszählung von 1880 konnten nach Abzug der Kinder unter sieben Jahren nur 70 Proz. der Bevölkerung lesen und schreiben. Bei der Aushebung von 1883 hatten von 52,380 Militärpflichtigen 33,1 Proz. eine höhere Bildung, 48,4 Proz. konnten wenigstens lesen und schreiben, 3,1 Proz. nur lesen. Mehr als 15 Proz. waren des Lesens und Schreibens unkundig. Dies ist ein schlagender Beweis, daß die Volksbildung in B. noch auf einer sehr tiefen Stufe steht. Die Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen für die Volksschule geschieht für jene auf 6 Staatsseminaren (écoles normales) und in 8 Sektionen, die an höhern Lehranstalten bestehen; für Lehrerinnen gibt es 6 Seminare und 7 Sektionen. Der Kursus ist dreijährig. Das höhere Bildungswesen steht unter einem Bildungsrat von 8-10 Mitgliedern, einem Generalinspektor und drei Fachinspektoren, die in Brüssel ihren Sitz haben. Es bestehen (Ende 1882) an Instituten für den Sekundärunterricht: 22 königliche Athenäen, 78 staatliche und 9 kommunale Mittelschulen für Knaben, 33 höhere Töchterschulen, mit 20,929 Schülern und 4361 Schülerinnen. Die Vorbildung für das höhere Lehramt geschieht auf den Normalschulen zu Lüttich und Nivelles und in der Section normale zu Brügge; für Lehrerinnen bestehen ähnliche Anstalten in Lüttich und Brüssel. Von den vier Universitäten zu Lüttich, Löwen (die alte wurde 1835 aufgehoben und die zu Mecheln errichtete hierher verlegt), Gent und Brüssel (1834 gestiftet) sind die zu Gent und Lüttich Staatsuniversitäten, die andern werden als "freie" Universitäten bezeichnet (Brüssel "liberal", Löwen "katholisch"). Die vier Fakultäten sind: Philosophie und Litteratur; mathematische, physikalische und Naturwissenschaften; Jurisprudenz; Medizin. Ausnahmsweise besteht nur an der Universität zu Löwen noch die Fakultät der Theologie. Mit den Universitäten zu Gent und Lüttich sind Fachschulen dort für Ingenieure und Künstler, hier für den Bergbau verbunden; auch zu den beiden freien Universitäten gehören technische Spezialanstalten. Sie wurden (1882-83) insgesamt von 5182 Studierenden besucht. Außerdem sind noch vorhanden: eine Tierarzneischule (Brüssel); ein Institut agricole (Gembloux); zwei praktische Gartenbauschulen; Bergwerksschulen zu Lüttich und Mons; eine Handelsschule zu Antwerpen; eine Militärschule zu Brüssel; eine Schule für 500 Soldatensöhne zu Lierre; eine Reitschule zu Ypern; Schiffahrtsschulen zu Ostende, Antwerpen und seit 1877 zu Nieuport; Fabrikschulen (1882: 33) besonders in Brabant, Hennegau und Flandern. Brüssel hat eine königliche Akademie der Wissenschaften in drei Abteilungen: für Wissenschaft, für Litteratur und für Kunst. Andre außerordentlich zahlreiche wissenschaftliche Gesellschaften für Naturwissenschaften und Medizin, für Feld-, Garten- und Obstbau, für Musik, Theater, Litteratur, Kunst etc. sind in den Provinzen, die meisten in Flandern, Antwerpen und Brabant (vornehmlich in Brüssel).
Andre wissenschaftliche Anstalten sind: die große königliche Landesbibliothek zu Brüssel (s. d.), die öffentlichen Bibliotheken zu Gent und Lüttich, die Universitätsbibliothek zu Löwen u. a. Außerdem gibt es 17 städtische Bibliotheken, die mehr als 26,000 Bände zählen. Unter den Archiven sind besonders das allgemeine Reichsarchiv zu Brüssel und das der Stadt Brügge hervorzuheben. Endlich besitzt Brüssel auch eine Sternwarte, ein naturwissenschaftliches Museum, ein Industriemuseum (1841 reorganisiert), ein Museum der Waffen, Altertümer und der Artillerie. Für Kunst und Litteratur bestehen überhaupt über 100 Anstalten in allen Provinzen des Landes; die hauptsächlichsten sind: die königlichen Akademien der schönen Künste zu Antwerpen und Brüssel für Malerei, Bildhauerei, Baukunst und Kupferstecherkunst und das Museum für Malerei und Bildhauerei zu Brüssel; für Bildung in der Musik zwei Konservatorien zu Brüssel und Lüttich mit unentgeltlichem Unterricht auf Staatskosten. Der Sitz des Bücherdruckes ist hauptsächlich Brüssel. Die periodische Presse hatte 1883 folgende Ausdehnung: es erschienen 343 politische Zeitungen, wovon 59 täglich ausgegeben wurden, von Fachblättern und Zeitschriften 19 für Finanzwesen, 55 für Landwirtschaft, Handel und Industrie, 224 für Litteratur, Wissenschaft und Kunst.
Bodenprodukte, Landwirtschaft, etc.
Die Bodenkultur und Landwirtschaft haben sich in B. unter keineswegs günstigen Lokalverhältnissen zu einer hohen Stufe der Vollkommenheit erhoben. Von Behörden, denen diese Förderung zu danken ist, bestehen: Ein vom Ministerium des Innern ressortierender oberster Landwirtschaftsrat, dem in jeder der neun Provinzen eine Ackerbaukommission unterstellt ist. Endlich ist das Land in 118 Ackerbaudistrikte geteilt, deren jeder einen landwirtschaftlichen Verein hat, der sich zweimal des Jahrs behufs der Fortschritte im Ackerbau versammelt. Außerdem bestehen 169 landwirtschaftliche (darunter 17 Zentral-) Vereine. Etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung Belgiens ist mit dem Ackerbau beschäftigt (die wenigsten, 16 Proz., in Lüttich, die meisten, 32 Proz., in Limburg) und zwar ⅜ Frauen und ⅝ Männer. Der unkultivierte Kommunalboden betrug 1846: 162,896 Hektar, davon wurden bis 1881: 91,134 Hektar für die Kultur gewonnen. In 1866 (dem letzten Jahr, aus welchem offizielle Mitteilungen darüber vorliegen) waren folgende Bodenflächen bestellt mit:
^[Liste]
Roggen288966HektarErbsen und Wicken13645Hektar
Weizen283542"
Hafer229744"Flachs57045"
Spelz 64342"Runkelrüben18075"
Gerste43618"Hanf, Hopfen13776"
Mengkorn35488"Kartoffeln171398"
Buchweizen21435"Futterkräutern und -Rüben204370"
Bohnen24264"
Wiesen und Weiden waren 365,805 Hektar, Gemüsegärten 37,330 Hektar. Weizen wurde besonders in den Provinzen Antwerpen und Brabant, Roggen in Brabant und Ostflandern, Hafer in Luxemburg, Namur und Hennegau, Spelz in Namur, Gerste und Flachs in Flandern und Hennegau, Buchweizen in Ostflandern und Antwerpen, Runkelrüben in Hennegau, Lüttich und Brabant, Kartoffeln in Brabant, Flandern und Antwerpen angebaut. Von den 2,945,539 Hektar, welche die Gesamtfläche des Königreichs umfaßt, wurden 1866: 2,663,753 Hektar bebaut und zwar zur Hälfte in Pacht. Die Ausfuhr von Ackerbauprodukten (Getreide und Mehl) hat sich im letzten Jahrzehnt sehr gehoben, sie stieg von 278,650 metr. Ztr. (1870) auf 5,226,680 metr. Ztr. im Wert von 134 Mill. Fr. (1882). Noch stärker hat die Einfuhr zugenommen, sie hat 1882 den Wert von 346½ Mill. Fr. erreicht.
An Haustieren gab es Pferde 1880: 271,974 (relativ die meisten in Namur und Luxemburg, im ganzen 5 auf 100 Einw.). Für die Veredelung der Pferde wird durch Gestüte (Staatsgestüt zu Tervueren) viel gethan. Hornvieh gab es 1880: 1,382,815 Stück (die meisten in Ostflandern), im ganzen 25 Stück auf je 100 Einw. Schafe gab es in B. 1880: 365,400 (die meisten in Luxemburg), Schweine 646,375 (die meisten in Ostflandern). Von Flandern gehen auch abgehäutete Kaninchen in großen Mengen nach England, während die Felle nach Frankreich, Rußland und Amerika versandt werden. Die Bienenzucht blüht in der Campine. Groß ist der Reichtum an See- und Flußfischen. Den Seefischfang betrieben 1882: 300 Fischerboote von 10,047 Ton. und einer Besatzung von 1733 Mann, wovon zwei Drittel auf Ostende entfallen. Der Ertrag ist sehr wechselnd; so betrug er 1882 an Kabeljau 868 T. (gegen 3143 in 1856), während der große Heringsfang seit 1864 ganz aufgehört hat. Die Kleinfischerei auf Hering brachte 1882: 100,000 Fr., der Fang ungesalzener Seefische 3,038,000 Fr. an Wert.
Die Waldungen, welche sich im Laufe von 40 Jahren von 20 Proz. des Areals auf 12 Proz. vermindert haben, sind in den südlichen Provinzen und Brabant am bedeutendsten. Darunter finden sich große Anpflanzungen von Weiden und kanadischen Pappeln, von denen erstere zum Korbflechten, letztere zum Verfertigen von Holzschuhen, womit sich im Waesland Tausende von Menschen beschäftigen, verwendet werden. An wilden Tieren finden sich hier und da noch Wölfe in den Eichenwäldern der Ardennen, Wildbret ist nicht zahlreich vorhanden.
Der mineralische Gehalt Belgiens ist bedeutend und ziemlich mannigfaltig, namentlich in den Provinzen Hennegau, Namur, Luxemburg und Lüttich, wo er einen ansehnlichen Bergbau hervorgerufen hat. Obenan unter den unterirdischen Schätzen des Landes steht die Steinkohle, deren weites Lager von W. nach O. sich beinahe durch ganz B. erstreckt. Es teilt sich in zwei Hauptbassins, westlich und östlich vom Fluß Sambre in der Provinz Namur. Das beträchtlichere westliche zieht über Namur in das Sambrethal, erreicht bei Charleroi eine Breite von 22 km von N. nach S. und wendet sich dann in einer Breite von etwa 15 km gegen Mons und weiter gegen Valenciennes und Douai. Es mißt 45 km in Namur und 97 km im Hennegau und hat in B. eine Ausdehnung von 900 qkm (16,4 QM.). Das östliche Becken bildet mit dem erstern einen Winkel von etwa 32°. Es folgt dem Thal der Maas, erweitert sich bis über Lüttich hinaus, wo es eine Breite von 22 km von N. nach S. erreicht, und verläuft sich im holländischen Limburg und in Rheinpreußen. Es hat 97 km Länge, wovon 15 in Namur, 81 in Lüttich liegen, und eine Oberfläche von 540 qkm (10 QM.); das Ganze beträgt fast ein Zwanzigstel des Areals. Die Mächtigkeit dieses Kohlenlagers ist nicht durchweg gleich. Oft finden sich nur Spuren von Kohle, während sie an andern Stellen wieder in fast 2 m Mächtigkeit auftritt. 1882 zählte man 271 konzedierte Minen mit 103,701 Arbeitern, davon die meisten im Hennegau und in Lüttich, welche eine Ausdehnung von 1445 qkm hatten und an Kohlen 17,590,989 Ton. im Wert von 176 Mill. Fr. lieferten. Der Überschuß der Ausfuhr (meist nach Frankreich) über die Einfuhr betrug 1883 jedoch nur 3,2 Mill. T. Auch an Lagern verschiedener Erze, als Eisen, Blei, Kupfer etc., ist B. reich; doch hat die Bebauung derselben seit ca. 15 Jahren sehr abgenommen. Die Arbeiterzahl ist daher seit 1865 von 11,813 auf (1882) 2312 gesunken. Die Produktion von Mineralien betrug:
18651882
TonnenWert FrankTonnenWert Frank
Eisen101823198295162088671591250
Blende146578513482171105890
Galmei41528226757418272601130
Bleiglanz1465823142002918486150
Schwefelkies31818640493255521290
B. besaß 1880: 417 Etablissements zur Verarbeitung der Mineralien, darunter 317 für Eisen und 66 für Glas. Hochöfen waren 36 (1882: 33) thätige vorhanden, welche 1882: 726,946 Ton. Erz im Wert von 43,8 Mill. Fr. produzierten. Gießereien gab es 179, welche 1880: 82,100 T. im Wert von 15,22 Mill. Fr. produzierten, an Eisenfabriken speziell 1882: 84 mit einer Produktion von 503,113 T. im Wert von 83,9 Mill. Fr. Außerdem bestanden 1880:
Etablissementszur Bearbeitung vonProduktion TonnenWert Frank
2Stahl9909617771000
5Blei82043132920
5Kupfer20853895000
21Zink8500837820090
1Alaun1500180000
Die Zahl der in sämtlichen mineralogischen Etablissements (die Glasindustrie inbegriffen) beschäftigten Arbeiter betrug 1882: 41,259. Marmor ist an manchen Orten im Überfluß vorhanden und wird ausgeführt; der gesuchteste ist der von Dinant und Gochenée. Bedeutende Schieferbrüche befinden sich in Namur, Luxemburg und Lüttich, Steinbrüche im Hennegau und in Namur. Endlich liefert der Boden Belgiens auch Porzellanerde (Lüttich, Brabant, Namur), Fayenceerde, Töpferthon, Kalk, vorzügliche Flintensteine und feine Wetzsteine (die besten Europas in Lüttich und Luxemburg, besonders bei Vielsalm), Magnesia (Lüttich), Alaun und Schwefel (Namur und Lüttich), Torf etc. Im ganzen besaß B. 1882: 1641 Steinbrüche mit 27,433 Arbeitern, welche einen Wert von 42,3 Mill. Fr. produzierten.
Industrie.
Von höchster Bedeutung ist in B. die Industrie. In welchem Maß die Großindustrie in den letzten Jahrzehnten zugenommen, läßt sich aus der Vermehrung der für dieselbe arbeitenden Dampfmaschinen ersehen. Während man 1850 in ganz B. 2250 Maschinen mit 54,300 Pferdekräften zählte, belief sich deren Zahl 1882 auf 14,940 mit 724,817 Pferdekräften. Über die Bergwerks- und Hüttenindustrie s. oben. Zu erwähnen ist außerdem die Nägelfabrikation, die bei Lüttich und Charleroi betrieben wird. Seit 1844 ist die Drahtfabrikation eingeführt, vornehmlich in und bei Lüttich und Brüssel; älter sind die Blechfabriken um Huy, an der Ourthe und dem Hoyoux. Für kleinere Eisenwaren ist Herstal bei Lüttich und Umgegend berühmt, für Zink die Gesellschaft "Vieille Montagne" in der Provinz Lüttich. Weltbekannt ist die Lütticher Waffenfabrikation, welche von 1789 datiert und 10,945 Arbeiter beschäftigt, aber gegen früher etwas abgenommen hat. Unter den Maschinenbauanstalten steht das großartige Etablissement John Cockerills (s. d.) in Seraing obenan, dann folgen der "Phönix" in Gent, die Gesellschaft "St. Leonhard" in Lüttich, die Fabrik in Couillet bei Charleroi, andre in Brüssel, Verviers, Tirlemont, Nivelles, Tubize etc. In dieser Hinsicht hat sich B. gänzlich vom Einfluß Englands befreit. Die Ausfuhr von Maschinen und mechanischen Vorrichtungen, welche 1882 einen Wert von 77,4 Mill. Fr. hatte, hat sich seit 40 Jahren mehr als verzehnfacht; sie geht meist nach Spanien, Frankreich, Rußland, den Niederlanden und Havana. Ambosse werden zu Chénée, Kessel zu Dinant, Kupferwaren zu Mecheln gefertigt. Von einschlägigen Staatsanstalten sind zu nennen: die königliche Kanonengießerei und die Waffenmanufaktur in Lüttich und das Arsenal de construction in Antwerpen, welche dem Kriegsministerium unterstellt sind. Vorzügliche Gold- und Silberwaren liefern Brüssel, Lüttich und Antwerpen; doch ist dieser Zweig seit früher gesunken, und B. bezieht jetzt einen großen Teil seines Schmuckes aus dem Ausland. Die Steingut- und Fayencefabrikation ist im Aufschwung begriffen und besonders im Hennegau (Tournai) heimisch. Daselbst und in den Provinzen Brabant und Namur (Brüssel und Hal, St.-Servais und Andenne) gibt es mehrere Porzellanfabriken. Eine Spezialität bildet die Fabrikation von Thonpfeifen in den Provinzen Namur und Hennegau. Unerreicht ist B. in der Erzeugung von Tafelglas und Gußspiegeln. Die 79 Glashütten, die überwiegend der Provinz Hennegau (besonders dem Arrondissement Charleroi), daneben den Provinzen Lüttich und Namur angehören, lieferten 1882 Produkte im Wert von 48,8 Mill. Fr. Chemische Fabriken befinden sich in Auvelais (Provinz Namur), Antwerpen, Mecheln, Brüssel und Gent, decken aber den Bedarf des Landes bei weitem nicht; Seife und Lichte werden in Antwerpen, Brüssel und Gent in großen Mengen fabriziert, Möbel in Gent, Lüttich, Mecheln, Brüssel, Schnitzwaren in Spaa, Strohhüte in der Provinz Lüttich. Die Papierindustrie beschäftigte 1882: 41 Fabriken und hat ihren Sitz in Brüssel und in der Provinz Lüttich, und Tapeten (Brüssel und Löwen) bilden einen wichtigen Exportartikel. Beträchtlich sind die Gerbereien in Stavelot, Brüssel und Namur, und in der Fabrikation farbiger Leder erfreut sich B. eines guten Rufs. Die Wollindustrie, die ehemals in Ypern, Löwen, Gent, Tournai ihren Sitz hatte, blüht jetzt besonders in Verviers und Umgegend, wo sie allein 20,000 Menschen beschäftigt, Lüttich und Dolhain-Limburg. Sie verarbeitet jährlich mehr als 60 Mill. kg Wolle und produziert einen Wert von 300 Mill. Fr. In der Garnspinnerei sind gegen 300,000 Spindeln im Betrieb. Die Ausfuhr an verarbeiteten Stoffen (Tuch, Kasimir etc.) belief sich 1882 auf 30,4 Mill. Fr. Die einheimische Wolle wird fast nur zu Mützen und Decken verarbeitet (1882: 3,8 Mill. kg im Wert von 15,4 Mill. Fr.). Wollzeuge liefern besonders Hodimont, Stavelot, Tirlemont, Thuin, Ypern und Poperinghe; Wolldecken Brüssel, Lüttich, Mecheln und Verviers; Teppiche Tournai. Die Strumpfwirkerei und Fabrikation von Band- und Posamentierwaren sind im Aufschwung begriffen. Große Kattundruckereien bestehen zu Gent und Brüssel. Die Baumwollindustrie, 1798 von Liévin Bauwens in Gent eingeführt, steht gegenwärtig sehr im Flor; Hauptsitz derselben ist Gent (für die Bonneterie Tournai und Brüssel). Sie beschäftigte 1846: 14,680 Menschen, jetzt 28-30,000 und verarbeitet ungefähr jährlich 20. Mill. kg Rohstoff im Wert von 36½ Mill. Fr. mittels ungefähr 800,000 Spindeln, produziert für 50 Mill. Fr. Wolle in Fäden und fabriziert für 100 Mill. Fr. Gewebe. Berühmt sind die belgischen Hosenstoffe, ein wichtiger Exportartikel. Der älteste Industriezweig ist die Leinenindustrie. Die beste Arbeit wie auch den besten Flachs (namentlich um Courtrai) liefert Flandern. 1881 zählte man 300,000 Spindeln, welche durchschnittlich jährlich 30 Mill. kg Garn erzeugten. Die Leinweberei beschäftigt an 350,000 Personen, von denen 280,000 Vlämen sind. 1882 wurden 14,3 Mill. kg Garn von Flachs und Hans im Wert von 52,6 Mill. Fr. exportiert, davon drei Viertel allein nach England. Mittelpunkt der Flachsspinnerei ist Gent. In der Leinweberei waren, von den Handstühlen abgesehen, 4755 mechanische Stühle im Betrieb. Damast liefern Brüssel, Brügge, Neuve Eglise, besonders Courtrai; Zwirn vornehmlich Alost, Ninove und St.-Nicolas. Die Spitzenfabrikation, zwar noch wie vor alters berühmt, hat nicht mehr den ehemaligen Umfang. Die Brüsseler Spitzen, die geschätztesten von allen, werden zu Brüssel, die Mechelner zu Mecheln, Antwerpen, Lierre und Turnhout, die Valenciennesspitzen zu Brügge, Menin, Ypern, Courtrai, Gent, Alost, St.-Nicolas gearbeitet. Man schätzt die Anzahl der belgischen Spitzenklöpplerinnen auf 150,000, deren Arbeit ein Kapital von nahe 50 Mill. Fr. repräsentiert. Die Anfertigung von Strumpfwaren wird im Arrondissement Tournai emsig betrieben, ein großer Teil der Fabrikate geht nach den Niederlanden. Die Zuckerindustrie (1881: 161 Fabriken) steht besonders im Hennegau in hoher Blüte, und die Ausfuhr von Rohzucker übersteigt (1882) um 43,132,000 kg (im Wert von 20,7 Mill. Fr.) die Einfuhr. Bedeutende Schokoladefabriken gibt es in Brüssel und Tournai. Die Zahl der Bierbrauereien in B. war 1881: 2575, meist von geringerm Umfang, welche zusammen 9,3 Mill. hl Bier erzeugten (die meisten in Flandern, Brabant und im Hennegau); Branntweinbrennerei (1881: 301 Etablissements im Betrieb) wird besonders in Ostflandern und Brabant betrieben. Zigarrenfabriken befinden sich in Antwerpen, Brüssel, Gent, Brügge, vermögen aber den einheimischen Bedarf nicht zu decken.
Handel und Verkehr.
B. ist durch seine Lage zwischen dem Norden und Süden Europas und zwischen dem Kontinent und Westeuropa zu einem Mittelpunkt für den See- und Landverkehr wie geschaffen und erfreute sich schon im Mittelalter eines blühenden Handels und einer ausgedehnten Schiffahrt. Der Westfälische Friede vernichtete diesen Verkehr fast völlig, da Holland die Sperrung der Schelde durchsetzte. Günstigere Zeiten traten ein seit der Vereinigung der Niederlande mit Frankreich gegen Ende des 18. Jahrh., wodurch die Scheldeschiffahrt wieder frei wurde, und seit der Herstellung des Hafens von Antwerpen durch Napoleon I.; noch kräftiger auf das Aufblühen des belgischen Handels (auf Kosten Amsterdams) wirkte die Vereinigung Belgiens und Hollands durch den Wiener Kongreß. Störend trat wieder die Revolution von 1830 dazwischen. Durch den Londoner Vertrag vom 19. April 1839 wurde die für den belgischen Handel entscheidende Scheldefrage insofern zu gunsten Hollands gelöst, als letzteres von jedem Schiff 1½ Fl. pro Tonne erheben durfte. Diese Abgabe wurde 1863 durch Rückkauf beseitigt. Seitdem hat sich der belgische Handel in großartiger Weise entwickelt, was nachstehende Tabelle veranschaulicht (Wert in Millionen Frank):
1840185018701883
Generalhandel429,9912,53282,05410,9
Spezialhandel345,2500,21610,92895,2
Einfuhr 205,6236,5920,81552,1
Ausfuhr 139,6263,7690,11343,1
Durchfuhr43,9206,5831,71262,0
Am bedeutendsten ist der Handel mit Frankreich, der dem Wert nach über ein Viertel des gesamten Handels ausmacht; nächstdem mit England, dem Deutschen Zollverein und den Niederlanden. Die Hauptverkehrsgebiete nahmen 1883 in folgender Weise am belgischen Handel teil (Wert in Millionen Frank):
LänderEinfuhrAusfuhrLänderEinfuhrAusfuhr
Frankreich307,1415,5La Plata-Staaten71,511,1
England 197,9273,6Spanien9,538,7
Skandinavien35,510,8
Deutscher Zollverein222,8214,9Italien22,930,8
Niederlande210,0177,1Brasilien22,310,1
Verein. Staaten159,643,3Schweiz 2,722,1
Rußland 133,78,1Rumänien24,53,3
Die Einfuhr aus Asien, welche in den letzten Jahren außerordentlich schnell gewachsen ist, betrug 93,1, die Ausfuhr dahin 16,7 Mill. Fr.; der Gesamthandel mit Afrika dagegen nur 15,7 Mill. Fr. Der nicht unbedeutende Handel zwischen B. und den deutschen Zollausschlüssen Hamburg u. Bremen ist oben nicht inbegriffen.
Wert der hauptsächlichsten zum Konsum eingeführte Waren (in Tauenden Frank).
Waren1840185018701883
Butter764806974925826
Getreide aller Art108401212389756275436
Gemüse und Kartoffeln4981311670214431
Spinnstoffe2919740835188640233761
Eisen7906152469130585
Fett und Talg1374921630429907
Chemische Produkte71717831148934473
Gewebte Stoffe22740209434985546618
Kunstgegenstände551114562035082
Wert der hauptsächlichsten ausgeführten belgischen Produkte (in Tausenden Frank)
Waren1840185018701883
Wachs- und Talglichte13751197814432
Kohlen und Koks11692298086032085329
Kupfer und Nickel164110745127425
Eisen und Eisenblech324513954546482719
Spinnstoffe10343198588689790189
Baumwollgespinste74862936456680
Wollene Gespinste36317303060355240
Hanf- und Flachsgespinste225055103246659420
Fett und Talg1986761017329666
Gemüse und Kartoffeln32535396012660
Maschinen aller Art4004138452313872407
Kunstgegenstände837169729303404
Eier21064518635200
Papier43815251926021041
Häute (rohe)4147153625345909
Steine6668121310274870
Chemikalien34652337389996
Harz und Pech942942256217985
Sirup und Theriak3316320173768
Baumwollene Gewebe7438128991072720854
Wollene Gewebe846203633036625168
Flachs- und Hanfgewebe26197158382106120760
Die Mehreinfuhr entfällt hinsichtlich der Hauptartikel größtenteils auf die Rohstoffe, während die Mehrausfuhr größtenteils bei den Fabrikaten stattfindet. Die Eingangszölle betrugen 1883: 28,219,184 Fr. (wovon 12 Proz. auf Kaffee, 10,7 Proz. auf raffinierten Zucker kamen). Der gegenwärtig gültige Zolltarif datiert vom 31. Okt. 1881.
Obwohl Industrie und Handel sich eines gleichmäßigen Fortschrittes erfreuen, ist die Handelsflotte doch unbedeutend. 1850 hatte B. noch 161 Schiffe, 1. Jan. 1884 nur noch 62. Allein diese Verminderung ist nur scheinbar, da die Tragfähigkeit der einzelnen Fahrzeuge zugenommen hat; sie stieg nämlich von 34,919 auf 86,360 Ton. Darunter waren 15 Segelschiffe von 6458 T. und 47 Dampfer von 79,902 T. Von den Seeschiffen gehören 57 von 85,860 T. Antwerpen an. Der Handel wird meistens mit fremden Schiffen betrieben. Haupthäfen sind Antwerpen und Ostende; nächstdem Gent, Löwen, Brüssel, Nieuport. Eingelaufen sind 1883 in die belgischen Häfen 6451 Schiffe mit einer Ladung von 3,938,339 T. (darunter 4868 Dampfer mit 3,441,724 T. Ladung), ausgelaufen 6393 Schiffe mit einer Ladung von 2,418,628 T. (darunter 4838 Dampfer mit 2,188,150 T. Ladung). Lebhafte Förderung findet der Handel und Verkehr Belgiens durch verschiedene Anstalten und Einrichtungen, z. B. durch die Kreditinstitute der Banken (Nationalbank, die Société générale etc.), die Börsen (in Antwerpen, Brüssel, Gent, Brügge, Ostende, Mons, Termonde, Löwen, Lüttich), durch zahlreiche Associationen, Handels- und Fabrikkammern, das Handelskontor zu St. Thomas in Guatemala, durch Handelsverträge, besonders aber durch ein sehr weitverzweigtes Netz von Straßen, Kanälen, schiffbaren Gewässern und Eisenbahnen, das nur in dem Englands seinesgleichen findet. Am 31. Dez. 1883 befanden sich 4319 km (darunter 3063 km Staatsbahnen) im Betrieb, davon sind 35 Proz. doppelgeleisig. Im Verhältnis der Schienenlänge zum Areal steht demnach B. unter allen Ländern der Erde obenan. An Telegraphen besaß B. 1. Jan. 1884: 5942 km Linien, die Länge der Drähte betrug 26,929 km und die Zahl der Büreaus 865. Die Zahl der Postanstalten betrug 1883: 869, durch welche 122,889,586 Briefe und Korrespondenzkarten, 46,570,000 Warenproben und Drucksachen und 91,319,000 Zeitungen befördert wurden. Außer den Hauptflüssen Maas, Schelde und Yser (s. oben), deren schiffbare Strecke 406 km beträgt, sind noch 12 schiffbare Nebenflüsse vorhanden, wovon die zur Schelde gehörigen auf 388 km, die zur Maas gehörigen auf 307 km schiffbar sind. Die vorhandenen 44 Kanäle, welche die Schiffahrtsverbindung vervollständigen, haben eine Länge von 901 km. 1880 gehörten davon 119 km den Provinzen, 93 km den Kommunen. Die ältesten sind: der von Ypern nach Nieuport (1251 erbaut) und der Kanal von Stekenen in Ostflandern (1315 vollendet). Die bedeutendsten Kanäle sind: der Charleroi-Brüssel- (74 km, mit Abzweigungen 89 km lang), der Maastricht-Herzogenbusch- (45 km), der Maas und Schelde verbindende Campinekanal (86 km), der von Gent über Brügge nach Ostende (77 km), der von Turnhout nach Antwerpen (37 km), die Kanäle von Furnes (96 km). Unter den zahlreichen Abzugskanälen oder Wateringues, welche dazu dienen, das Wasser aus den Polders abzuführen, damit die Kultur möglich werde, sind am bemerkenswertesten der Selzaetekanal (39 km) und der von Deynze zum Kanal von Brügge (27 km). Auf den belgischen Wasserstraßen wurden 1882: 32,4 Mill. Ton. an Waren befördert. Die Länge der Landstraßen betrug Ende 1881: 8734 km, davon gehörten 6803 km dem Staat. Für Münzen, Maße und Gewichte gilt jetzt das französische System. Es werden Silberstücke zu 5, 2½, 2, 1, ½ und ⅕ Fr., Nickelmünzen zu 20, 10 und 5, Kupfermünzen zu 2 und 1 Cent. geschlagen. Goldstücke sind 1848-51 zu 25 und 10 Fr. geprägt worden, doch wurde das fernere Prägen derselben durch Gesetz von 1850 aufgehoben, die Zirkulation des französischen Goldes indessen 1861 von den Kammern bewilligt. Von den Maßen heißt das Meter in B. Aune, das Liter (für Getreide) Litron und das Hektoliter (für Flüssigkeiten) Baril.
Staatsverfassung und Verwaltung.
Der Staatsverfassung zufolge ist B. eine konstitutionelle Monarchie. Die Dynastie ist Sachsen-Koburg-Gotha, jetziger König: Leopold II. (Ludwig Philipp Maria Viktor), König der Belgier, Herzog zu Sachsen, Prinz von Sachsen-Koburg und Gotha (geb. 1835, katholischer Konfession), der seinem Vater Leopold I. 10. Dez. 1865 succedierte. Der Kronprinz führt den Titel "Herzog von Brabant", der nächstgeborne Prinz den Titel "Graf von Flandern". Der König bezieht eine Zivilliste von 3,5 Mill. Fr. Die belgische Konstitution vom 7. Febr. 1831 gewährt unter allen europäischen Konstitutionen die größte Summe politischer Freiheiten. Die Hauptzüge derselben sind folgende: Alle Belgier sind vor dem Gesetz gleich. Die persönliche Freiheit ist jedem zugesichert. Außer der Ergreifung auf der That kann niemand anders verhaftet werden als infolge einer richterlichen motivierten Verfügung. Die Wohnung ist unverletzlich. Die Freiheit eines jeden religiösen Kultus sowie seiner öffentlichen Ausübung ist zugesichert. Die bürgerliche Trauung muß immer der priesterlichen Einsegnung vorhergehen. Der Unterricht ist frei, der auf Kosten des Staats erteilte öffentliche Unterricht wird durch ein Gesetz geregelt. Die Presse ist frei; die Zensur kann nie eingeführt, noch darf vom Verfasser, Verleger oder Drucker Kaution verlangt werden. Ist der Verfasser einer Schrift bekannt und in B. wohnhaft, so kann der Herausgeber, Drucker oder Verbreiter derselben nicht verfolgt werden. Die Belgier haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sich zu associieren, und bedürfen keiner besondern obrigkeitlichen Erlaubnis dazu. Alle Staatsgewalt geht von der Nation aus; die gesetzgebende Gewalt wird von dem König, der Kammer der Repräsentanten und dem Senat gemeinschaftlich ausgeübt. Ein jedes auf die Staatseinnahmen und Ausgaben sowie auf das Kontingent der Armee bezügliche Gesetz muß zuerst in der Repräsentantenkammer votiert werden. Der König besitzt die ausübende Gewalt, wie sie in der Verfassung bestimmt ist. Die richterliche Gewalt wird durch die Appellationshöfe und die Bezirksgerichte ausgeübt. Die ausschließlich die Gemeinden und Provinzen betreffenden Angelegenheiten werden durch Gemeinde- und Provinzialräte geordnet. Die Kammer der Repräsentanten besteht aus 132 unmittelbar von den Bürgern gewählten Abgeordneten, welche mindestens 21 Jahre alt sein müssen und den durch das Wahlgesetz bestimmten direkten Steuerbetrag (nicht unter 42 Fr.) zahlen. Das Wahlgesetz bestimmt nach der Bevölkerung die Zahl der Abgeordneten, welche das Verhältnis von einem Abgeordneten auf 40,000 Einw. nicht übersteigen darf. Um gewählt werden zu können, muß man Belgier von Geburt oder durch die große Naturalisation sein, im Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte sich befinden, volle 25 Jahre alt sein und in B. seinen Wohnsitz haben. Die Mitglieder der Repräsentantenkammer werden auf 4 Jahre gewählt und alle 2 Jahre zur Hälfte erneuert; sie beziehen Diäten (monatlich 240 Fr.). Die Mitglieder des Senats werden nach Maßgabe der Bevölkerung einer jeden Provinz durch dieselben Bürger gewählt, welche die Mitglieder der Repräsentantenkammer wählen. Der Senat besteht aus der Hälfte der Mitgliederzahl der Repräsentantenkammer (66). Die Senatoren werden auf 8 Jahre gewählt und alle 4 Jahre zur Hälfte erneuert. Diäten beziehen die Senatoren nicht. Die Bedingungen der Wahlfähigkeit sind dieselben wie bei der Kammer der Repräsentanten; nur muß man wenigstens 40 Jahre alt sein und wenigstens 2116 Fr. direkte Steuern bezahlen. In den Provinzen, wo die Zahl der Bürger, welche diese Steuer bezahlen, nicht das Verhältnis von 1 auf 6000 erreicht, wird sie durch die am höchsten Besteuerten der Provinz vervollständigt. Die verfassungsmäßigen Gewalten des Königs sind erblich in seiner rechtmäßigen Nachkommenschaft von Mann zu Mann nach der Ordnung der Erstgeburt, mit beständiger Ausschließung der Frauen und ihrer Nachkommenschaft. In Ermangelung männlicher Nachkommen kann der König mit Zustimmung der Kammern seinen Nachfolger ernennen. Die Person des Königs ist unverletzlich, seine Minister sind verantwortlich. Kein vom König ausgehender Akt ist gültig ohne die Mitunterzeichnung eines Ministers, der für dessen Inhalt verantwortlich ist. Der König ernennt und entläßt die Minister, er verleiht die Grade in der Armee und ernennt zu den Ämtern für die allgemeine Staatsverwaltung und die auswärtigen Angelegenheiten. Er befehligt die Land- und Seemacht, erklärt Krieg, schließt Frieden, Bündnisse und Handelsverträge. Diese sowie alle diejenigen Verträge, welche den Staat belasten oder einzelne Belgier verpflichten, treten erst in Kraft, wenn sie die Zustimmung der Kammern erhalten haben. Der König sanktioniert die Gesetze und verkündigt sie, darf auch die Kammern auflösen, kann sie aber auf nicht länger als einen Monat vertagen. Er hat das Recht, richterlich zuerkannte Strafen zu mildern oder zu erlassen, Münzen schlagen zu lassen und Adelstitel zu verleihen, ohne aber irgend ein Vorrecht daran knüpfen zu können. Seine Zivilliste wird für die Dauer seiner Regierung festgesetzt. Beim Tode des Königs versammeln sich die Kammern ohne Zusammenberufung spätestens am zehnten Tag nach dem Ableben. Vom Tode des Königs bis zur Eidesleistung des Thronfolgers oder Regenten wird die königliche Gewalt im Namen des belgischen Volks vom Ministerrat ausgeübt. Der König ist volljährig mit zurückgelegtem 18. Jahr; er nimmt nicht eher vom Thron Besitz, als bis er in der Mitte der Nationalrepräsentation einen feierlichen Eid auf die Verfassung geleistet hat. Bei der Minderjährigkeit oder Regierungsunfähigkeit des Königs treffen die Kammern Vorkehrungen für die Einsetzung der Regentschaft und der Vormundschaft. Die Regentschaft kann nur einer Person übertragen werden; während derselben kann keine Abänderung des Grundgesetzes stattfinden. Residenz des Königs ist Brüssel, als Lustschloß und Sommerresidenz dient Laeken.
Was die Staatsverwaltung betrifft, so bilden die vom König gewählten Minister (7) mit dem Kabinettssekretär und dem Intendanten der Zivilliste das Staatsministerium; allen Ministern, mit Ausnahme des Kriegsministers, sind Generalsekretäre beigegeben. Die Minister haben in den Kammern nur dann Stimmrecht, wenn sie Mitglieder derselben sind; sie haben aber Zutritt zu jeder Kammer und müssen auf ihr Verlangen gehört werden. Sie sind verantwortlich und können von der Kammer der Repräsentanten angeklagt werden. Der König kann einen durch den Kassationshof verurteilten Minister nur auf Verlangen einer der beiden Kammern begnadigen. Die Provinzial- und Gemeindeverfassung Belgiens stellt Provinz und Gemeinde als selbständige Autoritäten hin, die nur insofern einer Einwirkung der Zentralgewalt unterliegen, als ihre Beschlüsse Veranlassung zu Konflikten mit den allgemeinen Interessen des Landes geben können. Die Grundzüge der Provinzialverfassung bestehen nach dem Provinzialgesetz vom 30. April 1836 (zuletzt 13. und 16. Mai 1878 abgeändert) in folgenden Bestimmungen. In jeder Provinz bestehen ein Provinzialrat und ein Kommissar der Regierung, welcher den Titel Gouverneur führt und vom König ernannt und abgesetzt wird. Das Wahlrecht zum Provinzialrat steht jedem Belgier zu, welcher 21 Jahre alt ist und 20 Fr. an direkten Steuern bezahlt. Der Provinzialrat wählt aus seiner Mitte einen beständigen Ausschuß von sechs Mitgliedern, welcher unter dem Präsidium des Gouverneurs alle Funktionen und Rechte des Provinzialrats vertritt, deren Vollziehung keinen Aufschub gestatten. Wahlfähig sind die, welche zur Wahl für die Repräsentantenkammer geeignet sind, mindestens seit 1. Jan. des Jahrs, in welchem die Wahl stattfindet, in der betreffenden Provinz ihren Wohnsitz haben und weder zu den Verwaltungs- noch zu den Finanzbeamten der Provinz gehören. Der Provinzialrat versammelt sich jährlich in dem Hauptort der Provinz am ersten Dienstag des Monats Juli zu ordentlicher Session; der König kann in außerordentlicher Weise zusammenberufen. Die Dauer der ordentlichen Sitzung ist 14 Tage, kann aber ohne Zustimmung des Gouverneurs nicht um mehr als 8 Tage verlängert werden. Der Provinzialrat ernennt die Provinzialbeamten, reguliert die Rechnungen der Provinz und stellt ihr Budget fest. Er verteilt das Kontingent der direkten Steuern unter die Gemeinden und erläßt die Reglements für die innere Verwaltung und die öffentliche Polizei in der Provinz. Seine Beschlüsse sind in finanziellen und Verwaltungsangelegenheiten der königlichen Bestätigung unterworfen. Die Aufhebung eines solchen Beschlusses von seiten der Krone muß aber innerhalb 40 Tagen, nachdem er gefaßt ist, geschehen. Die Provinzialräte werden auf 4 Jahre ernannt und von 2 zu 2 Jahren zur Hälfte erneuert. Der Gouverneur der Provinz allein ist mit der Ausführung der vom Rat oder vom Ausschuß gefaßten Beschlüsse beauftragt. Der Gouverneur wacht ferner über die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung in der Provinz; er verfügt zu diesem Zweck über die Bürgergarde und die Gendarmerie und kann die bewaffnete Macht requirieren. An der Spitze eines jeden Verwaltungsdistrikts (Kantons) der Provinz steht ein königlicher Kommissar (commissaire d'arrondissement), welcher unter der Oberaufsicht des Gouverneurs und des beständigen Ausschusses die Verwaltung in den Gemeinden, deren Einwohnerzahl nicht 5000 Seelen übersteigt, beaufsichtigt und über die Vollziehung der Gesetze etc. wacht. Die Gemeindeverfassung stützt sich auf das Gemeindegesetz vom 30. März 1836 (zuletzt 22. Juni 1877 revidiert). Die Gemeindeobrigkeit besteht in jeder Kommune aus dem Gemeinderat, dem Bürgermeister und den Schöffen. Bei einer Bevölkerung bis 20,000 Seelen hat die Gemeinde 2 Schöffen, bei mehr 4. Der Gemeinderat mit Bürgermeister und Schöffen hat 7 Mitglieder in Gemeinden bis zu 1000, 9 in Gemeinden bis zu 3000, 11 in Gemeinden bis zu 10,000, 13-17 in Gemeinden zwischen 10,000 und 25,000 Seelen. In noch größern Gemeinden nimmt der Gemeinderat um je 2 Mitglieder für 5000 Seelen zu; steigt die Zahl über 40,000, so vermehrt er sich um 2 Mitglieder nur für jede fernern 10,000 Seelen. Alle Belgier, die 21 Jahre alt, im Besitz der bürgerlichen Rechte, in der Gemeinde wohnhaft sind und 10 Fr. an direkten Steuern entrichten, sind Gemeindewähler. Die ganze Gemeindeverfassung ist nach dem Vorbild der Provinzialverfassung geregelt; die Attributionen des Bürgermeisters entsprechen denen des Gouverneurs.
Die Wohlthätigkeitsanstalten, die von Provinzen und Gemeinden unterhalten werden, sind sehr zahlreich. Die Bürgermeister und Schöffen in jeder Kommune sind verpflichtet, ein sogen. Wohlthätigkeitsbüreau zu halten; in Gemeinden über 2000 Einw. müssen Wohlthätigkeitskomitees die Armen in ihren Wohnungen unterstützen. 1880 bestanden 180 anerkannte Unterstützungsvereine auf Gegenseitigkeit mit einem Vermögen von 1⅙ Mill. Fr. Hervorzuheben sind: Taubstummen- und Blindeninstitute (11: in Antwerpen, Brüssel, Woluwe-Saint Lambert, Gent, Brügge, Lüttich, Namur, Bouges lez Namur, Maeseyk), Irrenhäuser, Gebär-, Findel- und Waisenhäuser, Kinderbewahranstalten, Anstalten für Augenkranke, die Irrenkolonie zu Gheel (wo die Kranken gegen Entgelt bei den Bauern untergebracht werden), Lehr- und Arbeitshäuser für Arme, Bettler- und Landstreicherhäuser, Versorgungs- und Versicherungsanstalten, Leihhäuser (20) etc. Was die Paupertätsverhältnisse anlangt, so ist in Westflandern der 8. Mensch ein Hilfsbedürftiger, in Ostflandern der 16., im Hennegau der 20., in Limburg der 24., in Lüttich der 28., in Brabant der 36., in Antwerpen der 41., in Namur der 91., in Luxemburg der 660. Mensch.
In betreff der Gerichtsverfassung und Rechtspflege ist zu bemerken, daß die Streitigkeiten über bürgerliche und staatsbürgerliche Rechte in erster Instanz vor die Ziviltribunale (26 an der Zahl), deren Richter vom König ernannt werden, in zweiter Instanz vor die Appellhöfe (3 an der Zahl, zu Brüssel, Gent und Lüttich) gehören. Polizeivergehen werden von den Zuchtpolizeigerichten abgehandelt. Daneben bestehen ein Militärgerichtshof, zahlreiche Handelsgerichte, 204 Friedensgerichte sowie Sachverständigenräte (conseils de prud'hommes); Assisenhöfe gibt es 9. Für alle Kriminalsachen sowie für politische und Preßvergehen ist das Geschwornengericht angeordnet. Für ganz B. besteht ein Kassationshof zu Brüssel, welcher, mit Ausnahme der Ministerprozesse, nicht über die Materie der Rechtssachen erkennt. Die Räte der Appellhöfe, die Präsidenten der ihnen untergeordneten Tribunale werden vom König nach einer doppelten Liste ernannt, die von diesen Gerichtshöfen selbst und von den Provinzialräten eingereicht wird. Die Räte am Kassationshof ernennt der König aus einer vom Senat und vom Kassationshof verfaßten Liste. Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt und können nur durch Urteilsspruch ihres Amtes entsetzt oder suspendiert werden. Seit der französischen Herrschaft gelten in B. der Code Napoleon und die französischen Gesetze aus der Zeit von 1795 bis 1814, welche nur teilweise örtliche Abänderungen erlitten haben. Die unter der holländischen Herrschaft aufgehobene Jury wurde schon 1831 wiederhergestellt und nach den neuen Grundlagen organisiert. Die Modifikationen, welche der Code pénal 1832 in Frankreich erfuhr, veranlaßten auch in B. eine Revision desselben. Das 1834 den Kammern vorgelegte "Projet de loi apportant des modifications aux codes pénals etc." hebt die Brandmarkung, den Pranger, die Abhauung des Daumens bei Parricide, die Deportation und Verbannung auf und setzt für politische Verbrechen die Detention fest. Die Todesstrafe ward nur für Mord beibehalten. Die bedeutendsten Landrechte sind die von Lüttich, Limburg (von 1682), Stavelot, Flandern; die wichtigsten Stadtrechte die von Antwerpen, Brüssel, Gent, Lille, Mecheln und Lüttich, wo unter dem Namen Paix alte Statuten bestanden, aus denen ein Rechtsbuch, Bawillart, entstand. Vgl. Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte (Tübing. 1832-39, 3 Bde.); Rapsaet, Analyse des droits des Belges (Gent 1824-26, 3 Bde.).
An Gefängnissen bestehen: Zentralgefängnisse in Gent und Löwen, Maisons de sûreté bei jedem Assisenhof und Maisons d'arrêt in jedem Arrondissement, wo nicht eine Maison de sûreté besteht. Besserungsanstalten für jugendliche Verbrecher befinden sich in St.-Hubert, Namur und Gent.
Finanzen. Das Budget für 1884 enthält an Einnahmen 316,136,727, an Ausgaben 326,870,741 Fr. Hauptposten der Einnahmen sind: direkte Steuern 48,2, indirekte 117,3, Verkehrsanstalten 135,4 Mill. Fr. Die Einnahmen Belgiens haben sich seit 35 Jahren mehr als verdoppelt. Während 1854 die direkten Steuern etwa 25 Proz., die indirekten 28 Proz. der Einnahmen betrugen, sanken 1884 jene auf 12, stiegen letztere aus 37 Proz. Von den direkten Steuern ist (1884) veranschlagt die Grundsteuer auf 23,3, Personalsteuer auf 18,3, Gewerbesteuer auf 6,3 Mill. Fr. Unter den indirekten Steuern sind: Eingangszölle 23,6, Verbrauchssteuern 38,7 (davon Branntweinsteuer 22,6, Bier- und Essigsteuer 9,2, Zuckersteuer 3,7 Mill. Fr.), Erbschaftssteuer 19,4 und Registrierung 27,2 Mill. Fr. Der Ertrag der Eisenbahnen wurde veranschlagt auf 122, der der Post auf 8,3 Mill. Fr. Unter den Ausgaben erfordern
^[Liste]
Staatsschuld und Pensionen100,5 Mill. Frank
Dotationen4,8
Justizministerium15,5
Ministerium des Äußern2,4
Ministerium des Innern u. Unterrichts28,0
Ministerium der öffentlichen Arbeiten17,6
Ministerium der Verkehrsanstalten90,8
Ministerium des Kriegs49,5
Ministerium der Finanzen15,9
Die Abrechnung für 1881 ergab: Einnahmen 378 Mill. Fr., Ausgaben 402,3 Mill. Fr., somit ein Defizit von 24,3 Mill. Fr.; doch ist letzteres überwiegend durch die außerordentlichen Ausgaben, die 99,5 Mill. Fr. betrugen, herbeigeführt.
Die öffentliche Schuld betrug 1884: 2116,9 Mill. Fr. (mit Ausschluß von Zinsgarantien u. a. auf ein 5proz. Kapital reduziert, 1686,8 Mill. Fr.) und erforderte 1883: 85,1 Mill. an Zinsen und Tilgung. Die Staatsschuld, 1831 durch Übernahme von 220 Mill. Fr. aus der holländischen entstanden, absorbiert jetzt jährlich 31 Proz. der ordentlichen Einnahmen (1854: 29 Proz.). Die zuletzt 1875 angestellte Erhebung über die finanzielle Lage der belgischen Gemeinden (Städte inbegriffen) ergab eine jährliche Einnahme von 197 Mill. Fr. (darunter 117 Mill. außerordentlich), welcher die Ausgabe mit 161,4 Mill. Fr. (darunter 103,9 Mill. außerordentlich) gegenüberstand. Von den ordentlichen Ausgaben erfordern das Unterrichtswesen 14,7 Mill., Wegebau und Gesundheitspflege 12,2 Mill., Gemeindeverwaltung 14,4 Mill. und Armenpflege 5,5 Mill. Fr.
Das Heerwesen ist durch die Gesetze vom 3. Juni 1870 und 16. Aug. 1873 geregelt. Der Truppenbestand unterliegt der jährlichen Bewilligung der Volksvertretung. Der Ersatz erfolgt durch Konskription mit Stellvertretung. Die Vertreter besorgt der Staat gegen die Loskaufsumme von 1800 Fr. Die Dienstpflicht dauert 5 Jahre aktiv bei der Armee, 5 Jahre in der Reserve; ausgehoben werden jährlich 12,000 Mann. Die Dienstzeit beträgt je nach den Waffen 28 Monate bis 4 Jahre. Pflichten der Mannschaften des beurlaubten Standes sind ähnlich wie in Deutschland. Das Land ist in zwei Generalkommandos, die Provinzen in kleinere Aushebungsbezirke geteilt. An Truppen bestehen 1) Infanterie: 4 Divisionen, 3 zu 2, 1 zu 3 Brigaden, mit 14 Regimentern Linie, 1 Grenadiere, 3 Jäger zu Fuß (jedes 4 Bataillone, davon 1 in Kadre, und 1 Depot) und 1 Regiment Karabiniers zu 6 Bataillonen, davon 2 in Kadres und 1 Depot. Alle Bataillone zu 4 Kompanien. Zusammen 19 Regimenter mit 58 aufgestellten, 20 Kadrebataillonen, 19 Depots; 1882: 1828 Offiziere, 26,955 Mann aktiv, 48,456 Mann beurlaubt. 2) Kavallerie: 2 Divisionen zu 2 Brigaden, jede 2 Regimenter zu 5 Eskadrons (davon 1 im Krieg Ersatz), zusammen 8 Regimenter (2 Jäger zu Pferde, 2 Guiden, 4 Lanciers), 40 Eskadrons; 364 Offiziere, 5037 Mann aktiv (2852 beurlaubt), 5440 Pferde. 3) Artillerie: 3 Brigaden, 1. und 2. zu 2 Feld-, die 3. zu 3 Festungsregimentern. Die Feldregimenter Nr. 1 und 3 haben 8 Fuß-, 2 Reserve- (Kadre-), Nr. 2 und 4: 7 Fuß-, 2 reitende, 1 Reservebatterie, zusammen Feldartillerie: 34 bespannte (à 6 Geschütze) und 6 Kadrebatterien mit 204 Geschützen; Festungsartillerie: 48 formierte, 3 Kadrebatterien, 3 Depots. Die Artillerie zählte 1882: 495 Offiziere, 6951 Mann aktiv (11,628 beurlaubt). Die Depots bilden auch den Ersatz der Feldartillerie aus. Ferner gehören zur Artillerie je 1 Kompanie Pontoniere, Feuerwerker, Handwerker und Zeugschmiede. 4) Genie: 1 Regiment von 3 Bataillonen und 1 Depot, je 1 Eisenbahn-, Feld- und Festungstelegraphisten-, Festungspontonier- und Geniehandwerkerkompanie; 84 Offiziere, 1357 Mann aktiv (2495 beurlaubt). Gendarmerie (3 Divisionen zu 3 Kompanien), Train (1 Bataillon von 6 Kompanien und 1 Depot), Verwaltungsbataillon (8 Kompanien) zusammen 613 Offiziere und 3241 Mann aktiv (5435 beurlaubt). Gesamtstärke im Frieden: 3384 Offiziere, 43,541 Mann, 8907 Pferde; im Krieg 114,407 Mann mit 13,800 Pferden und 240 Geschützen. Außerdem besteht eine Bürgergarde, welche die untern Chargen bis zum Hauptmann selbst ernennt; ca. 120,000 Mann, wovon etwa 31,000 Mann aktiv dienen. Eine Marine ist erst im Entstehen. Hauptfestung ist Antwerpen (s. d.), daneben die Citadellen von Dendermonde, Namur, Diest und Lüttich. Völkerrechtlich ist B. neutral. Das Wappen ist der goldene stehende Brabanter Löwe mit ausgestreckter roter Zunge, auf schwarzem Grund mit der Devise: "L'union fait la force" (s. Tafel "Wappen"). Die Farben des Landes sind (seit 1831) Rot, Gelb und Schwarz senkrecht nebeneinander und zwar so, daß Schwarz die Stelle unmittelbar an der Flaggenstange, Gelb die Mitte und Rot den äußern Platz einnimmt (s. Tafel "Flaggen"). - Von Ritterorden bestehen nur: Ehrenstern zur Belohnung derer, welche dem Vaterland 1830 besondere Dienste geleistet haben; der Leopoldsorden (gestiftet 1832) und der Orden für Zivilverdienste (1867 gestiftet).
Vgl. die offizielle "Statistique générale de la
1834 den Kammern vorgelegte "Projet de loi apportant des modifications aux codes pénals etc." hebt die Brandmarkung, den Pranger, die Abhauung des Daumens bei Parricide, die Deportation und Verbannung auf und setzt für politische Verbrechen die Detention fest. Die Todesstrafe ward nur für Mord beibehalten. Die bedeutendsten Landrechte sind die von Lüttich, Limburg (von 1682), Stavelot, Flandern; die wichtigsten Stadtrechte die von Antwerpen, Brüssel, Gent, Lille, Mecheln und Lüttich, wo unter dem Namen Paix alte Statuten bestanden, aus denen ein Rechtsbuch, Bawillart, entstand. Vgl. Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte (Tübing. 1832-39, 3 Bde.); Rapsaet, Analyse des droits des Belges (Gent 1824-26, 3 Bde.).
An Gefängnissen bestehen: Zentralgefängnisse in Gent und Löwen, Maisons de sûreté bei jedem Assisenhof und Maisons d'arrêt in jedem Arrondissement, wo nicht eine Maison de sûreté besteht. Besserungsanstalten für jugendliche Verbrecher befinden sich in St.-Hubert, Namur und Gent.
Finanzen. Das Budget für 1884 enthält an Einnahmen 316,136,727, an Ausgaben 326,870,741 Fr. Hauptposten der Einnahmen sind: direkte Steuern 48,2, indirekte 117,3, Verkehrsanstalten 135,4 Mill. Fr. Die Einnahmen Belgiens haben sich seit 35 Jahren mehr als verdoppelt. Während 1854 die direkten Steuern etwa 25 Proz., die indirekten 28 Proz. der Einnahmen betrugen, sanken 1884 jene auf 12, stiegen letztere aus 37 Proz. Von den direkten Steuern ist (1884) veranschlagt die Grundsteuer auf 23,3, Personalsteuer auf 18,3, Gewerbesteuer auf 6,3 Mill. Fr. Unter den indirekten Steuern sind: Eingangszölle 23,6, Verbrauchssteuern 38,7 (davon Branntweinsteuer 22,6, Bier- und Essigsteuer 9,2, Zuckersteuer 3,7 M
Just a spin on my previous 'No. I don't design logos' poster.
This one is based on a recently taken passport photo, which I have decided to use as a new profile picture for the likes of Twitter, FaceBook etc.
Set in Helvetica, of course.
Logo for image sharing and bookmarking website MyModernMet
The focus of this idea is on the 3 buildings creating the association to Modern Metropolis with each building representing the 3 M's in MMM..
There is also a subtle link to 'My' formed with each centre line.
Further details on the progression of this design can be found on Dribbble dribbble.com/shots/24626-My-Modern-Met-logo
Luxury Goods
Luxury goods were imported from mainland Europe in some quantity. The work of Icelandic craftsmen often reflects foreign influences; some of their craftsmanship was comparable to the very best from abroad.
1. Stoneware jugs, used for baptismal water, one (a) dated 1598 AD, from Raeren, Belgium, the other German of Westerwald type, 17th century.
2. Drinking vessel made from marine mammal tooth, carved with animal images. 16th century.
3. Delicate porcelain bowl, believed to have belonged to Páll Jónsson of Staðarhóll.
4. Whalebone and silver spoons. The silver spoons are Danish, but the whalebone spoons were carved in Iceland.
5. Silver knife and fork, believed to have belonged to the district commissioners at Ögur in the West Fjords.
6. 17th Century Dutch snuff and tobacco containers of brass. A scene from the city of Amsterdam is carved on the lid, showing ships moored in the harbour. Tortoise shell snuff box. Inside the lid there is an old brandmark and the year 1603 is inscribed.
7. Brass keyrings with engraved ornamentation and inscriptions. The inscription on the larger one reads, in English translation: Drive hatred and anger and Weltschmerz away from me. The smaller one is inscribed with a verse.
8. Heart-shaped locket on a chain: probably for a pomander. Imported, 16th century.
9. Gold ring from the 15th or 16th century, with embossed Gothic design. Said to have belonged to the 17th-century Bishop Brynjólfur Sveinsson.
10. Two silver belts and strap-ends (d) in the Renaissance style. Linked silver belt (b). The clasp of the belt is German, dating from the 16th century, while the belt itself is Icelandic filigree of later date. Pendant openwork belt (c), late Middle c. made from cut and wrought silver.
Cornelis van der Voort, Antwerpen ca. 1576 - Amsterdam 1624
Die Regenten des Rasphuis - The regents of the Rasphuis (1617/1618)
Rijksmuseum Amsterdam
Wie in Regentenporträts üblich sind die vier Vorsteher des Rasphuis, des Amsterdamer Männerzuchthauses, um einen Tisch versammelt. Im Hintergrund erblickt man im Innenhof auf einer Säule die Statue der Castigato, der Personifikation der Züchtigung, an der die Gefangenen für körperliche Bestrafungen gebunden wurden.
Gemäß dem vom calvinistischen Glauben geprägten Überzeugung sollte jeder Mensch einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Statt der Praxis brutaler körperlicher Bestrafungen, Verstümmelungen oder Brandmarkungen sollten Missetäter nun mit Zwangsarbeit einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. 1596 wurde das Männerzuchthaus Rapshuis in Amsterdam eröffnet. Dort wurde das für seine Härte bekannte Rotholz aus der brasilianischen Kolonie bearbeitet, dessen fein geraspelten Späne (daher der Name Rapshuis) zum Färben von Textilien verwendet wurde. Neben calvinistischem Religionsunterricht war der wöchentliche Gottesdienstbesuch in einem eigens eingerichteten Kirchenraum für die Insassen Pflicht.
Zum Rapshuis gehörte auch eine Rapsmühle, mit der das Holz schneller und kräfteschonender geraspelt werden konnte, aber dennoch wurde die harte körperliche Arbeit des manuellen Raspelns als erzieherisches Konzept beibehalten.
This logo is for a Rebound game on Dribbble.com.
The game link : dribbble.com/shots/10745-Rebound-me-
My Dribbbe profile : dribbble.com/shots/imjustcreative
Mr Dan Cederholm created a red asterisk on textured background, then the rest if us, anyone willing, can repurpose the asterisk in any way we see fit.
So this is that basic Asterisk alongside the wording set in a custom tweaked Helvetica Neue Black.
The logo for one of my other pet projects lovehelvetica.com
Two websites dedicated to all things Helvetica.
A logo design idea for a social media agency.
A cheeky nod to the Swiss cross. The lower portion of the cross conveniently forms a 'T', where the top angled portion reflects the openness in free flowing and unobstructed communications. Or alternatively, a person, head angled back 'talking'. And at a great push, a front view of a tap, yes I know... it's a push. :)
I reference this 'person' in the tag line 'social stream', as people are a 'given' in social media.
I also devised the tag line for this logo. The tag line references the effects of opening up the 'tap', releasing the contents out into an unplugged and unrestricted social stream.
Typography
Interstate Bold used for main wording with Poynter Agate regular used for the tag line.
I can't help but feel certain this idea has been done, I have yet to find one online this morning, been on Logopond, Google etc.
In any case, it's just a concept idea. Wanted to explore the best way to create dual meaning in this symbol, just enough of 'heart' and just enough of 'ampersand'.
Logo development post : imjustcreative.com/logo-process-love-ampersand-mini-devel...
Kenroy George
The requirements set forth for this logo was to utilize the first initials of my first and last name. I wanted something that was simply as possible. It had to be able to work well on both the web and on print. Lastly, I needed a logo that was able to stay relevant 10-20 years from now so there were no particular styles used.
Some personal details were interjected as well. The ‘+’ signifies my neutral position on most things in life. The color pink is a middle finger to gender colorization. I love pink and in no way does that make me “girly”. Ed: Yes it does! ;0)
Complete logo design for Brokers Direct.
Read more : dribbble.com/shots/58047-Brokers-Direct-Insurance-Logo
Unholy Ladies Undergarments - Read More
Identity for a ladies lingerie and underwear seller of more provocative and risque nature.
Think Ann Summers but more 'devilish'.
Needed to capture a stylish and elegant naughty and mischievous feel, but not seedy or cheap. Something to hopefully smile about when you see it.
The logomark I have thus created has a few meanings. Not all are obvious but they are subtle in nature. The main representation is of the view of in between a ladies thighs, with her legs open up. There is a slight visual link to the 'behind', and also 'breasts'.
The top part of the mark, the pubic region, stretches out to form a devil horn/ears look.
The main font is MrsEavesSmallCaps with the tag line being Agenda Bold.