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Schloss Schauensee in Kriens bei Luzern, Schweiz

 

Wann Schloss Schauensee erbaut wurde, ist heute nicht mehr exakt festzustellen. Sicher hat die Feste bereits im 13. Jahrhundert bestanden und mit den Burgen Obernau und Griesigen, den Landweg in die Länder und über den Brünig kontrolliert. Ins Licht der Urkunden tritt erstmals ein Ritter Rudolf von Schauensee (1257 - 1317). Man weiss aber, dass bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Burg als Ruine dastand. Um diese Zeit starb auch die Familie der "von Schauensee" aus. Erst am Ende des 16. Jahrhunderts kehrte neues Leben in die Ruinen zurück. Johannes von Mettenwyl erwarb die Anlage und baute sie mit Zustimmung des Rates zu Luzern wieder auf. Nach verschiedenen Besitzern gelangte das Schloss an die Familie Meyer, die sich fortan "Meyer von Schauensee" nannte. Unter ihr entstand um 1750 die Burganlage in ihrer heutigen Form. Als die Überbauung des Berghügels drohte, bildete sich im Jahre 1963 ein Aktionskomitee "Pro Schauensee" unter Dr. Alexander Wili, mit dem Ziel, das Schlössli der Krienser Bevölkerung zu erhalten. Nach einem denkwürdigen "Marsch nach Luzern" billigten die Krienser Stimmbürger am 28. April 1963 den erforderlichen Kredit von 1,5 Millionen Franken zum Kauf der Burganlage. Seither gehört das Wahrzeichen des Kriensertales den Kriensern.

Quelle: Kriens Tourismus

 

de.wikipedia.org/wiki/Pilatus_(Berg)

Schloss Schauensee in Kriens bei Luzern, Schweiz

 

Wann Schloss Schauensee erbaut wurde, ist heute nicht mehr exakt festzustellen. Sicher hat die Feste bereits im 13. Jahrhundert bestanden und mit den Burgen Obernau und Griesigen, den Landweg in die Länder und über den Brünig kontrolliert. Ins Licht der Urkunden tritt erstmals ein Ritter Rudolf von Schauensee (1257 - 1317). Man weiss aber, dass bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Burg als Ruine dastand. Um diese Zeit starb auch die Familie der "von Schauensee" aus. Erst am Ende des 16. Jahrhunderts kehrte neues Leben in die Ruinen zurück. Johannes von Mettenwyl erwarb die Anlage und baute sie mit Zustimmung des Rates zu Luzern wieder auf. Nach verschiedenen Besitzern gelangte das Schloss an die Familie Meyer, die sich fortan "Meyer von Schauensee" nannte. Unter ihr entstand um 1750 die Burganlage in ihrer heutigen Form. Als die Überbauung des Berghügels drohte, bildete sich im Jahre 1963 ein Aktionskomitee "Pro Schauensee" unter Dr. Alexander Wili, mit dem Ziel, das Schlössli der Krienser Bevölkerung zu erhalten. Nach einem denkwürdigen "Marsch nach Luzern" billigten die Krienser Stimmbürger am 28. April 1963 den erforderlichen Kredit von 1,5 Millionen Franken zum Kauf der Burganlage. Seither gehört das Wahrzeichen des Kriensertales den Kriensern.

Quelle: Kriens Tourismus

Palace of Westminster

 

An der Nordwestecke befindet sich der bekannteste der drei Türme, der 96,32 Meter oder 316 Fuß hohe Uhrturm. Aus Anlass des 60-jährigen Thronjubiläums von Königin Elisabeth II. billigte das britische Parlament 2012 eine Umbenennung des zuvor einfach Clock Tower genannten Gebäudeteils in Elizabeth Tower. Die Turmfassade wird von einer großen Turmuhr geprägt, der Great Clock of Westminster, mit einem Zifferblatt auf jeder der vier Turmseiten. Fünf Glocken, die Westminster Chimes, schlagen jede Viertelstunde. Die größte und weitaus bekannteste Glocke ist Big Ben (offiziell Great Bell of Westminster). Sie ist mit einem Gewicht von 13,8 Tonnen die drittschwerste Glocke Englands und schlägt jeweils zur vollen Stunde. Obwohl der Name Big Ben sich korrekterweise nur auf die Glocke bezieht, ist damit umgangssprachlich der ganze Turm gemeint.

Önskar de at rövarnar? Det er helt simpelt med nyste svenska innovation: RÖVA.

För billigt moneta (eller et kongerijk) har du muglighed at besitter din egen rover og har lunar pigene fölger dig övveralt!

 

Okay, for those who don't understand Quasselonian:

Would you like to rove? That's easy with the latest swedish innovation: RÖVA.

For cheap money (or a kingdom) you have the opportunity to have your own rover, and have the lunar girls chase after you!

 

Möchtest Du auch mal rovern? Das ist ganz einfach mit der neuesten schwedischen Erfindung: RÖVA.

Für wenig Geld (oder ein Königreich) kannst du deinen eigenen Rover besitzen, und die Mondmädchen werden dir in Scharen nachlaufen!

 

Toy Project Day 2032

 

Minerva ist die römische Göttin der Weisheit. Sie gilt auch als Göttin der Künste und Wissenschaften. In den Darstellungen des Tempels wird die Kunst des Acker- und Gartenbaus hervorgehoben, die den Schlossgarten ziert.

Der Minerva Tempel wurde von Nicolas de Pigage geplant und im korinthischem Stil erbaut (1766-1770). Vom Laubengang des Kreisparterres aus blickt man auf die Front des Bauwerkes mit seinen 4 korinthischen Säulen und dem Relief im Giebelfeld. Es zeigt Minerva, wie sie den Gartenplan billigt und dessen Ausführung befiehlt.

Im Tempel selbst erblickt man vor der Rückwand die Statue der Minerva. Diese wurde 1716 von Gabriel de Grupello aus karrarischen Marmor gehauen und war für Düsseldorf bestimmt. Diese wurde nach Schwetzingen gebracht und 1767 von dem kurpfälzischen Hofbildhauer Peter Anton von Verschaffelt vollendet. Unter dem Tempel ist eine mysteriöse unterirdische Kammer gelegen, welche auf der Rückseite des Tempels von außen zugänglich ist.

Auf dem Vorplatz befindet sich ein ovales Wasserbecken mit zwei Tritonen (Konrad Linck).

 

 

Minerva ist die römische Göttin der Weisheit. Sie gilt auch als Göttin der Künste und Wissenschaften. In den Darstellungen des Tempels wird die Kunst des Acker- und Gartenbaus hervorgehoben, die den Schlossgarten ziert.

Der Minerva Tempel wurde von Nicolas de Pigage geplant und im korinthischem Stil erbaut (1766-1770). Vom Laubengang des Kreisparterres aus blickt man auf die Front des Bauwerkes mit seinen 4 korinthischen Säulen und dem Relief im Giebelfeld. Es zeigt Minerva, wie sie den Gartenplan billigt und dessen Ausführung befiehlt.

Im Tempel selbst erblickt man vor der Rückwand die Statue der Minerva. Diese wurde 1716 von Gabriel de Grupello aus karrarischen Marmor gehauen und war für Düsseldorf bestimmt. Diese wurde nach Schwetzingen gebracht und 1767 von dem kurpfälzischen Hofbildhauer Peter Anton von Verschaffelt vollendet. Unter dem Tempel ist eine mysteriöse unterirdische Kammer gelegen, welche auf der Rückseite des Tempels von außen zugänglich ist.

Auf dem Vorplatz befindet sich ein ovales Wasserbecken mit zwei Tritonen (Konrad Linck).

 

Geh nicht gelassen in die gute Nacht.

Brenne, rase, wenn das Dunkel sich legt.

Dem sterbenden Licht trotze, wutentfacht.

Der Weise billigt der Dunkelheit Macht,

weil kein Funken je sein Wort erregt,

Geh nicht gelassen in die gute Nacht.

Dem sterbenden Licht trotze, wutentfacht.

Aus dem Gedicht „Do not go gentle into that good night“

von Dylan Thomas.

 

ob da nun Licht in's dunkel kommt

Makkelijk en goedkoop! zo'n abonnement op tramlijn 11 naar Husum te Kopenhagen, en zo te zien was de tramconducteur er ook erg blij mee. Dit reclamebord hing op de zijruit van een museumtram te Skjoldenaesholm in Denemarken. Hoe die tram naar Husum er uit zag? .... die opname volgt hieronder in het eerste kommentaar.

 

Easy and cheap!, these subscription tickets on the tram line to Husum at Copenhagen. This classic advertisement was shown inside a heritage tramcar at Skjoldenaesholm, Denmark. The picture in the first comment below shows such tramcar to Husum.

 

© Paul van Baarle - no unauthorised use. Press L to view Large.

Please watch ¦ Paul van Baarle ¦ Set Transport Details ¦

Mecklenburg (hierzu Karte "Mecklenburg"), richtiger nach Etymologie und Aussprache Meklenburg, deutsches Territorium im ehemaligen niedersächs. Kreis, an der Ostsee, im übrigen von den preußischen Provinzen Pommern, Brandenburg, Hannover, Schleswig-Holstein (Lauenburg) und dem Gebiet von Lübeck umschlossen, zerfällt in die beiden Großherzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz, von denen ersteres ein abgeschlossenes Ganze bildet, letzteres aber aus zwei voneinander getrennten Teilen, nämlich dem Herzogtum Strelitz oder dem Stargardschen Kreis, östlich, und dem Fürstentum Ratzeburg, nordwestlich von M.-Schwerin, besteht. Das Großherzogtum M.-Schwerin (siebenter Staat im Deutschen Reich) erstreckt sich von 53° 4'-54° 22' nördl. Br. und von 10° 36'-13° 11' östl. L. v. Gr. Zwei Parzellen, Rossow und Netzeband-Schöneberg, liegen in der preußischen Provinz Brandenburg und eine Enklave, Ahrensberg, im Strelitzschen. Das Großherzogtum besteht aus dem Herzogtum Schwerin oder dem Mecklenburgischen Kreis, dem Herzogtum Güstrow oder dem Wendischen Kreis, dem Rostocker Distrikt, dem Fürstentum Schwerin und der Herrschaft Wismar und hat einen Flächeninhalt von 13,303,77 qkm (241,61 QM.). Von den beiden Bestandteilen des Großherzogtums M.-Strelitz (des neunten Staats im Deutschen Reich) erstreckt sich das Herzogtum Strelitz von 53° 9'-53° 47' nördl. Br. und von 12° 40'- 13° 57' östl. L., das Fürstentum Ratzeburg von 53° 40'-54° 54' nördl. Br. und 10° 45'-11° 5' östl. L. Der Flächeninhalt beträgt 2929,50 qkm (53,2 QM.).

 

[Physische Beschaffenheit.] Der natürlichen Beschaffenheit des Landes nach bildet M. einen Teil der norddeutschen Tiefebene und ist daher Flachland, das aber in der Richtung von SO. nach NW. von einem breiten, niedrigen, einzelne Seitenverzweigungen aussendenden Landrücken durchzogen wird, der die Wasserscheide zwischen den nordwärts zur Ostsee und südwärts zur Elbe abgießenden Gewässern bildet und wegen seiner zahlreichen Seen (s. unten) Mecklenburgische Seenplatte genannt wird. Die höchsten Punkte sind: in M.-Schwerin die Hoheburg im Schlemminer Wald unweit Bützow (144 m), der Kühlungsberg bei Diedrichshagen (128 m) und der Ruhner Berg bei Marnitz (178 m); in M.-Strelitz der Helpter Berg unweit Woldegk (179 m). Der Boden besteht zum größern Teil aus fruchtbaren Strecken mit schwerem Lehmboden und aus Heiden und Waldungen, zum kleinern Teil aus sandigen Strecken und Torfmooren; am ergiebigsten ist der nordwestliche Teil des Landes, zwischen der Ostsee, Wismar und dem Dassower Binnensee. Die mecklenburgische Ostseeküste hat von der Lübeckschen Halbinsel Priwall bis zur Halbinsel Fischland eine Länge von 104 km, mit den Krümmungen von 185 km. Meerbusen sind der Busen von Wismar, die Große Wiek, östlich von der Insel Poel, welche durch die Meerenge Breitling vom Festland geschieden ist, das Salzhaff, zwischen der Halbinsel Wustrow und dem Kontinent, Kroy auf letztgenannter Halbinsel und die Reede von Warnemünde. Die Küste ist größtenteils flach, durch Sanddünen gedeckt, nur an einzelnen Stellen (bei Doberan und westwärts von Wismar) steil abfallend. Bei Doberan (s. d.) zieht sich längs des Meers der Heilige Damm hin. Die Flüsse des Landes ergießen sich entweder in die Ostsee oder durch die Elbe in die Nordsee. Zur Ostsee fließen ab: die Trave an der Grenze von Ratzeburg, mit der Stepenitz, welche sich durch die Radegast und Maurin verstärkt; die Warnow, welche die Mildenitz und die schiffbare Nebel aufnimmt und bei Warnemünde den Breitlingsee bildet; die Recknitz, welche in den Ribnitzer Binnensee mündet; die Peene, welche den Malchiner und den Kummerower See durchfließt und die Trebel aufnimmt. Die Elbe berührt nur auf kurze Strecken, bei Dömitz und Boitzenburg (20 km), das m.-schwerinsche Gebiet, nimmt aber aus demselben folgende Flüsse auf: die Stecknitz (Delvenau), Grenzfluß gegen Lauenburg; die Boize; die Sude, aus dem Dümmerschen See abfließend; die Schmarr; die Schale, einen Abfluß des Schalsees; die schiffbare Elde, den Müritz- und Plauer See durchfließend und bei Dömitz mündend, nachdem sie die Stör, den Abfluß des Schweriner Sees, und die Löcknitz aufgenommen; endlich die Havel. Von Kanälen sind zu bemerken: der Neue Kanal, aus der Elde unterhalb Garwitz geleitet, mit dem die Stör aufnehmenden Störkanal zusammentreffend und durch die Kreuzschleuse mit dem bis Ludwigslust zum Holzflößen benutzten Ludwigsluster Kanal in Verbindung stehend; der Friedrich Franz-Kanal, in Verbindung mit dem Neuen Kanal diesen und den Störkanal mit der Elde verbindend; der Fahrenhorster Kanal, eine Krümmung der Elde umgehend; der Müritz-Havelkanal, mittels mehrerer Seen die Havel mit dem Müritzsee vereinigend; die sogen. Neue Elde, von Eldena abwärts bis Dömitz die Krümmung des Eldeflusses (Alte Elde) abschneidend. Man zählt in M.-Schwerin 329, in M.-Strelitz 132 Landseen (wobei die kleineren, unter 750 m Länge, nicht mit gerechnet sind), deren Gesamtareal auf über 770 qkm (14 QM.), wovon 710 qkm auf M.-Schwerin kommen, angeschlagen wird, und von denen die Mehrzahl auf der Mulde des oben genannten Höhenzugs liegt. Die bedeutendsten Seen sind der Schweriner, Sternberger, Krakower, Altschweriner und Müritzsee, durch die Elde mit dem Kölpiner, Fleesen-, Malchower und Petersdorfer See in Verbindung stehend; der Plauer, Specker, Zierker und Luzinsee, mit dem Zanzen-, Karwitzer und Dretzsee verbunden; der Galenbecker und Tollensesee, mit dem Lieps- und dem Wanzkaer See zusammenhängend; der Malchiner, Kummerower, Teterower, Dümmersche und Schalsee (zum Teil); ferner der Dassower Binnensee, durch die Mündungen der Trave und der Stepenitz gebildet; der Breitling, durch die Mündung der Warnow gebildet, und der Ribnitzer Binnensee, mittels des Saaler Boddens mit der Ostsee verbunden. Von Mineralquellen sind zu nennen: die Eisenquellen bei Doberan, Goldberg und Parchim, die Bittersalz- und Schwefelquelle am Heiligen Damm bei Doberan, die Kochsalzquellen zwischen Bokup und Konow, bei Sülten und Sülze, von denen aber nur die letztere benutzt wird. Besuchte Seebäder sind auf dem Heiligen Damm bei Doberan, zu Warnemünde und Boltenhagen.

 

Das Klima ist gemäßigt; der Unterschied zwischen der mittlern Temperatur des wärmsten und des kältesten Monats betrug in Schwerin während des Zeitraums 1853-86: 18,0°, in Wustrow auf dem Fischland 17,9° C. Während desselben Dezenniums war die Temperatur in Graden nach Celsius:

 

^[Liste]

 

im Winter Frühling Sommer Herbst Jahr

 

in Schwerin 0,2 6,9 16,9 8,6 8,2

 

in Wustrow 0,1 6,1 16,7 9,0 8,0

 

Der Frühling ist im Vergleich zu dem nordwestlichen Deutschland kalt, im April und Mai herrschen oft rauhe Nordostwinde; die Sommerhitze wird durch die Nähe der Ostsee gemäßigt, im Herbst aber übt diese einen erwärmenden Einfluß aus. Die jährliche Regenmenge vermindert sich nach der Ostsee hin in auffallender Weise und betrug in Wustrow in dem Zeitraum 1865-86: 47,4, in Marnitz 61,4 cm.

 

[Bevölkerung. Bildungsanstalten.] Die Volkszählung von 1885 ergab in M.-Schwerin eine Bevölkerung von 575,152, während dieselbe 1880: 577,055 betrug, mithin gegen die letzte Zählung eine Abnahme von 1903 oder 0,33 Proz. Bei dieser Verminderung der Bevölkerungszahl waren das Domanium mit 2589, die ritterschaftlichen Güter mit 6372, die Klostergüter mit 315 Seelen beteiligt, während die Städte um 7373 Seelen anwuchsen. Das Land zählte 1886: 42 Städte, 4 domaniale Marktflecken, einen städtischen und 2 ritterschaftliche Flecken, 1018 ritterschaftliche Hauptgüter (darunter 491 Lehngüter und 527 Allodien) in Händen von 631 Gutsbesitzern, ferner 413 Domanial-, Kloster- und städtische Höfe. Die herrschende Religion ist die evangelisch-lutherische. Andersgläubige sind 471 Reformierte (in Bützow), 3866 Katholiken, 2305 Israeliten und 530 Angehörige anderer Glaubensbekenntnisse.

 

Die Landbevölkerung Mecklenburgs besteht aus germanisierten Slawen; die Bevölkerung der Städte gehört fast ganz und der Adel des Landes vorwiegend dem niedersächsischen Stamm an. Die Mundart des Volkes ist das Plattdeutsche, das in unsrer Zeit durch Fr. Reuters Dichtungen auch in die Litteratur eingeführt ist. Die kleinern Städte sind mit ihrem umfangreichen Ackerbau oft halbe Dörfer, die Dörfer dagegen, auch wo sie Jahrmarktsgerechtigkeit haben, niemals halbe Städte. Die Bauart der ältern Häuser ist die altsächsische, wie in Holstein und Südschleswig, hin und wieder noch mit den Pferdeköpfen (Mulagen) an den Giebelenden. Ganz eigentümlich sind die Verhältnisse des Grundbesitzes in M. Da hier das mittelalterliche Feudalwesen sich forterhalten hat, so ist nur der kleinste Teil des Landes unmittelbar der Staatsgewalt unterworfen; ein großer Teil steht unter der Grundherrschaft der Ritterschaft. In M.-Schwerin kommen auf das landesherrliche Domanium 5456 qkm, auf die Klostergüter 426 qkm, auf die ritterschaftlichen Güter 5945 qkm und auf die Stadtgebiete und Kämmereigüter 1477 qkm. In M.-Strelitz nehmen die Kabinetts- und Domänenbesitzungen 1652 qkm, die ritterschaftlichen Güter 640 qkm ein, und 296 qkm kommen auf die städtischen Besitzungen. Die Zahl der Volksschulen auf dem Land, mit denen größtenteils Industrieschulen verbunden sind, beläuft sich auf 1216; die Zahl der Bürger- und andern öffentlichen Stadtschulen auf 55, der höhern Bürgerschulen auf 6, und hierzu kommen noch 45 Gewerbeschulen für Lehrlinge und Gesellen, deren Errichtung durch Verordnung vom 26. April 1836 vorgeschrieben ist. Zur Bildung von Lehrern bestehen ein großherzogliches Landschullehrerseminar zu Neukloster für die großherzoglichen Domänen und das Seminar für ritterschaftliche Schullehrer zu Lübtheen. Ferner bestehen bei Schwerin eine Idioten-, zu Neukloster eine Blinden-, zu Ludwigslust eine Taubstummenanstalt. Gymnasien sind zu Schwerin, Parchim, Güstrow, Rostock, Wismar, Waren, Doberan; selbständige Realgymnasien zu Schwerin, Güstrow, Ludwigslust, Bützow, Malchin und Rostock; Realprogymnasien zu Grabow und Ribnitz; endlich 5 höhere Töchterschulen. Navigationsschulen sind in Wustrow und Rostock, Navigations-Vorbereitungsschulen zu Dänendorf und Dierhagen; Ackerbauschulen befinden sich zu Dargun und Zarrentin. Landesuniversität ist Rostock, 1419 gestiftet, mit vier Fakultäten. Eine Irrenheilanstalt ist zu Sachsenberg bei Schwerin, eine Heil- und Pfleganstalt zu Rostock. In M.-Strelitz ergab die Volkszählung von 1885: 98,371 Seelen (1880: 100,269 Einw.), also auch hier gegen die vorige Zählung eine Abnahme der Bevölkerung von 1898 Seelen. M.-Strelitz zählte 9 Städte, 2 Marktflecken, 218 Landgüter oder Höfe (darunter 83 ritterschaftliche Hauptgüter) und etwa 220 Dörfer und Gehöfte. Die herrschende Religion ist ebenfalls die evangelisch-lutherische; Andersgläubige sind wenige Reformierte, 294 Katholiken und 458 Israeliten. Man zählte 1886: 216 Landschulen, 12 Bürger- und Stadtschulen, ein Landschullehrerseminar zu Mirow, 2 höhere Töchterschulen, 3 Gymnasien (zu Neustrelitz, Neubrandenburg und Friedland) und 2 Realschulen (in Neustrelitz und Schönberg).

 

[Landwirtschaft.] Hauptbeschäftigung der Einwohner bildet die Landwirtschaft. Von dem gesamten Areal sind in M.-Schwerin nur 11,9, in M.-Strelitz 20,9 Proz. nicht bebaut oder sonst landwirtschaftlich nicht benutzt; das Acker- und Gartenland umfaßt in M.-Schwerin 57,1 Proz., die Wiesen 8,2, die Weiden 5,8 und die Waldungen 17 Proz. des Areals; in M. Strelitz resp. 47,7, 7,1, 3,4 und 20,9 Proz. Der Ackerbau liefert Getreide weit über den Bedarf und eine beträchtliche Quantität zur Ausfuhr. Die Hauptfrucht ist Roggen, doch wird in neuerer Zeit auch immer mehr Weizen gebaut; jener gibt auf den besten Äckern 10-, dieser 10-14-, Gerste 8-12-, Hafer 5-10fältigen Ertrag. Mais wird nur hier und da, Buchweizen aber häufig auf sandigem Boden, oft bis zu 20fältigem Ertrag und darüber, gebaut. In dem Zeitraum von 1878 bis 1883 wurden jährlich durchschnittlich vom Hektar in Tonnen (zu 1000 kg) geerntet:

 

M.-Schwerin M.-Strelitz

 

Roggen 1,42 1,09

 

Weizen 1,87 1,55

 

Gerste 1,71 1,50

 

Kartoffeln 11,42 11,34

 

Hafer 1,49 1,28

 

Andre Produkte des Ackerbaues sind: Runkelrüben und Zuckerrüben, Raps und Rübsen (fast auf allen Gütern mit geeignetem Boden), Flachs und Hanf (in geringer Menge), Tabak (1885-86: 330 Ton. Tabaksblätter). Der Gartenbau blüht in den Städten und in den ihnen benachbarten wohlhabendern Dörfern. An mehreren Orten sind Maulbeerbäume angepflanzt. Zur Hebung der Landwirtschaft und mittelbar der Gewerbe bestehen der Verein kleinerer Landwirte und der Mecklenburgische Patriotische Verein, die sich in Zweigvereinen über das ganze Land verteilen, landwirtschaftliche und gewerbliche Ausstellungen veranstalten, Unterstützungen zur Förderung ihres Zwecks verleihen u. dgl. m. Was den Viehstand betrifft, so zählte man 10. Jan. 1883 in beiden Großherzogtümern:

 

M.-Schwerin M.-Strelitz Zusammen

 

Pferde 88146 17280 105426

 

Rinder 270088 41532 311620

 

Schafe 939097 188078 1127175

 

Ziegen 23534 8579 32113

 

Schweine 225720 35735 261455

 

Die Pferde gehören zu den kräftigsten Deutschlands; ein Landgestüt ist zu Redesin. Die Rindviehzucht hebt sich immer mehr; Butter wird in bedeutender Menge ausgeführt. Auch die Schafzucht ist hoch entwickelt, und M. steht in der Züchtung reichwolliger und kräftiger Merinoschafe allen andern deutschen Ländern voran. Die Wollproduktion ist bedeutend; der Umsatz auf den inländischen Wollmärkten des Großherzogtums M.-Schwerin betrug 1886: 660,000 kg. Auch die Schweinezucht ist trefflich. Federviehzucht wird allgemein, Bienenzucht nur in einzelnen Gegenden betrieben. Die Fischerei ist der vielen Gewässer wegen ein sehr bedeutender Erwerbszweig. Wildbret kommt in den ausgedehnten Waldungen noch in Menge vor, besonders Hoch- und Schwarzwild. Was die Forstkultur anlangt, so entfallen in M.-Schwerin etwa 46,4 Proz., in M.-Strelitz 68,9 Proz. der gesamten Waldfläche auf die Staatsforsten. Bergbau wird nur auf Braunkohlen bei Malliß in M.-Schwerin betrieben; hier gewinnt man auch Kochsalz zu Sülze. Torf kommt in großer Quantität vor; ein Gipsbruch ist zu Lübtheen in Betrieb. Der Raseneisenstein, welcher sich in den feuchten Niederungen, in Sümpfen der Heidegegenden bildet, wird nur als Baustein benutzt. Im östlichen Teil von M.-Schwerin tritt mehrfach Kreide zu Tage, die gewöhnlich zu Kalk verbrannt wird; Wiesenkalk, Mergel, Ziegel- und Töpferthon sowie Walkererde kommen fast überall vor. Bernstein liefern die Ostsee und der Müritzsee sowie die nahe der Ostsee gelegenen Torfmoore.

 

[Industrie und Handel.] Die gewerbliche Thätigkeit ist von geringer Bedeutung. Nach der Berufszählung vom 5. Juni 1882 waren in M.-Schwerin nur 23,2, in M.-Strelitz 24,6 Proz. (die Angehörigen inbegriffen) der Bevölkerung in der Industrie, 7,76, resp. 7,92 Proz. in Handel und Verkehr thätig, während auf Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei 51, resp. 49,47 Proz. entfielen. Die Industrie beschäftigte insgesamt in M.-Schwerin 55,614 Personen (darunter 24,094 Selbständige für eigne Rechnung), in M.-Strelitz 9794 Personen (darunter 4453 Selbständige). Es gibt Eisengießereien und Bauanstalten für landwirtschaftliche Maschinen, Wagenfabriken, Ziegeleien, Rübenzuckerfabriken (1885-86 Produktion 14,817 Ton. Rohzucker), Branntweinbrennereien, Bierbrauereien (345,300 hl Produktion); Tabaks- und Zigarren-, Strohhut-, Papier-, Wollwarenfabriken, Lohgerbereien etc. Der Handel ist lebhaft, besonders in M.-Schwerin, dessen Lage zwischen der Ostsee und der Elbe, die durch eine nach Hamburg und Berlin führende Eisenbahn verbunden sind, den Verkehr ausnehmend begünstigt. Die wichtigsten Plätze für den auswärtigen Handel sind Rostock mit Warnemünde und Wismar. Bedeutende Wollmärkte werden zu Güstrow, Wismar, Neubrandenburg und Rostock, frequente Pferdemärkte zu Altstrelitz, Rostock und Neubrandenburg abgehalten. Die Einfuhr geschieht größtenteils zur See, die Ausfuhr per Eisenbahn. Die bedeutendsten Ausfuhrartikel sind: Getreide, Mehl, Butter, Mastvieh, Pferde, Schafe, Schweine, Fische, Kartoffeln, Spiritus, Holz, Lein- und Rübsamen, Wolle etc.; Haupteinfuhrartikel: Steinkohlen, Bau- und Nutzholz, Kochsalz, Eisen, Bausteine, Zucker, Kaffee, Wein, Bier, Heringe, Käse, Tabak, Manufaktur- und Industrieerzeugnisse. In M.-Strelitz besteht die Ausfuhr ebenfalls größtenteils in Natur- und landwirtschaftlichen Produkten. M.-Schwerin besitzt gegenwärtig 1600, M.-Strelitz 321 km Chausseen. In ersterm haben die Eisenbahnen eine Länge von 771 km, in letzterm von 181 km. M.-Schwerin hat eine sehr ansehnliche Reederei. Nach amtlichen Angaben besaß Rostock Ende 1885: 298 Seeschiffe von 98,854 Ton. und 5 Nachprahmer und Lichter von 170 T., zusammen 303 Schiffe von 99,024 T.; Wismar 44 Seeschiffe von 23,397 cbm. 1886 liefen zu Warnemünde (Rostock) 986 Schiffe ein und 995 aus, während zu Wismar 467 Schiffe ein- und 470 ausliefen. Als Förderungsmittel für Handel und Verkehr sind zu nennen: die Bank zu Rostock, die Lebensversicherungs- und Sparbank, die Bodenkreditbank zu Schwerin, welche Geldgeschäfte aller Art vermitteln, aber keine Noten ausgeben. Sparkassen gab es Ende 1886 in M.-Schwerin 36, in M.-Strelitz 9, zusammen mit einer Geldeinlage von über 35 Mill. Mk.

 

[Verfassung und Verwaltung.] Beide Großherzogtümer haben gemeinschaftliche Landstände. Das Grundgesetz ist der Erbvergleich vom 18. April 1755, vereinbart zwischen dem Herzog von M.-Schwerin und seinen Ständen, dem M.-Strelitz durch die Agnitionsakte vom 30. Sept. 1755 beitrat. In M.-Schwerin ist gegenwärtig Regent Großherzog Friedrich Franz III. (seit 15. April 1883), in M.-Strelitz Großherzog Friedrich Wilhelm (seit 6. Sept. 1860). In beiden Ländern ist der Thron nach dem Rechte der Erstgeburt und nach der Linealerbfolge im Mannesstamm erblich. Beide großherzogliche Häuser sind durch Hausverträge von 1701 und 1755 verbunden, und es succediert im Fall des Aussterbens der einen Linie die andre. Beim Erlöschen beider Häuser geht die Thronfolge auf Preußen über. Nach dem Hausgesetz vom 23. Juni 1821 tritt die Volljährigkeit des Großherzogs in beiden Ländern mit vollendetem 19. Lebensjahr ein. Beide Großherzöge bekennen sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Obwohl alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich und allen die Staatsämter auf gleiche Weise zugänglich sind, so haben doch die Rittergutsbesitzer, adlige und bürgerliche, große Real- und Personalvorrechte. Sie besitzen das Landstandsrecht, die Jagdgerechtigkeit und oft auch das Patronatsrecht. Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit sind 1824 aufgehoben worden. Die Landstände beider Großherzogtümer bilden seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die "Landesunion", und bestehen aus der Ritterschaft, zu der alle Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter in dem Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardschen Kreis gehören, und der Landschaft, welche 48 landtagsfähige Städte umfaßt. Von der Ritterschaft werden zugleich die Bauern und Hintersassen, von der Landschaft die Bürger der Städte repräsentiert. Beide Stände, Ritter und Landschaft, gliedern sich nach den Kreisen, dem Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardschen. Außerhalb der ständischen Verfassung stehen das Fürstentum Ratzeburg und die Städte Wismar und Neustrelitz, welche daher nicht auf dem Landtag vertreten sind. Die Zahl der Gutsherren, welche gegenwärtig Mitglieder der Ritterschaft sind, beträgt im Mecklenburgischen und Wendischen Kreis 631, worunter 295 bürgerliche, im Stargardschen Kreis 49, worunter 17 bürgerliche. An der Spitze der Ritterschaft stehen 3 Erblandmarschälle, je einer für jeden Kreis. Zur Landschaft gehören die Stadt Rostock, 20 Städte im Mecklenburgischen, 20 im Wendischen und 7 im Stargardschen Kreis. Die Ausübung des landstandschaftlichen Rechts geschieht hier durch die Magistrate und zwar durch die Bürgermeister. Jeder Gutsbesitzer hat dasselbe Stimmrecht wie jede einzelne Stadt, doch kann die Landschaft sich zu besonderer Beschlußfassung vereinigen (itio in partes). Das Direktorium der Landschaft führen die drei Vorderstädte, Parchim für den Mecklenburgischen, Güstrow für den Wendischen und Neubrandenburg für den Stargardschen Kreis, dasjenige der Ritterschaft die 3 Landmarschälle und 8 Landräte. Die Landtage werden alljährlich im Spätherbst abwechselnd in den Städten Sternberg und Malchin auf Berufung von seiten der beiderseitigen Landesherren abgehalten. Außerhalb des Landtags vertritt ein engerer Ausschuß von 9 Mitgliedern, nämlich aus 2 Landräten, 4 landschaftlichen und 3 ritterschaftlichen Deputierten bestehend, als ein die gesamte Ritter- und Landschaft vorstellendes, permanentes Kollegium, welches zu Rostock seinen Sitz hat, die gesamten Stände, solange diese nicht versammelt sind. Als repräsentatives Kollegium für private ritterschaftliche Angelegenheiten besteht noch ein engerer Ausschuß der Ritterschaft, ebenfalls zu Rostock. Von den Landtagen verschieden sind die sogen. Konvokations- und Deputationstage: jene sind ad hoc berufene Versammlungen der Stände eines oder des andern der beiden Staaten zur Verhandlung wichtiger und eiliger Sonderangelegenheiten; diese werden aus von den Ständen zu Landeskonventen und gemeinsamen Angelegenheiten Deputierten gebildet, welche nach Bedürfnis zu nicht von der Landesherrschaft ausgeschriebenen Zusammenkünften, und zwar zu allgemeinen Landeskonventen und zu besondern Kreis- und Amtskonventen, zusammentreten. Was die Gemeindeverfassung betrifft, so gibt es außer in den Städten nur noch in dem landesherrlichen Domanium Gemeinden, von denen letztere nur für innere Gemeindeangelegenheiten bestimmt sind; sonst bestehen ländliche Gemeinden bloß in kirchlicher Beziehung. In den Städten ist die Gemeindeverfassung sehr verschieden, namentlich genießen Rostock und Wismar bedeutende Vorrechte. In den Landstädten stehen 1-2 Bürgermeister und das Ratskollegium (Magistrat) an der Spitze der Verwaltung, in den Domanialgemeinden Schulzen, Schöffen und Beiräte. Zur Vertretung der Bürgerschaft wird ein Bürgerausschuß durch Wahl aus der Mitte der Bürger gebildet. Die herrschende Staatskirche ist in ganz M. die evangelisch-lutherische; die reformierte und katholische Konfession werden in kirchlicher Beziehung nur geduldet. Die obersten kirchlichen Behörden sind der Oberkirchenrat für M.-Schwerin und das Konsistorium für M.-Strelitz.

 

Die oberste Leitung der verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung haben im Großherzogtum M.-Schwerin vier Ministerien (für die auswärtigen Angelegenheiten, für das Innere, für die Justiz, welches zugleich die geistlichen und Schulangelegenheiten umfaßt, und für die Finanzen), die nach der Verordnung vom 10. Okt. 1849 errichtet worden sind, und deren Vorstände das Staatsministerium bilden. Die großherzogliche Militärverwaltung gehört in das Ressort des Militärdepartements, welches unmittelbar unter dem Großherzog steht. Im Großherzogtum M.-Strelitz ist das Staatsministerium zu Neustrelitz die höchste Behörde, repräsentiert durch einen Staatsminister. Der Geschäftskreis der Ministerien wurde in M.-Schwerin durch die landesherrliche Verordnung vom 4. April 1853 näher bestimmt. Rechtspflege. M.-Schwerin besitzt ein Oberlandesgericht zu Rostock, 3 Landgerichte zu Güstrow, Rostock und Schwerin, 43 Amtsgerichte, eine Landesstrafanstalt zu Dreibergen, ein Zentralgefängnis zu Bützow; M.-Strelitz besitzt ein Landgericht zu Neustrelitz und 9 Amtsgerichte, ein Landarbeits- und Zuchthaus in Strelitz. Das Oberlandesgericht zu Rostock ist beiden Großherzogtümern gemeinsam, ebenso die Schwurgerichtssitzungen zu Güstrow.

 

Über die Finanzen gelangt in beiden Großherzogtümern nichts an die Öffentlichkeit, und es besteht auch kein allgemeines Staatsbudget. Nach dem Gothaer "Statistischen Jahrbuch" sind in M.-Schwerin drei Systeme des Finanzwesens zu unterscheiden: die landesherrliche Verwaltung mit einem (1887-88) auf 15 1/3 Mill. Mk. geschätzten Etat, dessen Einnahmen aus den Erträgnissen der Domänen, aus der ordentlichen Kontribution und aus mit den Ständen zu besondern Zwecken vereinbarten bestimmten Zuschüssen (aus diesen Einnahmen ist die landesherrliche Verwaltung verpflichtet, den eigentlichen Regierungsaufwand, einschließlich der Matrikularbeiträge zur Reichskasse, zu bestreiten); dann der ordentliche Etat der gemeinsamen oder landesherrlich-ständischen Finanzverwaltung mit Einnahmen und Ausgaben von (1887-88) 4,209,000 Mk. (inkl. 174,000 Mk. für Schuldentilgung) und die rein ständische Finanzverwaltung, die über verhältnismäßig nur kleine Mittel zu gebieten hat. Die Schulden des Großherzogtums M.-Schwerin betrugen 1887 für den landesherrlichen Etat 32,895,100 Mk. (wovon für 23½ Mill. Mk. die Eisenbahnaktiengesellschaft Verzinsung und Amortisation übernommen hat), für die landesherrlich-ständischen Kassen 8,789,800 Mk., im ganzen 41 2/3 Mill. Mk. Diesen Passiven standen jedoch der Domanialkapitalfonds mit 23,824 Mill., der Elbzollfonds mit 3 Mill., der Kriegskostenentschädigungsfonds mit 180,000 Mk. und die Kapitalien der Renterei mit 2,35 Mill., zusammen 29 1/3 Mill. Mk., an Aktiven gegenüber. Die Matrikularbeiträge von M.-Schwerin sind (1887-88) auf 1,871,401 Mk., von M.-Strelitz auf 325,173 Mk. veranschlagt. - Zum deutschen Reichsheer stellen beide Großherzogtümer das Grenadierregiment Nr. 89, das Füsilierregiment Nr. 90, das Jägerbataillon Nr. 14, die Dragonerregimenter Nr. 17 und 18 und 4 Batterien des holsteinischen Feldartillerieregiments Nr. 24. Auf M.-Strelitz speziell entfallen davon: das 2. Bataillon des Grenadierregiments Nr. 89 sowie die 6. Batterie der mecklenburgischen Abteilung Nr. 3 des holsteinischen Feldartillerieregiments Nr. 24. Infanterie und Kavallerie gehören der 17. Division und mit der Artillerie dem 9. deutschen Armeekorps an. Die Militärkonvention mit Preußen datiert bei beiden Staaten seit Dezember 1872.

 

[Wappen, Orden.] Das mecklenburgische Wappen enthält sechs Felder und einen Mittelschild; die erstern zeigen die Wappenzeichen von M. (schwarzer, gekrönter Stierkopf mit silbernen Hörnern im goldenen Grund, s. Tafel "Wappen"), Rostock, Fürstentum Schwerin, Ratzeburg, Stargard, Wenden; der Mittelschild (zur einen Hälfte rot, zur andern golden) zeigt das Zeichen der Grafschaft Schwerin. Das Wappen wird von einem Stier und einem Greif gehalten und von der Königskrone bedeckt. Die Landesfarbe ist rot, gelb und blau; die Landesflagge blau, weiß und rot, wagerecht geteilt. Als Ritterorden ward 1864 der großherzogliche Hausorden der Wendischen Krone von beiden Großherzögen und 1884 vom Großherzog von M.-Schwerin der Greifenorden gestiftet, von denen jeder Großkreuze (mit der Krone in Erz oder in Gold), Großkomture, Komture und Ritter umfaßt (s. Tafel "Orden", Fig. 6). Als Ehrenzeichen werden verliehen in M.-Schwerin eine Medaille in Gold und Silber, eine Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze (gestiftet 28. Febr. 1859), ein goldenes Militärdienstkreuz für Offiziere nach 25jähriger Dienstzeit, ein Dienstkreuz für Soldaten nach 10-25jähriger Dienstzeit, ein Militärverdienstkreuz für Auszeichnung im Krieg (1848 gestiftet), eine Landwehrdienstauszeichnung (1874 gestiftet); in M.-Strelitz dieselben Militärdienstkreuze. Die Flagge s. auf Tafel "Flaggen II". Die Residenzen des Großherzogs von M.-Schwerin sind Schwerin und Ludwigslust, neben denen es noch sechs fürstliche Schlösser gibt; der Großherzog von M.-Strelitz residiert in Neustrelitz und besitzt außerdem noch fünf Schlösser.

 

Vgl. Raabe, Mecklenburgische Vaterlandskunde (Wism. 1857-63, 3 Bde.); Boll, Abriß der Mecklenburger Landeskunde (das. 1862); Geinitz, Übersicht über die Geologie Mecklenburgs (Güstrow 1884); Derselbe, Die Seen, Moore und Flußläufe Mecklenburgs (das. 1886); Derselbe, Der Boden Mecklenburgs (Stuttg. 1885); Böhlau, Fiskus, landesherrliches und Landesvermögen in M. (Rostock 1877); Balck, Finanzverhältnisse in M. (Schwer. 1877-78, 2 Bde.); Derselbe, Landschulwesen in M.-Schwerin (Wism. 1880); Büsing, Staatsrecht der Großherzogtümer M. (in Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts", Bd. 3, Stuttg. 1884); Bartsch, Sagen, Märchen und Gebräuche aus M. (Wien 1880, 2 Bde.); die offiziellen "Staatskalender" und die Veröffentlichungen des Statistischen Büreaus zu Schwerin ("Beiträge zur Statistik Mecklenburgs").

 

Geschichte.

 

Zu Tacitus' Zeit wohnten im heutigen M. Vandalen, darunter eine ihrer Völkerschaften, die Warner (vielleicht an der Warnow). Um die Mitte des 6. Jahrh. nahmen die von den ausgewanderten Vandalen verlassenen Sitze slawische Völker ein: im W. die Obotriten (ihr Hauptort war Michilenburg, dessen Wallreste beim Dorf Mecklenburg südlich von Wismar zu sehen sind), im O. Leutitier (auch Wilzen genannt), im S. Redarier. Karl d. Gr., von dem Obotritenfürsten Witzin gegen die Wilzen zu Hilfe gerufen, zwang 789 letztere zur Unterwerfung. Wie die Wilzen, fielen auch die Obotriten im 9. Jahrh. mehrfach vom fränkischen Reich wieder ab; wenn sie auch wieder unterworfen wurden, so ist dennoch ihre Bekehrung zum Christentum damals nicht gelungen. Erst Heinrich I., der 928-931 die Slawen Mecklenburgs von neuem unterwarf, nötigte vielen die Taufe auf. Otto I. übergab dem Markgrafen Gero die Mark an der Elbe, errichtete die Bistümer Havelberg 946 und Oldenburg 948, welchen auch M. zugeteilt ward, und unterwarf den Obotriten Mistiwoi noch einmal 967. Doch dieser bewog 983 die Slawen zur allgemeinen Empörung, zum Abfall vom Christentum; Herzog Gottschalk (s. Gottschalk 2) stellte dieses 1046 zwar wieder her, wurde aber 1066 ermordet, worauf sein Volk sich den alten Göttern wieder zuwandte. Sein Sohn Heinrich erkannte zwar um 1093 die Lehnshoheit der sächsischen Herzöge an, zwang aber, obwohl selbst Christ, den Seinen den neuen Glauben nicht auf. Kaiser Lothar II. verlieh 1125 das Land an den Herzog Knut Laward von Schleswig, nach dessen Ermordung 1131 sich Pribislav Wagrien, Niklot das Obotritenland aneignete. Erst nach langwierigen Kriegen gelang es 1160 dem Herzog Heinrich dem Löwen von Sachsen, das Land wieder vollständig zu unterwerfen. Er ließ es durch deutsche Kolonisten bebauen, errichtete in Schwerin einen Bischofsitz und gründete mehrere Cistercienserklöster, deren erstes 1170 Doberan war. Jedoch hielt er es für geraten, sich mit Pribislaw, dem Sohn des im Kampf erschlagenen slawischen Fürsten Niklot, zu versöhnen, indem er ihm, nachdem er Christ geworden, 1167 das Obotritenland zurückgab und dessen Sohn Heinrich Borwin mit seiner eignen Tochter Mechthilde vermählte. Schwerin (seit 1166 Stadt) mit seiner Umgebung wurde als Grafschaft dem tapfern Ritter Guncelin von Hagen verliehen. Indem Pribislaw 1170 von Kaiser Friedrich I. die Reichsfürstenwürde erhielt, wurde Mecklenburgs Zugehörigkeit zum Deutschen Reich für alle Zeiten besiegelt. König Waldemar II. begründete seit 1202 die Oberherrschaft Dänemarks über M., was sogar der deutsche König Friedrich II. 1214 bestätigte. Allein die Befreiung von der dänischen Oberherrschaft erfolgte durch den Sieg des Grafen Adolf IV. von Holstein über Waldemar II. bei Bornhövede 22. Juli 1227.

 

Die erste Landesteilung Mecklenburgs fand 1229 unter Heinrich Borwins vier Enkel statt; damals entstanden die vier Linien Parchim, Rostock, Güstrow und Mecklenburg. Doch gehörten fast zwei Drittel des heutigen M. zu Sachsen, Brandenburg, Pommern, Schwerin, den Bischöfen von Ratzeburg und Schwerin. Die Linie Parchim, von Pribislaw II. gestiftet, erlosch 1315; die zweite, gegründet von Heinrich Borwin III., 1314; die dritte zerfiel 1282 in die Seitenlinien Werle-Güstrow und Werle-Parchim. Beide wurden um 1292 von Nikolaus II. von Parchim wieder vereinigt; 1316 teilten sie sich wieder in Güstrow und Goldberg (Parchim), von der erstern sonderte sich 1337 die Linie Waren ab. Der Zweig in Goldberg erlosch 1354, der in Waren 1426 und die Linie Güstrow, welche 1415 die Lehnshoheit Brandenburgs anerkannt, aber 1418 mit Albrecht V. von M. eine Erbverbrüderung geschlossen hatte, 1436. So blieb denn als einzige der bei der Teilung von 1229 entstandenen Linien die von Mecklenburg übrig. Johann (gest. 1264) hatte sie gestiftet. Sein Sohn Heinrich I., der Pilger, unternahm 1271 eine Fahrt nach dem Gelobten Land, geriet in die Gefangenschaft der Sarazenen und schmachtete darin 26 Jahre. Inzwischen regierte daheim sein Sohn Heinrich II., der Löwe, der beim Tode des Vaters 1302 folgte. Er erwarb durch den Wittmannsdorfer Vertrag 1304 das Land Stargard als brandenburgisches Lehen und 1314 im Einverständnis mit Erich von Dänemark die Stadt Rostock, konnte sich aber im Besitz der Priegnitz und Ukermark, die ihn nach Waldemars von Brandenburg Tod 1319 freiwillig als Herrn anerkannten, nicht behaupten. Dagegen erhielt er 1323 das Land Rostock als erbliches Lehen von Dänemark. Zu gunsten Albrechts II. (s. Albrecht 11) von M. (1329-79) erklärte Kaiser Karl IV. nicht nur die Herrschaft Stargard für ein Reichslehen 1347, sondern erhob auch 1348 ganz M. zum Herzogtum. Albrechts jüngerer Bruder, Johann, begründete 1352 die Nebenlinie Stargard, welche 1471 erlosch, worauf das Land an M. fiel. Albrecht II. vereinigte 1359 die Grafschaft Schwerin wieder mit den mecklenburgischen Landen. Sein zweiter Sohn, Albrecht III., ward 1363 auf den schwedischen Thron berufen und folgte ihm nach dem frühen Tod seiner Brüder und seines Neffen Albrecht IV. 1379 in M. In Schweden von der dänischen Königin Margarete lange Jahre gefangen gehalten, erhielt er erst 1395 die Freiheit und kehrte nach M. zurück, an dessen Regierung er sich bis zu seinem Tod (1412) beteiligte. Sein Sohn Albrecht V. regierte darauf mit seinem Vetter Johann IV. gemeinschaftlich, und beide Fürsten stifteten 1418 die Universität Rostock. Nach ihrem Tod (1422 und 1423) folgten Johanns IV. Söhne Heinrich IV. und Johann V., zunächst unter Vormundschaft ihrer Mutter Katharina. Nachdem 1436 die Besitzungen des Werleschen Hauses und 1471 Stargard heimgefallen waren, regierte Heinrich IV (Johann V. starb 1442) wieder über ganz M. Wiederholte Streitigkeiten mit Brandenburg wurden 12. April 1442 im Vertrag von Wittstock dahin ausgeglichen, daß Heinrich für sich und seine Nachfolger die Erbhuldigung an Brandenburg leistete. Heinrichs drei Söhne teilten 1480 das Land so, daß der größte Teil des Fürstentums Wenden (die früher Werleschen Besitzungen) an Albrecht VI. fiel, der Rest Magnus II. und Balthasar gemeinschaftlich verblieb. Schon 1483 fiel mit Albrechts Tod Wenden zurück. Nach Magnus' II. und Balthasars Tod (1503 und 1507) folgten des erstern Söhne Heinrich V., Erich II. und Albrecht VII., von denen Erich schon 1508 starb, worauf die beiden andere Brüder gemeinschaftlich regierten.

 

Die Streitigkeiten unter den Herzögen und die drohende Kriegsgefahr in den nordischen Reichen veranlaßten 1523 die Prälaten, Ritter und Städte der mecklenburgischen Lande, sich durch eine sogen. Union zu gegenseitigem Schutze zu vereinigen, ein Ereignis, das bis zur Gegenwart Einfluß auf die Geschicke des Landes gehabt hat. Beide Brüder, seit 1524 der Reformation zugethan, traten 1526 dem Torgauer Bund bei und begünstigten die neue Lehre in M. Wenn auch Albrecht schon 1530 zur katholischen Partei zurücktrat, so behauptete sich doch die lutherische Lehre mit Erfolg im Land und wurde 1549 von den Ständen als Landesreligion anerkannt. Albrecht VII. hinterließ 1547 fünf Sohne, von denen nach Heinrichs V. Tod (1552) Johann Albrecht I. die Regierung über ganz M. antrat. Als aber sein Bruder Ulrich Anspruch auf Mitregentschaft machte, kam 1555 mit Bewilligung der Stände wieder eine Landesteilung zu stande, in der letzterer den Westen mit Schwerin, Johann Albrecht den Osten mit Güstrow erhielt. Beide Fürsten gaben dem Land eine neue Kirchen- und Schulverfassung. Um diese Zeit wurden auch alle Klöster (mit Ausnahme der oben erwähnten Landesklöster) und geistlichen Stiftungen eingezogen und größtenteils zu den Domänen geschlagen. Johann Albrecht setzte für M.-Güstrow die Erbfolge nach der Erstgeburt fest. Nach seinem Tod, 1576, regierte Johann VII. zuerst unter Vormundschaft seines Oheims Ulrich, seit 1585 selbständig. Finanzielle Bedrängnisse machten ihn schwermütig und trieben ihn zum Selbstmord 1592. Über seine beiden Söhne Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II. führten Herzog Ulrich, dann Karl von M.-Schwerin die Vormundschaft. Als letzterer jedoch 1610 starb, fiel sein Land an M.-Güstrow, doch verzögerte sich die Teilung zwischen den Brüdern bis 1621; damals erhielt Adolf Friedrich I. M.-Schwerin, Johann Albrecht II. M.-Güstrow, doch blieben die Landtage gemeinschaftlich und wurden abwechselnd in Sternberg und Malchin gehalten. Die Stadt Rostock, Universität, Konsistorium und Hofgericht waren von der Teilung ausgenommen.

 

Beide Herzöge, während des Dreißigjährigen Kriegs zuerst dem Dänenkönig Christian IV. geneigt, sagten sich 1626 nach der Schlacht bei Lutter von ihm los. Dennoch erhielt sich das Mißtrauen des Kaisers gegen M., und Wallenstein, den nach dem Besitz dieses Landes gelüstete, ließ sich vom Kaiser 19. Jan. 1628 beide Herzogtümer verpfänden, 26. Jan. sogar insgeheim verkaufen. Nachdem er die Stände zur Huldigung (24. März) gezwungen hatte, befahl er den Herzögen, das Land zu räumen, wurde 16. Juni 1629 erblich mit ganz M. belehnt und auch, als er 1630 den Abschied bekam, dieses Besitzes nicht beraubt. Die sich damals beschwerenden Herzöge verwies der Kaiser auf den Rechtsweg. Gustav Adolf setzte sie jedoch wieder in ihre Besitzungen ein, und im Frieden zu Prag (1635) söhnten sie sich mit dem Kaiser aus. Im Westfälischen Frieden mußten sie zwar die Stadt Wismar mit den Ämtern Poel und Neukloster an Schweden abtreten; dagegen wurde die Schwerinsche Linie mit den Bistümern Schwerin und Ratzeburg und der Johanniterkomturei Mirow, die Güstrowsche mit der Komturei Nemerow entschädigt. Dauernder waren die nachteiligen Folgen des Kriegs für die untern Stände des Volkes. Ganze Dorfschaften waren eingegangen, viele Bauern hatten ihre Gehöfte verlassen, die meisten freien Bauern waren zu Fronbauern herabgedrückt worden.

 

In der Linie M.-Güstrow war auf den Stifter derselben, Johann Albrecht II., 1636 sein Sohn Gustav Adolf gefolgt, der anfangs unter Vormundschaft Adolf Friedrichs I. von M.-Schwerin, seit 1654 aber selbständig regierte. Mit ihm erlosch 1695 die Linie M.-Güstrow. In der Linie M.-Schwerin regierte der Gründer derselben, Adolf Friedrich I., ein eigensinniger Herr, der mit den Ständen und allen Mitgliedern seiner Familie fortwährend im Zwist lag, bis 1658. Sein Sohn Christian Ludwig, der ihm folgte, lebte meist in Paris, während sein Land für des Regenten Anhänglichkeit an den König Ludwig XIV. von Frankreich dadurch büßen mußte, daß Brandenburger, Dänen und Schweden (1675-79) dasselbe feindlich überzogen. 1663 trat er in Paris zur katholischen Kirche über. Als er 1692 kinderlos starb, folgte ihm sein Neffe Friedrich Wilhelm in der Regierung, unbekümmert um die Protestationen seines Oheims, Adolf Friedrichs II. von Strelitz, des einzigen noch lebenden Bruders von Christian Ludwig. Friedrich Wilhelm geriet mit ihm um das 1695 erledigte M.-Güstrow in Streit. Nach jahrelangen Verhandlungen kam 8. März 1701 der Hamburger Teilungsvertrag zu stande, in welchem Adolf Friedrich II. zur Entschädigung das Fürstentum Ratzeburg, die Herrschaft Stargard, die Komtureien Mirow und Nemerow, jährlich 9000 Thlr. aus dem Boitzenburger Zoll nebst Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen, Friedrich Wilhelm dagegen, der als wirklicher Nachfolger der Güstrower Herzöge bezeichnet wurde, das übrige, weit größere Gebiet erhielt. Er und seine Nachfolger hatten allein das Recht, Landtage zu berufen und zu schließen; den Herzögen von Strelitz sollte es nur freistehen, ihre Angelegenheiten auf dem Landtag ebenfalls abzumachen. Das Recht der Erstgeburtserbfolge nach Linien ward für immer festgesetzt. Da Friedrich Wilhelm seinen Wohnsitz zu Schwerin, Adolf Friedrich den seinigen zu Strelitz nahm, so nannten sich fortan die beiden Linien M.-Schwerin und M.-Strelitz.

 

Friedrich Wilhelm von M.-Schwerin errichtete mit seiner Ritter- und Landschaft über die zu bestimmende Summe der Landsteuern einen Vergleich, der bald neue Streitigkeiten hervorrief, worin der Herzog gegen die widerspenstigen Ritter selbst preußisches Militär herbeirief. Doch konnte er die Ritterschaft nicht zum Nachgeben zwingen. Sein Bruder und Nachfolger (seit 1713), Karl Leopold, nahm als Verwandter des russischen Hofs für Rußland und Dänemark gegen Schweden an dem Nordischen Krieg teil und stürzte sein Land dadurch in bedeutende Schulden. Darüber kam es 1715 zu neuen Konflikten mit den Ständen, in welchen die Russen dem Herzog beistanden. Als nach deren Abzug 1717 der Streit von neuem ausbrach, ließ Kaiser Karl VI. 1719 durch hannöversche und braunschweigische Truppen die Reichsexekution vollstrecken, und da Karl Leopold sich den Verordnungen der zu Rostock niedergesetzten kaiserlichen Kommission hartnäckig widersetzte, entsetzte ihn der Kaiser 1728 der Regierung und übertrug die Verwaltung des Landes seinem Bruder Christian Ludwig; da sich die Stände dagegen aussprachen, ernannte er diesen 1732 wenigstens zum kaiserlichen Kommissarius, durch welchen Ausweg ihm die Regierung doch erhalten wurde. Ein Aufstand der Bürger und Bauern (1733), die Einmischung Preußens zu gunsten Karl Leopolds blieben erfolglos. Als nach seinem Tod (1747) Christian Ludwig die Regierung definitiv übernahm, suchte er den bisherigen Wirren durch die Aufstellung des Rostocker Erbvergleichs (18. April 1755) ein Ende zu machen. In demselben wurde die Art der Steuererhebung genau bestimmt und festgesetzt, daß die Rittergüter für die ordentliche Landeskontribution mit der Hälfte ihres Areals steuerpflichtig sein und zu den Reichs-, Kreis- und Prinzessinnensteuern den dritten Teil beitragen sollten. Christian Ludwigs Sohn und Nachfolger (seit 1756) Friedrich der Gütige veranlaßte zwar durch seine feindselige Haltung gegen Preußen im Siebenjährigen Krieg Einfälle der preußischen Truppen, traf aber zahlreiche zeitgemäße Reformen, ordnete das Finanzwesen und erhielt im Teschener Frieden 1779 das Privilegium de non appellando, dem aber von der Ritterschaft lebhaft widersprochen wurde. Nach seinem kinderlosen Tod (1785) folgte ihm sein Neffe Friedrich Franz I., welcher 1803 sein Land um Wismar vergrößerte. Er mußte 1808 dem Rheinbund beitreten, beteiligte sich 1813-15 an den Kriegen gegen Frankreich und Dänemark, nahm 1815 den Titel Großherzog an und trat dem Deutschen Bund bei. Die Verfassung erhielt 1817 eine neue Garantie dadurch, daß im Fall des Streits zwischen Fürsten und Ständen ein unabhängiges Schiedsgericht eingesetzt werden sollte. Auf dem Landtag zu Sternberg wurde 1819 die Aufhebung der Leibeigenschaft beschlossen und 18. Jan. 1820 bestätigt. 1822 wurde die Separation der Bauerndörfer im Domanium anbefohlen, jede separierte Bauernhufe sollte womöglich vererbpachtet werden. Der Großherzog Friedrich Franz (s. Friedrich 28) starb 1. Febr. 1837, und da sein Sohn, der Erbgroßherzog Ludwig Friedrich, schon 1819 verstorben war, so hatte er seinen Enkel Paul Friedrich zum Nachfolger. Derselbe starb jedoch schon 7. März 1842. Ihm folgte sein Sohn Friedrich Franz II. (s. Friedrich 29).

 

In M.-Strelitz herrschten inzwischen Adolf Friedrich II. (1701-1708), Adolf Friedrich III. (1708-1752, Erbauer des Schlosses und Begründer der Residenzstadt Neustrelitz 1726), dessen Neffe Adolf Friedrich IV. (1752-94), der durch die Agnitionsakte vom 30. Sept. 1755 dem Rostocker Erbvergleich beitrat, ein harmloser, gutmütiger Mann, doch von etwas absonderlichen Gewohnheiten, die Fr. Reuter in seinem "Dörchläuchting" schildert. Ihm folgte sein Bruder Karl (1794-1816), der Vater von Preußens Königin Luise. Der Fürsprache des Königs von Bayern hatte er es zu danken, daß sein Land 1806 von der französischen Okkupation verschont blieb; doch hat es bis 1813, abgesehen von Erpressungen, mehr als 2 Mill. Thlr. für die französische Armee aufbringen müssen. Der Herzog trat 18. Febr. 1808 dem Rheinbund bei, entsagte 1813 demselben und ließ seine Truppen beim schlesischen Heer am Kampf gegen Frankreich teilnehmen. Er nahm 17. Juni 1815 gleichfalls den Titel Großherzog an und erhielt auf dem Wiener Kongreß einen Distrikt im Saardepartement mit 10,000 Seelen. Sein Nachfolger Georg (1816-60, s. Georg 16) verkaufte ihn aber 1819 für 1 Mill. Thlr. an Preußen. In dem Deutschen Bunde, dem M.-Strelitz 1815 auch beitrat, besaß es für die allgemeine Bundesversammlung eine Stimme (M.-Schwerin hatte zwei), für die engere mit M.-Schwerin zusammen die 14. Stimme. Seit 6. Sept. 1860 regiert Georgs Sohn Friedrich Wilhelm (s. Friedrich 31).

 

Das Jahr 1848 rief auch in beiden M. Unruhen und Verfassungswirren hervor. In zahlreichen Petitionen ward die Einberufung eines außerordentlichen Landtags zur Beratung der Verfassungsreform und eines volkstümlichen Wahlgesetzes begehrt, und die ausweichende Antwort des Großherzogs von M.-Schwerin veranlaßte tumultuarische Auftritte in Schwerin und Rostock. Am 18. März ward endlich die Einberufung eines außerordentlichen Landtags verkündigt und die Zensur aufgehoben; eine umfassendere Proklamation vom 23. März verhieß Volksvertretung beim Bundestag, Reform der Landesvertretung, Vereinigungsrecht, Volksbewaffnung und Umgestaltung der Rechtspflege. Auf dem am 26. April eröffneten außerordentlichen Landtag wurde ein auf allgemeinem Wahlrecht beruhendes Wahlgesetz vereinbart und von den Ständen verlangt, daß die neue Vertretung mindestens dieselben Rechte haben solle wie früher Ritterschaft und Landschaft. Der Landtag wurde 16. Mai geschlossen, und 15. Juli erfolgte die Publikation des Wahlgesetzes. Im Land bildeten sich nun zwei Parteien, eine demokratische und eine konstitutionelle, d. h. streng konservative. Am 31. Okt. trat endlich die verfassungsvereinbarende Versammlung zusammen. Von den 103 Abgeordneten (85 für M.-Schwerin, 18 für M. Strelitz und das Fürstentum Ratzeburg) gehörten fast zwei Drittel der demokratischen Partei an; doch löste sich von dieser ein linkes Zentrum ab, das der Schweriner Regierung namentlich in der Wahlgesetzfrage namhafte Konzessionen machte. Die deutschen Grundrechte, Bestimmungen über das Domanium und der Grundsatz des Suspensivvetos wurden in die Verfassung aufgenommen und diese 3. Aug. 1849 von der Kammer genehmigt. Die größten Schwierigkeiten machte die Frage der landständischen Union zwischen beiden Großherzogtümern. Am 13. Aug. löste der Großherzog von Strelitz die Kammer auf, wozu das Recht nur dem Großherzog von Schwerin zustand. Daher erklärte die Kammer 19. Aug. die Aufhebung der Union für beide M. für notwendig, und auf ihren Antrieb löste der Großherzog von Schwerin gleichfalls die Kammer 22. Aug. auf, bestätigte aber 23. Aug. das vereinbarte Staatsgrundgesetz für Schwerin.

 

Außer der Regierung von Strelitz protestierten die Agnaten beider mecklenburgischen Linien, darunter der König von Preußen, gestützt auf den Successionsvertrag von 1442, gegen die neue Verfassung. Auch die adlige Ritterschaft that Einspruch und fand, in Schwerin abgewiesen, eine um so huldvollere Aufnahme in Strelitz. Nachdem sich sowohl die strelitzsche Regierung als die Ritterschaft mit einer Klage an den Bund gewandt, erklärte ein Bundesschiedsgericht (v. Langenn, v. Scheele, Götze) 11. Sept. 1850 die Rechtsbeständigkeit der neuen Staatsverfassung und das Gesetz über die Aufhebung der landständischen Verfassung für nichtig, und der Großherzog von Schwerin wurde angehalten, für 1850 einen Landtag nach dem grundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 zu berufen. Die landständische Union zwischen beiden M. war somit wiederhergestellt. Es begann die Zeit der Reaktion. Zunächst wurde das bisher gemeinsame Konsistorium aufgelöst, das Kirchenregiment über die lutherische Kirche fortan durch zwei Behörden, in Schwerin durch den Oberkirchenrat, in Strelitz durch ein Konsistorium, geübt. Am 9. Okt. erfolgte die Aufhebung der deutschen Grundrechte und 27. Jan. 1851 das Verbot aller Versammlungen zu politischen Zwecken. Am 15. Febr. 1851 trat zu Malchin der allgemeine Landtag wieder zusammen, bei welchem die adlige Ritterschaft im Übergewicht war. Somit war der alte patrimonial-ständische Privilegienstaat mit der Dreiteiligkeit von Landesherrschaft, Ritterschaft und Städten wiederhergestellt. Weiteres über die Landstände s. oben, S. 388. Am 31. Jan. 1852 wurde die Prügelstrafe wieder eingeführt. Die obere Leitung der Staatsverwaltung ward in Schwerin durch Verordnung vom 4. April 1853 neu geordnet, der Wirkungskreis des Staatsministeriums erweitert und diesem kollegialische Beratung empfohlen. Die drückende Lage der Bauern und Tagelöhner, die Schwierigkeiten des Gewerbebetriebs in den Städten riefen seit 1850 eine überaus rege Auswanderung aus beiden M. nach Amerika hervor, die in den Jahren 1852-57 ihre größte Höhe (6000 Menschen) erreichte. Damals trat sogar eine absolute Verminderung der Bevölkerungsziffer ein.

 

Während der Großherzog von M.-Strelitz beim Ausbruch des österreichisch-preußischen Kriegs 1866 so zögernd auf Preußens Seite trat, daß sein Kontingent gar nicht mehr am Kampf teilnahm, schloß der Großherzog von M.-Schwerin 30. Juni mit Preußen ein Bündnis und stellte ihm sein Kontingent zur Verfügung, das er dann mit preußischen Truppen vereint selbst nach Bayern führte, wo er bis Nürnberg vordrang (s. Preußisch-deutscher Krieg). Dem preußischen Entwurf vom 4. Aug. für einen norddeutschen Bund stimmten beide M. nur zögernd und unter Vorbehalten bei. Am 26. Sept. ward sodann ein außerordentlicher Landtag versammelt und diesem der Bündnisvertrag mit Preußen wie der Entwurf des Wahlgesetzes für den Norddeutschen Bund vorgelegt. Die Mehrheit der deshalb niedergesetzten Kommission befürwortete notgedrungen die Billigung der betreffenden Vorlagen, 11. Aug. 1867 traten beide M. dem Zollverein bei. Die norddeutsche Bundesverfassung bildete natürlich für die Stände Mecklenburgs einen furchtbaren Stein des Anstoßes. Gleichwohl entschied sich der mecklenburgische Landtag 4. Juni 1867 für Annahme derselben u. zwar mit 106 gegen 16 Stimmen. Der Abschluß einer Militärkonvention mit Preußen verzögerte sich bis 31. März 1873.

 

Nach dem deutsch-französischen Krieg, an dem auch Mecklenburgs Truppen im Verband des 9. Armeekorps einen ruhmreichen Anteil nahmen, und der Begründung des Deutschen Reichs trat die mecklenburgische Verfassungsfrage in ein neues Stadium. Am 19. Okt. 1871 beschloß (ähnlich wie schon 7. Juli eine Delegiertenversammlung von 16 Stadtmagistraten) der landschaftliche Konvent der drei Kreise, in einer Eingabe an beide Landesherren die Notwendigkeit der Verfassungsreform darzulegen. Wichtiger war, daß damals der mecklenburgische Abgeordnete Büsing im Reichstag zu Art. 3 der Reichsverfassung den Zusatz beantragte: "In jedem Bundesstaat muß eine aus den Wahlen der Bevölkerung hervorgehende Vertretung bestehen, deren Zustimmung bei jedem Landesgesetz und bei Feststellung des Staatshaushalts erforderlich ist", und daß er die Annahme dieses Antrags mit 185 gegen 88 Stimmen erzielte. Schon 7. Dez. forderten beide Großherzöge den Landtag auf, Vertreter zu kommissarisch-deputatischen Verhandlungen über Änderung der bestehenden Verfassung zu erwählen. Dieselben begannen 19. Okt. 1872, führten aber zu keinem Resultat, weil die landschaftlichen Vertreter die Regierungsvorlage als völlig ungeeignet ablehnten. Dennoch setzte die ritterschaftliche Majorität auf dem Landtag die Beratung der Vorlage im Plenum durch und erklärte sich mit ihren Grundprinzipien einverstanden, wogegen die Landschaft nur die Vorschläge der Regierungen in betreff der Gesetzgebung billigte, im ganzen aber den Entwurf ablehnte. Während nun in M. die Frage einstweilen vertagt ward, suchte ein Teil der Bevölkerung durch Petitionen, von denen eine mit 22,600 Unterschriften bedeckt war, den Reichstag zum Einschreiten zu bewegen. Hier ward 28. Mai 1873 jener von Büsing erneuerte Antrag nochmals fast einstimmig angenommen. Dagegen betonte der Großherzog von M.-Schwerin bei Gelegenheit der landwirtschaftlichen Ausstellung in Wismar die berechtigten Eigentümlichkeiten Mecklenburgs, die auch in der Reformfrage zu berücksichtigen seien. Dem Landtag, der 12. Nov. zusammentrat, ward derselbe Verfassungsentwurf wie im vorigen Jahr vorgelegt, aber wiederum von der Landschaft, welche auf der Einführung des Repräsentativsystems bestand, zurückgewiesen. Die Regierungen gaben endlich dem Druck der Landschaft nach und brachten bei Eröffnung eines außerordentlichen Landtags 1. Febr. 1874 eine neue Vorlage ein. Danach sollte der für beide M. gemeinsame Landtag eine einheitliche Versammlung bilden und aus Vertretern des großen Grundbesitzes, der Städte und der Landgemeinden bestehen. Während die Einkünfte des Domaniums dem Großherzog vorbehalten blieben, sollten die Voranschläge der übrigen Einnahmen und Ausgaben dem Landtag jährlich als Staatshaushaltsetat vorgelegt werden. Obgleich bei der neuen Vertretung das ständische Prinzip aufrecht erhalten wurde, obgleich ferner in den Landgemeinden nur ein kleiner Kreis von Personen, in den Städten nur die Behörden zur Wahl berechtigt sein sollten, so war in dem Entwurf doch das Übergewicht des Großgrundbesitzes ungemein beschränkt. In dem Verfassungsausschuß, dem zunächst die Vorlage zuging, erklärten die Vertreter der Ritterschaft, daß diese niemals auf ihr Virilstimmrecht verzichten werde. Als nur die Landschaft geneigt war, die Verhandlungen auf dem Boden der neuen Vorlage fortzusetzen, die Ritterschaft aber bei ihrer Ablehnung beharrte, schlossen die Regierungen 9. März den Landtag. In der Session von 1875 sprach sich die Ritterschaft unterm 17. Febr. wiederum für Aufrechthaltung von Ritterschaft und Landschaft als politische Korporationen aus und veranlaßte durch dies Votum die Landschaft, die Verhandlungen in der Reformfrage abzubrechen (26. Febr.). Das Ansinnen der Ritterschaft aber, neue Verhandlungen auf Grund eines veränderten Entwurfs zu beginnen, lehnte der Großherzog von M.-Schwerin 13. März ab. Erst 1878 nahm derselbe im Einverständnis mit dem Großherzog von M.-Strelitz die Verhandlungen über die Verfassungsreform wieder auf, fand aber beim Landtag wenig Neigung dazu. Dieser begnügte sich damit, die Verfassungsfrage einer Deputation zu überweisen, und somit harrt diese wichtige Angelegenheit noch der Erledigung. Friedrich Franz II. starb, allgemein betrauert, 15. April 1883. Ihm folgte in M.-Schwerin sein Sohn Friedrich Franz III. (s. Friedrich 30). Dessen jüngerer Bruder, Paul, der, mit einer (katholischen) Prinzessin Windischgrätz vermählt, seine Kinder katholisch erziehen ließ, verzichtete 21. Febr. 1884 auf seine Erbfolgerechte.

 

Vgl. v. Lützow, Versuch einer pragmatischen Geschichte von M. (Berl. 1827-35, 3 Bde.); Wiggers, Kirchengeschichte Mecklenburgs (Parch. 1840); Boll, Geschichte Mecklenburgs (Neubrandenb. 1855-56, 2 Tle.); Pentz, Geschichte Mecklenburgs (Wism. 1872, 2 Bde.); Wigger, Mecklenburgische Annalen bis 1066 (Schwer. 1860); Ernst, Kolonisation Mecklenburgs im 12. und 13. Jahrhundert (Rostock 1875); Lehsten, Der Adel Mecklenburgs seit dem landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (das. 1864); Derselbe, Die Wiederherstellung der Leibeigenschaft in M. (2. Aufl., Kob. 1864); M. Wiggers, Der Vernichtungskampf wider die Bauern in M. (Leipz. 1864); Derselbe, Der mecklenburgische Patrimonialstaat (Magdeb. 1865). Für die ältere Geschichte wichtig: Lisch, Mecklenburgische Urkunden (Schwer. 1837-41, 3 Bde.); "Mecklenburgisches Urkundenbuch" (das. 1863-86, Bd. 1-14); "Jahrbücher des Vereins für die Geschichte Mecklenburgs" (das. 1836 ff.).

  

0385a 9940 MeyA4B11 Mecklenburg - Schwerin und Strelitz, Maßstab 1:850000. Meyers Konversationslexikon Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig und Wien Vierte Auflage 1888.

This "Brummbär" used to be part of the collection of the Saumur Armour Museum in France. It was officially presented to the Panzermuseum and the town of Munster in a ceremony on 21 August 1993 after being restored by the Armeemuseum at Dresden. It is fitted entirely with steel roadwheels.

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Der Sturmpanzer IV (Sd.Kfz. 166) war ein schweres Sturmgeschütz, das im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht eingesetzt wurde.

 

Da die Sturmgeschütze immer häufiger zur Panzerjagd eingesetzt wurden, fehlte der Infanterie ein Unterstützungsfahrzeug. Zudem stellte sich bei den Kämpfen um Stalingrad heraus, dass die bisherigen Sturmgeschütze nicht genügend Feuerkraft im Häuserkampf aufwiesen. Die verfügbaren Fahrzeuge waren Lückenfüller wie das StuIG 33 B auf Sturmgeschütz-III-Fahrgestell oder wie der Sturmpanzer I auf umgebauten Fahrgestellen veralteter Panzer, beide mit einer 15-cm-Haubitze sIG 33 ausgerüstet. Das Sturmgeschütz III wiederum war nicht in der Lage, ein durchschnittliches Stadtgebäude mit zwei bis drei Schüssen zum Einsturz zu bringen, wie es nun gefordert wurde.

 

Am 9. Juni 1941 wurde daher gefordert, ein 15-cm-sIG 33 auf ein schwer gepanzertes Fahrgestell zu montieren.[1] Daher entschied man sich, auf dem Fahrgestell des Panzerkampfwagens IV einen Sturmpanzer mit großem Kaliber zu konstruieren. Das Ergebnis war der Sturmpanzer IV, von den alliierten Kräften „Brummbär“ genannt; die deutschen Truppen kürzten diesen Namen mit "StuPa" ab. Er erhielt die aus dem sIG 33 abgeleitete Sturmhaubitze 43 im Kaliber 15 cm und war damit für die Aufgabe der Infanterieunterstützung bestens geeignet. Die Altmärkischen Kettenwerke präsentierten Adolf Hitler den Entwurf am 6. oder 14. Oktober 1942. Der Entwurf orientierte sich dabei stark am sehr erfolgreichen StuG III. Hitler billigte den Entwurf und am 7. Februar 1943 konnten ihm die ersten Holzmodelle in Originalgröße präsentiert werden. Überzeugt von dem Bedarf der Truppe an diesen Fahrzeugen, ordnete er eine Untersuchung an, ob und wie zerstörte und beschädigte Panzerkampfwagen IV umgewandelt werden könnten.

 

Die Produktion wurde genehmigt. Eine erste Serie von 40 Fahrzeugen sollte bis zum 12. Mai fertiggestellt werden, weitere 20 Fahrzeuge sollten folgen. Bis zum April 1943 wurde das Fahrzeug als Gerät 581 – Sturmpanzerwagen 604/16 (Alkett) sIG auf Panzer IV mit kardanischem Fahrwerk bezeichnet. Im April 1943 wurde die Typnummer Sd.Kfz. 166 vergeben. Auf Weisung von Hitler wurde das Fahrzeug nicht der Artillerie zugeordnet wie die Sturmgeschütze, sondern fiel in die Zuständigkeit der Panzerwaffe, außerdem ordnete er als Bezeichnung Sturmpanzer an.

 

Die gebräuchlichsten Bezeichnungen sind Sturmpanzer IV bzw. Sturmpanzer 43.

 

Seinen ersten Einsatz hatte der Sturmpanzer beim „Unternehmen Zitadelle“ im Juli 1943, wo er in der neuaufgestellten Sturmpanzer-Abteilung 216 eingesetzt wurde.

 

Die gewichtsmäßige Überbelastung des Pz.Kpfw.IV-Fahrgestells führte immer wieder zu Beschädigungen im Laufwerks- und Vorgelegebereich. Dieser Mangel konnte auch durch die Einführung der Stahllaufrollen nicht behoben werden.

 

Seine Panzerung war mit 100 mm an der Front und 50 mm seitlich ein wirkungsvoller Schutz. Gegen feindliche Panzer wurde er dennoch selten absichtlich eingesetzt.

 

Zwei der letzten vollständigen Sturmpanzer IV stehen im Panzermuseum in Kubinka, ebenso einer im Panzermuseum Munster. Eines der Fahrzeuge bewies während eines Festivals War & Peace 2003 in England seine nach über 60 Jahren noch immer bestehende Fahr- und Einsatztüchtigkeit.

 

Quelle: Wikipedia

To represent just how multicultural and well travelled people are I post this picture. A Swedish Bus (coach), Working in Norway at the very far north of Mainland Europe deep within the Arctic Circle, Carrying British & other passengers and with a Brazilian Driver (Look at him smiling in the driving seat, so proud to have his picture taken). I asked the Driver where he was from and he replied in excellent English "Brazil". "What are you doing here" I asked and he replied "Driving Buses, what are you doing here". Look how smartly turned out the coach is, a Setra S431DT Double Deck, clean, pristine, TriAxle elegance, pleasant driver - and all this despite the Latitude and remoteness of the place and the low temperature.

Angeregt durch Besuche im geteilten Berlin, die er schon als Gymnasiast unternommen hatte, beschäftigte sich von Boddien intensiv mit preußischer Geschichte und Architektur, insbesondere mit dem Untergang des Berliner Schlosses. Dieses war 1945 bei Bombenangriffen schwer beschädigt und 1950 auf Weisung von Walter Ulbricht gesprengt und restlos beseitigt worden. In den 1980er Jahren schloss sich von Boddien dem einflussreichen Kreis „Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten“ an. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sah er eine Chance zum Wiederaufbau des fast vergessenen Schlosses, an dessen Stelle der Palast der Republik der DDR stand. So initiierte von Boddien 1992 den Förderverein Berliner Schloss e. V. und wurde dessen ehrenamtlicher Erster Vorsitzender. Nach der Insolvenz seines Landmaschinen-Unternehmens ist er seit März 2004 hauptamtlicher Geschäftsführer, an der Seite von Richard Schröder als Präsidenten. Die spektakulärste Aktion des Vereins war die Errichtung einer Schloss-Simulation im Sommer 1993 auf dem Schlossplatz in Berlin im Maßstab 1:1. Sie stand bis Herbst 1994 und trug entscheidend zu einem psychologischen Durchbruch Pro Wiederaufbau des Schlosses bei.

 

Der Förderverein Berliner Schloss e.V. will für die barocken Schlossfassaden 105 Millionen Euro an Spenden bis Ende 2019 sammeln, dem Zeitpunkt der Einweihung des Humboldtforums im Berliner Stadtschloss. Davon sind bis Ende Februar 2016 49 Millionen Euro in bar und 8 Millionen in Form der rekonstruierten Baupläne und etwa 40 % der notwendigen 1:1 Modelle der Fassadenkunstwerke bereits bereitgestellt worden. 2011 wurden die im Auftrag des Fördervereins durch das Architektenbüro Stuhlemmer & Stuhlemmer aus Berlin, rekonstruierten Baupläne der Barockfassaden des Schlosses als Grundlagen für die weiteren Arbeiten an die Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum übergeben, wobei einer der Partner Rupert Stuhlemmer selbst bis 2004 im Vorstand des Fördervereins war. Von Boddien bleibt auch nach neuer Arbeitsteilung zwischen Förderverein und Stiftung Mitglied der Fachkommission, die für die Qualitätskontrolle der herzustellenden Fassadenteile zuständig ist.

 

Nicht zuletzt Dank des Einsatzes und der Vorarbeiten von Boddiens war es 2002 zum Beschluss des Deutschen Bundestages zum Neubau des Hohenzollern-Schlosses (als Humboldtforum) gekommen, mit historisierenden Fassaden auf drei Seiten. 2007 billigte der Bundestag das Budget, das im Juli 2011 auf 595 Millionen Euro aktualisiert worden ist. Der eigentliche Bau wurde 2013 begonnen und soll 2019 vollendet sein. Beim feierlichen Beginn der Arbeiten mit einer Bohrung an der Baugrube am 21. Juni 2012 dankte der damalige Bundesbauminister Peter Ramsauer Wilhelm von Boddien „für sein staatsbürgerliches Engagement mit dem Förderverein Berliner Schloss“ bei diesem „größten kulturellen Bauprojekt der Bundesrepublik Deutschland“. Die feierliche Grundsteinlegung erfolgte im Beisein des Bundespräsidenten Joachim Gauck am 12. Juni 2013. Beim Richtfest am 12. Juni 2015 wurde mitgeteilt, dass man im Zeit- und Kostenrahmen sei und deshalb das Ziel habe, das „Berliner Schloss – Humboldt Forum“ 2019, also 30 Jahre nach dem Fall der Mauer, zu eröffnen

 

de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_von_Boddien

de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Stadtschloss

www.luise-berlin.de/lexikon/mitte/s/stadtschloss.htm

de.wikipedia.org/wiki/Humboldt-Forum

de.wikipedia.org/wiki/Humboldt-Box

de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_Berliner_Schloss_%E2%80%93...

de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Mitte

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

Photo: Wiesbaden, Wilhelm-Raabe-Straße

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In Jesu Namen steh ich auf

 

1.) In Jesu Namen steh ich auf

Vom Bette meiner Ruh'

Und den bald vollend'ten Lauf

|: Fort meiner Heimat sein. :|

 

2.) Sein Lob soll diesen Morgen früh

In meinem Munde sein.

Ihm beug' ich dankend meine Knie,

|: Mein Heil ist er allein. :|

 

3.) Es ist kein Leben und kein Licht,

Es ist kein Trost, kein Heil

In einem andern Namen nicht:

|: Mein Trost ist Jesus Christ. :|

 

4.) Ich tue, was ich immer tu,

Ich esse, trinke, red'

Geh, stehe, wache oder ruh'

|: Les', singe oder bet. :|

 

5.) Es sei so groß und auch so klein,

Es mag sein, was es ist,

So tu ich alles nur allein

|: Im Namen Jesu Christ. :|

 

6.) Was ich in diesem Namen nicht

Tun mag und kann allhier,

Das nicht geziemet seinem Licht,

|: Sei fern zu tun von mir. :|

 

7.) Da denk ich: Kann ich dieses auch

Im Namen Jesu tun?

War dies auch ehedem sein Brauch,

|: Und billigt er es nun? :|

 

8.) Kann zu der Lust des Fleisches ich

Auch sagen: Nun wohlan!

In Jesu Namen will ich dich

|: Ersätt'gen: Komm heran? :|

 

9.) Zur Welt, wenn sie spricht: Mache mit,

In Jesu Namen, ja?

O nein, bei jedem solchen Schritt

|: Sei mir ein Grauen nah! :|

 

10.) Das hieße Jesu Namen nicht

Geehret, nein! geschmäht.

Denn es ist was darin geschieht,

|: Als ob er's selber tät. :|

 

11.) So komme Jesu Name denn

So lang ich hier noch bin,

AUf Erden Atem schöpfen kann

|: Mir nie aus meinem Sinn! :|

 

12.) Er leuchte mir auf meiner Bahn

In allem, was ich tu

Und wo ich geh und steh voran

|: Bis hin zu meiner Ruh'. :|

 

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Autor: Christoph Karl Ludwig von Pfeil

Melodie: Lobt Gott, ihr Christen, allzugleich

oder: Nun danket all und bringet Ehr

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gefunden in:

Sammlung der vorzüglichsten Lieder

für Kirche, Schule und Haus

verlegt bei Samuel Elsner, Berlin, 1832

Liednummer 1116

Thema: Morgenlied

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Reichsfreiherr Christian Christoph Karl Ludwig von Pfeil (* 20. Januar 1712 in Grünstadt; † 20. Januar 1784 in Unterdeuffstetten bei Crailsheim) war ein Jurist, Diplomat, Staatsminister, evangelischer religiöser Liederdichter und Schriftsteller.

Pfeil wurde als Sohn des württembergischen Oberhofgerichtsassessors Quirin Heinrich von Pfeil geboren. Die Familie stammte aus altem schlesischem Geschlecht. Er studierte von 1728 an in Halle/Saale, wo er durch August Hermann Francke beeinflusst wurde, und danach in Tübingen Rechtswissenschaft. Unter dem Einfluss seiner in Stuttgart lebenden Schwester erlebte er seine christliche Bekehrung. Er heiratete am 12.10.1734. Er nahm in Württemberg 1737 eine Anstellung als Staats- und Verwaltungsmann an, die er ab 1763 in Preußen mit glänzendem Erfolg als Staatsminister fortsetzte.

Pfeil war darüber hinaus ein fruchtbarer Kirchenliederdichter und religiöser Schriftsteller. Zeit seines Lebens ließ er selbst allein 940 Lieder drucken. Außerdem verfasste er eine gereimte Übersetzung mehrerer Bibelteile.

Angeregt durch eine Bibeladaption von Johann Albrecht Bengel ('Erklärte Offenbarung Johannis'), die 1740 veröffentlicht wurde, ließ Pfeil 1741 eine Gedichtsammlung über dieses Buch unter dem Titel 'Apokalyptische Lieder von der offenbarten Herrlichkeit und Zukunft des Herrn' drucken. Dieses Werk war zu seiner Zeit derart erfolgreich, dass weitere Auflagen 1743 bzw. 1753 folgen konnten.

Sein religiöser Einfluss in evangelisch-pietistische Kreise war stark. Von dem evangelischen Berliner Lehrer und Liederdichter Friedrich Samuel Dreger ist beispielsweise bekannt, dass dieser aufgrund eines Kirchenlieds Pfeils christliche Bekehrung erfuhr.

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¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º°´°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸

Pfeils Lieder/ Hymns

¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º°´°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸

 

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Advent

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Du kleine Herde, hebe

Jesus gestern, Jesus heute

Jesus ist der Arzt der Seelen

Jesus, Heil und Heilserstatter

Was ist dem Volk der Christenheit

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Bittgesänge, Gotteslob und -dank

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Betgemeinde, heilge dich

Ich halte meinem Jesu still, er kann mir helfen

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Christuslied

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Guter Seelenhirt, meine Seele wird

O wunderbarer Gott

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Epiphanias

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Eins ist not, wer hat dies eine

Hört heut der Weisen große Frage

Seht mit Augen, hört mit Ohren

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Glaube, Kampf und Rechtfertigung

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Der Glaube hilft, wenn nichts mehr helfen kann

Herr Jesu, habe acht auf mich und lass in meinem Leben

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Gottes Reich und Eigenschaften

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Den heilig, heilig, heilgen Geist

Der Vater zürnt von Herzen nicht

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Gottvertrauen, Kreuz und Trost

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Abba, Vater, der du dich immer so an mir bewiesen

Auf dem Weg zum Himmel geht's durch viel Trübsal

Der Vater siehts Kind, lass es sein

Herr, der du alle Ding

Mein Sterben ist ein Gang zum Leben

O Land, Land, Land, wach auf

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Himmelfahrt

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Erschalle, muntrer Freudenton

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Jahresende

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Segnet uns, zu guter letzt

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Mittags- und Tischlied

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Es ist ein Gott, den lass ich sorgen

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Nachfolge, Kirche und Mission

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Gehet hin, ihr Friedensboten

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Neujahr

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Heut fang ich wieder an zu zählen

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Ostern

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Auf, Herz, dass dich der Sonne Licht

Mein Erlöser lebet nun

O großer König Jesus Christ

O Leben aller Heiligen

Wir kommen von dem roten Meer

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Passion

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Lamm Gottes, wohin eilest du

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Pfingsten

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Gott, du Geber aller Gaben

Zum Vater ging der Heilge Christ

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Sonntag und Gottesdienst

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Jesu, du allein sollst mein Führer sein

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Sünde, Buße und Umkehr

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Besser ist kein Tag zur Buße

Mein Jesus nimmt die Sünder an, die Sünder allerseits

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Tod und Ewigkeit

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Am Grab des Christen singet man

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Trauung, Ehe, Beruf und Hausstand

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Wohl einem Haus, da Jesus Christ

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Weihnachten

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Auf, Herz und auch ihr Lippen

Heute jauchzet all ihr Frommen

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Derzeit noch nicht erfasst / Currently not scanned

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Ach bleib bei uns, Herr Jesu Christ, weil es nun Abend

Allbeherrscher, höchster König

Alle, die an Jesum glauben

Allein unmittelbar

Aller Augen warten

Alles Lobs und aller Ehre

Alles Trauern, alles Leid

Alles, was ich um mich sehe

Allgegenwart, dein Auge stehet

Allmächt'ger, ew'ger Gott

Allmächtig-Ewiger, du Schöpfer

Also hat Gott die Welt geliebt, die ihn

Also hat Gott die Welt geliebt, die Welt

Alter Gott im neuen Bunde

Amen, Amen, lobt den Namen

Auch dieses, Herr, befehl ich dir

Auf, mein Herz und mein Gemüte

Auf, mein Herz, dein Heil ist nahe

Auf, meine Harfe, dein Getön

Auf, meine Harfe, spiele schön

Auf, und das Lob des Herrn besungen

Aus den finstern Todesschatten

Aus der Gottheit Liebesquelle

Aus der Quelle aller Säfte

Barmherzigs Vaterherz

Bestell dein Haus, denn du musst sterben

Bis an mein allerletztes End

Brich dem Hungrigen dein Brot

Brotvater, großer, reicher Gott

Bundesfürst, schau her, wir legen

Bürger unzählbarer Kreise

Christi Blutgerechtigkeit

Christus, Herr, Gesalbter Gottes

Da siehe, das ist Gottes Lamm

Dank, Herr, für deine Pflege

Dankbar soll mein Herz ihm singen

Das Herze, das im Glauben lebt

Das ist ein Kinderevangelium

Das ist Immanuels Sach

Das ist offenbar und gewisslich wahr, Gottes Sohn

Das ist offenbat und gewisslich wahr, Jesus Christus

Das Licht der Sonne wendet sich

Das Los, das allerlieblichste

Dass dieser Tag vollendet ist ist

Dass Jesus zu dem Vater geht

Dein Heil kommt, Zion, siehe

Dein Pilger, Herr, will zu Mittag

Dein Pilger, lad't zum Mittagstisch

Den Text, den man in dieser Welt

Der am Kreuz ist unser Gott, den alle Welt

Der Christenglaube birgt sich nicht

Der du bis an das End der Welt

Der du im Himmel thronest

Der du nur Liebe, Huld und Gnad

Der feste Grund Gottes bestehet darinnen

Der Gerechten Seelen sind in Gottes Hand

Der Glaube fähret

Der Herr hat eine Sündenflut

Der Herr ist fern und weit von hier

Der Herr kommt heute noch

Der Herr macht alles wohl und gut

Der Herr segne und behüte

Der Herr, der keinem Menschen noch

Der Himmel ist mein Vaterland

Der König, mein Gebieter

Der Konig, unsers Königs Sohn

Der Leib des Herrn, der für mich starb

Der Odem, der nichts weht und bläst

Der Tag ist vollbracht

Der Tag ist wiederum dahin

Dich sing ich, Gott, den Höchsten und den Größten

Die Großen auf dem Erdenplan

Die Hütte, drin ich wohne

Die Kindlein sind des Sohnes Gottes Recht

Die Taube flieht zu deinen Wunden

Die Welt liegt ohne Zweifel

Dies sind die heilgen zehn Gebot

Dieser Tag ist nun zu Ende

Dir zu dienen, lass alleine

Dir, der du die Versuchungslast

Du A und O von unsrem Liebesbande

Du aller Herren Oberherr

Du Fürst vom Bund

Du hast, o glroßer Gott

Du Haupt und Mann, hier liegen Zwei

Du Kindlein an der Mutter Brust

Du Lamm, du bist den Kindern gut

Du stirbst, mein Hirt, und ich soll leben

Du treuer Bundesmann

Du weißt schon, was mein Herze denkt

Du, durch des lammes Kreuz und Pein

Ehre sei Gott in den Höhen

Ein armer Erdenwurm

Ein Christ, der Nam und Werk, das Tun und das Bekennen

Ein Lämmlein geht unschuldig

Ein neuer Tag und Morgen tritt

Enttrockne meinem nassen Blick

Er hat mich je und je geliebt

Er ist entflohn

Er kommt, der längst erwartete

Er lässet regnen

Er lebt, das ist so dargetan

Er weckt mir alle Morgen

Erbarmer, dein Erbarmen

Erd- und Himmelssöhne, sehet diesen Menschen

Erhaben, wie der Seraph spielt

Erhebe, Gott, hoch bis zu dir

Ermanne dich, beklemmter Mut

Erwache, mein Sinn

Erzherr, mein Herr und Gott

Es donnert, nein, im Donner spricht Jehova

Es fällt ein Wort uns heute ein

Es ist ein Richter aller Welt

Es sei denn, dass ich meine Hände

Ewige Güte, Gott, wer ist wie du

Fang an im allerkleinsten Laut

Fließ hin, mein Blut und fließ ihm zu

Freu dich sehr, o meine Seele, denn der Himmel

Freundlicher, dein Sinn ist herzlich

Frühmorgens, da die Sonn aufgeht

Fühl Herz, was keines Engels Herz

Für dieses heilge Sakrament

Fürst vom Volke, das die Herzen beugt

Fürwahr, den Schwur hat Gott erfüllt

Geängste Sünder, kommt heran

Gekreuzigter, wie süße klingt der Nam

Gekreuzigtes Lämmlein, am Holze geschlachtet

Gelobet sei die Freundlichkeit

Gelobet und gebenedeit

Geschlachtetes Lämmlein, vom Kreuze zum Thron

Gesegnet sei wie Abraham

Getrost, mein Herz, hier steht für dich

Gib uns, Herr, für Leib und Seele

Gott ist die Liebe selbst, er ist

Gott lob, ein neues Jahr

Gott lob, nur eine Stunde

Gott straf mich, straf mich Gott

Gott Vater, deinem Sorgen

Gott, ach sei mir Sünder gnädig

Gott, meine Zuversicht

Gott, wenn ich schlaflos wache

Gott, wie groß ist deine Güte

Gottesfurcht hält aus

Gut wird und muss mein Ende sein

Hab ich das weiße Kleid noch an

Hallelujah dem Herrn der Kreatur

Hallelujah, ich sterbe

Heil mich durch deine Wunden

Heil mir, Gott sei gedankt

Heil und Sieg dem Lamm

Heilger Geist, der uns den Vater

Heilger Geist, du Licht und Wonne

Heiligt euch, ihr meine Glieder

Heim, schreit das Kind

Her, hierher, zum Teich der Gnaden

Herbei zum Heiland Jesus Christ

Herr Gott, allein der wahre

Herr Gott, Allmächtiger

Herr Gott, der ist und sein wird

Herr Gott, du hast im Schlafe

Herr Gott, heilig, heilig, heilig

Herr Gott, mein Gott und Herr

Herr Jesu Christ, dein Abendmahl ist es

Herr Jesu, A und O, der Anfang und das Ende

Herr Jesu, ach verlass mich nicht

Herr Jesu, der du deinen Knecht

Herr Jesu, Heilserstatter

Herr Jesu, hier kommt abermal

Herr Jesu, hochgelobter Sohn

Herr Jesu, komm in meines Herzens Saal

Herr Jesu, siehe, wir

Herr Jesu, treuer guter Hirt

Herr Jesu, ziehe mir

Herr von großer Gnad und Hulden

Herr, alle meine Wege

Herr, bei jedem Wort und Werke mahne mich

Herr, dein herzliches Verlangen, da du in den Tod

Herr, deine Auserwählten

Herr, der du aller Welt

Herr, der du meiner Tage

Herr, der Tag ist jetzt vergangen

Herr, einen Knecht zu richten

Herr, fragst du nichts darnach

Herr, habe Acht auf mich

Herr, lass mir dein Angesichte

Herr, lass über mein Vermögen

Herr, mein ganzes Haus ist Liebe

Herr, mein Gott, meine Zuversicht

Herr, mein König und Erbarmer

Herr, meiner Herrschaft Gott

Herr, meiner Väter Gott

Herr, siehest du, Herr, hörst du nicht

Herr, wenn dein Wort mein Trost nicht wär

Herr, wir geben heut' die Hände

Herr, zürne nicht, dass ich noch einmal vor dich trete

Herz, was ist das, welch Seufzen

Herzlich lieb' ich dich

Herzog auch vom Kinderchor

Heut erklärt der Herr der Herde

Heut ist das Weltversöhnungsfest

Heut ist des Herren Ruhetag

Heute denken wir zurücke

Hie bin ich, Herr

Hier bin ich nun

Hier stellt sich vor dein Angesicht

Hilf, Jesu, dass ich diesen Tag fromm sein

Himmlischer Jesu, von dem Himmel

Hindurchgeglaubt, mein Geist

Hinunter ist der Sonnenschein

Hinunter ist der Sonnenschein, bei mir

Höre, Kindlein, schaue drauf

Höre, liebes Kiud, mich heute

Hosianna, Davids Sohne

Ich armer Sünder, ich fürwahr

Ich bin ein armer Wandersmann

Ich bin ein armes Würmelein

Ich bin ein Christ, so bin ich je

Ich bin Gottes Gast auf Erden

Ich bin im Dienst und im Beruf

Ich fahre meinem Jesu nach

Ich glaub' an den, den ich nicht seh

Ich habe Jesu Fleisch gegessen

Ich habe Jesum, drum gebricht

Ich habe mein Lied einem König zu singen

Ich mag, was ich will, beginnen

Ich sing, so lang ich singen kann

Ich such und habe keine Ruh

Ich weiß, wenn ich das schöne Kleid

Ich will, Herr, was du willst

Ich ziehe Jesum Christum an

Ihr Brüder, singt Viktoria

Ihr Christushöhner, höret auf

Ihr Engel Gottes freuet euch

Ihr Heilgen ohne Heiligkeit

Ihr Menschen, Bös und Fromme

Ihr seid nicht alle rein

Ihr wollt ihn nicht, gebt

Ihr Wunden Christi fließt und quellt

Ihr, die ihr auf der Erde lebt

Im Ton, wie man zu Zion singt

Immanuel, du Ursprung unsrer Liebe

Immanuel, mein Schutz

In dieser mitternächtgen Stund

In Jesu Namen reis ich fort an den mir vorgesetzten Ort

In Jesu Namen steh ich auf vom Bette

In Jesu Namen wach ich auf

In Jesu Namen, der mir heut mein Heil

In Not geprüfter Freund

In seinem Zeughaus ist der Herr

Inniglich sehnet sich

In's dreieingen Gottes Segen

Jesu Blut und Jesu Wunden

Jesu Christi Blut allein

Jesu Nam und Jesu Blut

Jesu, deine Gnadensonne

Jesu, deine Seitenhöhle, deine Wundenmale

Jesu, der du selbst die Hütte

Jesu, der für mich gelitten

Jesu, dessen gute Hand guten Samen säet

Jesu, du allein sollst mein Führer sein

Jesu, es hat überwunden

Jesu, Gottversühner, sieh dein armer Diener

Jesu, komm in unsre Mitten

Jesu, lass mich keinen Willen

Jesu, nimm am letzten Ende

Jesu, nimm mich einst zu Gnaden

Jesu, wie auf meine Bitte

Jesus alles und für alle

Jesus Christus schenke heut

Jesus Christus, Urbild Gottes

Jesus Christus, Welterlöser

Jesus hat mit uns Geduld

Jesus ist ein Kind, man verliert's geschwind

Jesus soll mein Wunsch verbleiben

Jesus, der für mich gelitten und mir wider Höll und Tod

Jesus, Mittler, Mensch in Gnaden

Kindlein nimm den Segen

Kindlein, du ja du sollst leben

Kindlein, mit Erlaub des Lammes

Komm, Heilger Geist, komm, nimm uns ein

Komm, o komm, du Freund der Seelen

Komm, Segen aus der Höh

Kommet, lasst euch Jesus sagen

Kreuzes-König, deine Schmerzen

Lamm, du hast nicht deinesgleichen

Lamm, hier liegt ein kleines Kindlein

Lämmlein, dem ich hochverbunden

Lasst uns Gott, dem Herren, singen

Lasst uns seinen Namen preisen

Lebendiger, Jehova Zebaoth

Leuchtet hell, ihr Jesuswunden

Licht der Welt, Jesus, Lichtesquelle

Liebe Kinder, überlasset

Liebe, die am Kreuze hing

Liebe, leih mir deine Schwingen

Liebes Herz, mit welchen Weisen

Liebst du mich, ist Jesu Fragen

Lobe den Herren aus innigstem ganzen Gemüte

Lobe und Dank und Preis und Ehre

Lobsingend rühm ich ihn und bring

Mächtigster Herrscher, mit vielem Verschonen

Mein Ende steht in Jesu Händen

Mein Freund ist mein und ich bin sein

Mein Geist, wie wird dir's überall

Mein Gott, da sich der Sonnenschein

Mein Gott, entdecke mir

Mein Gott, in deinem Schatten hat

Mein Gott, mein Heil, mein Hort

Mein guter, lieber, treuer Gott

Mein Heiland hat sich allemal

Mein Heiland, mit entzücktem Sehnen

Mein Herr und Gott, mein Führer

Mein Herz hat eine Wallfahrt vor

Mein Herz hielt heute fröhlich

Mein Herz, erhebe dich

Mein ist mein Jesus, mein ist er

Mein Jesus geht unschuldig

Mein Jesus hat an diesem Tag

Mein Jesus ist mein höchstes Gut

Mein Jesus ist mein liebstes Gut

Mein König und mein Gott, in dessen Bund

Meinen Jesum ich erwarte

Meines Amtes Jubiläum sing und zelebrier ich heut

Menschenkinder, kommt und sehet

Mir, spricht aus Drang der Liebe

Mit tiefer Wehmut denkt mein Geist

Mit unsrer Sorg und Müh

Nam über alle Namen

Nein, mein Hirte wird mich nicht

Niemand kann zwei Herren dienen

Nimmt Jesus alle Sünder an

Nun danken wir dem lieben Gott

Nun ist dieser Tag zu Ende

Nun ist mein Lauf vollbracht

Nun sei mein End so nah es wolle

Nun weiß ich's, nun ist Jesu mein

Nun, was soll ich mehr verlangen

Nur eine Sünd ist, ach begeht

Nur in Jesu Blut und Wunden

O barmherzigster Erbarmer

O dass alles in mir rege

O dass für deine Güte

O dass ich Engelzungen hätte

O dass ich tausend Herzen hätte und tausend herzen

O dass mir Jesus auf dem Weg

O du ewiges Erbarmen

O du Lamm Gottes, ich armes Kind

O du mein auserwählter Sohn

O du Seelenbräutigam

O du Wesen aller Wesen

O du, das A und O vom Bund

O ein getreuer Gott

O Gnade groß und wundersüße

O Gott, du treuer Gott

O Gott, ich bin nicht wert

O Gott, in dessen treuer Hut

O größtes Wunderzeichen

O hätt ich doch ein brennend Herz

O hätt ich ein Marienherz

O Hilfe meines Angesichts

O Hütte, da Gott selber wohnt

O Jesu, gestern und auch heut

O Kind gesegnet in dem Herrn

O Kind, noch in der Mutter Leib verschlossen

O Lamm Gottes, lass mein Flehen

O Lamm, das für uns alle

O Lamm, das meine Plagen

O Lebenslicht und Sonne

O Liebe, Liebe, wie so groß

O lieber alles gar verloren

O liebes Kind, es freue sich

O meines Lebens Leben

O Mittler, mein Herz schreit zu dir

O möcht ich doch mein Dichten

O Prediger, der uns den Rat

O Schöpfer aller, die da sind

O Seele, wie ist dir zu Mut

O Seelen, lasst euch wehren

O segensvoller Siegesgang

O süßer Jesu, zuckersüß bist du mir

O süßes Evangelium

O süßes Himmelsbrot

O Tag, dergleichen ich nicht sah

O treuer Bundesgott

O Ursprung meines Seins

O Vater nimm das Opfer an

O Wahrheit, Gottes Glanz und Licht

O wär' ich doch ein treuer Knecht

O was haben wir an Jesu

O wie gut ist's, Jesu dienen

O wie heilig ist die Hütte

O wie reich bin ich in Jesu

O wie treu, wie gut und freundlich

O wie wohl kann's Jesus machen

Pilgerschar, mit deinem Wallen

Poche nicht, du stolzer Feind

Schau, Herr, in meine offne Brust

Schlaf, mein Kindlein, sanft und stille

Schmerzensmann, mit starkem Herzen

Schmück dich nicht, o meine Seele

Schon wieder einen neuen Lauf

Schöpfer der Lichter, die Sonne geht auf

Seele, die du hoch von Adel

Seele, prüfe dein Verlangen

Seele, willst du noch was sehen

Seelen, lasst die Zeit uns kaufen

Seelenbräutigam, dein bin ich ganz allein

Seelenpreis und Ruhm, schönste Maienblum

Segne Vater, segne du diesen Rest

Segne, Vater, diese Speise

Segnet uns zu guter Letzt

Seht, da hängt der Sohn der Liebe

Sei lauter Dank, mein Herz

Sei voll. mein Herz und aufgetan

Sing, Herz, dem Herrscher Jehova

Sing, meine Seele, singe laut

Singt Sieg, singt lauter Sieg

Singt, Seelen, singt dem Gotteslamm

Singt, Seelen, singt Halleluja

So bist du nun, mein liebes Kind

So bringst du mich, du treue Vaterhand

So einen Heiland haben wir

So wahr ich lebe, spricht der Mann

So wie dort vor seinem Ende

So wie sich zu ihrer Sonne

Sollt ich nicht fröhlich meine Straße

Sollt ich nicht mit Lust und Freuden

Stifter von dem ewgen Bunde

Stille, haltet ein, ihr Klagen

Stürmet nur, Versuchungswinde

Tag, dem kein Tag auf Erden gleicht

Todesschrecken, Todesfreuden

Treuer Vater, habe Dank

Triumphierender Siegesfürst und Herr

Über ein Kleines wird Jesus erscheinen

Unendlich große Macht

Unser Anfang sei im Namen

Vater des Segens, hör mein Gebet

Vater unser in den Höhen

Vater, der du deinem Sohne

Vater, meine erste Bitte

Vater, weil du alles nährst

Verkläre mir, Immanuel

Verkläre, Vater, deinen Sohn

Von einer Morgenwache

Von Gott gesalbtes Haupt

Von nun an bis in Ewigkeit

Wär dies auch meine letzte Nacht

Was Christus ist und was er tut

Was für ein Blutgeschrei

Was ist die Sünde, ist sie nicht

Was ist dir, kummervolles Herz

Was nun von meiner Lebensfrist

Was soll ich mit Jesu machen

Was wollt, was könnt ihr mir

Was, ihr hänget meine Liebe

Weichet, Berge, sinket, Hügel

Weine nicht, aus Juda Stamm

Weite Gnade, starker Glaube

Welch eine rot und weiße Flut

Welt, wir sind gut zu scheiden

Wem vergleich ich dieses Leben

Wenn der Herr von allem Bösen

Wenn ein Sünder Buße tut

Wenn ich bei meinen Schmerzen

Wenn sich Herz und Herz verbinden

Wer bist du, Menschenkind

Wer Christi Geist sein Herz zur Statt

Wer ein Auge hat, zu sehen

Wer hat ein Ohr, der hör vergnügt

Wer hat ein unbeschnitten Herz

Wer hört mir zu, hört mich doch an

Wer ist würdig, hinzugehen

Wer Jesu nachfolget, der wandelt

Wer Ohren hat, der höre wohl

Wer will mit mir hin wallen gehen

Wessen Glauben, Lieben. Hoffen nur auf Jesu Wunden steht

Wie freundlich ist der Herr

Wie groß ist Jesu blutge Liebe

Wie lieblich ist Jesus

Wie machest du mir täglich

Wie mächtig schallt des Geistes Stimme

Wie schön, wie tröstlich schallet er

Wie, war mein Pass

Willkommen, liebes Kind

Willkommen, vaterloses Kind

Wisser, was hilft euer Wissen

Wo ist ein Gott, wie mein Gott ist

Wo ist ein Jesus, wie der meine

Wo seid ihr hin, ihr Jahre

Wo soll ich hin, wo aus und an

Wo, mein entzückter Geist, wo wirst du hingerissen

Wohin, o Lamm, wohin hast du

Wohlan, mein Gott, dein Knecht ist hier

Wohlauf, mein Herz, besinge froh

Wohltäter aller Wesen

Wunden, Wunden, Jesu Wunden

Wundermahl der höchsten Liebe

Zeiten, Zeiten, Eitelkeiten

Zieh aus, mein Geist, von Welt und Erden

Zieh mir den alten Menschen aus

Zum Streit, ihr Brüder

Zum Vater ging der Herr und fuhr

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

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I vinteren 2011-12 arbejdede en gruppe kvinder i Vandborg ved Lemvig med et specielt projekt. I lokalavisen Lemvig var der en artikel om projektet da det blev offentliggjort:

Nørklerier i Vandborg

HOBBY: En halv snes kvinder har siden januar mødtes en gang om ugen for at strikke, hækle, nørkle og hygge sig med deres håndarbejde i en nyoprrettet nørkleklub i Vandborg.

Efter de første ganges hyggeklub kom én af initiativtagerne, Signe Ravn, med en ide, efter hun havde været på messen Formland i Herning i februar i år.

»Jeg så en stand fra Odense, hvor man demonstrerede Yarn Bombing. Jeg tog et blad med hjem til de andre i nørkleklubben, og vi blev enige om, at det ville vi også gå i gang med,« siger Signe Ravn.

Derfor har kvinderne fundet masser af gamle garnrester frem, suppleret det med et mindre garnsponsorat fra en forretning og lidt indkøb af billigt garn. På den måde kunne de gå i gang med at lave det strik, der skulle bruges til at pakke byen ind.

Hele projektet skulle dog være en hemmelighed. Derfor har der også været omgærdet med en del mystik, når kvinderne har været samlet i Fælleshuset i Vandborg. Her har de kunnet arbejde med deres projekt en gang om ugen.

»Men de dage, hvor øllauget har skullet lave øl i Fælleshuset, har vi været nødt til at finde et andet sted,« lyder det med et grin fra den ihærdige strikkeflok.

Oprindeligt var det planen, at kvinderne ville have pyntet byen i sommernattens mørke skumring, så hele Vandborg en morgen kunne vågne op til en stor overraskelse. Men det kunne ikke lade sig gøre, og derfor blev strikketøjet i stedet sat op en lun sommeraften et par dage før sommermarkedet i den forgangne weekend.

Selv om nørkleklubbens første projekt er blevet vel overstået, så fortsætter kvinderne med at sætte sig sammen til en omgang håndarbejde og snak om stort og småt en gang om ugen efter sommerferien. Og de vil ikke afvise, at der kommer endnu en sjov ide fra klubben.

»Vi må se, hvad vi kan finde på til næste år,« lover Signe Ravn.

 

In the winter of 2011-12 worked a group of women in Vandborg by Lemvig with a special project. In the local newspaper Lemvig there was an article about the project when it was made public:

"Nørklerier" in Vandborg

HOBBY: A dozen women since January met once a week to knit, crochet, "nørkle" and socialize with their handiwork in a nyoprrettet "nørkleklub" (knittingclub) in Vandborg.

After the first multiplied cozy club came one of the initiators, Signe Ravn, with an idea after she had been at the fair Formland in Herning in February this year.

"I saw a booth from Odense, where they demonstrated Yarn Bombing. I took a leaf back to the others in "nørkleklubben", and we agreed that we wanted to start with it, "says Signe Ravn.

Therefore, women have found lots of old yarn remnants rather complemented it with a smaller yarn sponsorship from a business and a little shopping of cheap yarn. That way they could start doing the work that should be used to pack in the city.

The whole project should however be a secret. Therefore, it has also been surrounded with some mystery when women have been assembled in Common Hall in Vandborg. Here they have been able to work with their project once a week.

"But the days when the beer guild have had to make beer in the common house, we had to find another place," it is sayed with a laugh from the strenuous knit bunch.

Originally it was planned that the women would have adorned the city in the summer twilight darkness of night, so the whole Vandborg one morning would wake up to a big surprise. But it could not be done, and therefore the knitting were instead set up a warm summer evening a few days before the summer market over the past weekend.

Although "nørkleklubbens" first project has been successfully accomplished, then continues the women to sit together for a game of needlework and talk about anything and everything once a week after the summer. And they will not deny that there's another fun idea from the club.

"We must see what we can find in the next year," promises Signe Ravn.

17.12.2014

 

Siehe auch Korrekturmeldung: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141218_OTS0050/korr-zu-...

  

Wien (PK) – Eine sehr ausführliche Debatte über die geplanten Änderungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin fand heute im Gesundheitsausschuss des Nationalrats statt. Fast fünf Stunden diskutierten die Abgeordneten, zunächst in Form eines Expertenhearings, über den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Dieser sieht unter anderem vor , dass auch lesbische Paare ab dem Jahr 2015 den Zugang zu Samenspenden erhalten. Weiters werden Eizellenspenden und Samenspenden Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie – unter Einhaltung strenger Bedingungen – die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Feststellung von Erbkrankheiten erlaubt, was von den einzelnen Experten sehr unterschiedlich beurteilt wurde. Die gemeinsam vom Gesundheits- und vom Justizressort ausgearbeitete Vorlage mit dem Titel " Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 " wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS angenommen.

  

Großes Lob für das Gesetz kam auch von den Grünen. Abgeordnete Daniela Musiol hofft allerdings, dass bis zur Beschlussfassung im Plenum noch einzelne Punkte geändert werden. Im Ausschuss fanden zahlreiche Abänderungs- und Entschließungsanträge der Grünen, etwa was das Recht von alleinstehenden Frauen auf Samenspenden betrifft, allerdings keine Mehrheit. Allgemein bedauert wurde von der Opposition, dass das Parlament sich nicht mehr Zeit genommen hat, um sich mit dem Thema Fortpflanzungsmedizin zu beschäftigen. Ein Vertagungsantrag der FPÖ fand allerdings nur die Unterstützung des Team Stronach.

  

Mit S-V-N-Mehrheit angenommen wurden auch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für MasseurInnen und weitere Gesundheitsberufe, die als weiterer Punkt auf der Tagesordnung standen. Dabei ging es vor allem um die Einführung einer Erweiterung der Berufsausübungsmöglichkeiten für medizinische MasseurInnen und HeilmasseurInnen durch die Einführung der Spezialqualifikation "Basismobilisation", um Vereinfachung von Berufsausübungsmöglichkeiten und den Einsatz von OrdinationsassistentInnen in nicht bettenführenden Stationen.

  

Modernes Fortpflanzungsgesetz bringt mehr Rechtssicherheit und beseitigt Diskriminierung lesbischer Paare

  

Vor der Anhörung der Experten nahmen sowohl Justizminister Wolfgang Brandstetter als auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zum Regierungsentwurf (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1222/2014) Stellung. Vor dem Hintergrund von höchstgerichtlichen Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene sei man gefordert gewesen, einen vernünftigen Interessensausgleich zu finden, erläuterte Brandstetter. Er denke, dass eine gute Lösung gefunden wurde, die vor allem mehr Rechtsicherheit für die Betroffenen bringe und auch die Bedenken der Kritiker berücksichtige. So sei unter anderem gewährleistet, dass es weiterhin ein grundsätzliches Verbot für die Präimplantationsdiagnostik gibt und Ausnahmen nur unter genau geregelten Kriterien möglich sind. Darüber hinaus wurde aufgrund der Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren das Kindeswohl noch stärker in den Vordergrund gestellt und die Dokumentations- und Aufklärungspflichten erweitert. Eine Verschärfung wurde auch bei den Strafbestimmungen vorgenommen: bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften soll die Strafe von bisher maximal 36.000 € auf bis zu 50.000 € erhöht werden.

  

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zeigte sich erfreut darüber, dass es aufgrund der sehr guten Kooperation mit dem Justizressort gelungen sei, ein fortschrittliches und ausgefeiltes Gesetz vorlegen zu können. Sie wiederholte die Eckpunkte des Entwurfs und wies vor allem darauf hin, dass durch die neuen Bestimmungen "Schwangerschaften auf Probe" verhindert werden können. Mit der jetzt geschaffenen Möglichkeit der Eizellenspende und der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik unter strengen Voraussetzungen schließe Österreich aber nicht nur an internationale Standards an, es werde damit auch verhindert, dass Frauen ins Ausland fahren müssen, um medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach dem aktuellsten Stand der Wissenschaft zu erhalten. Durch ein dezidiertes Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot soll außerdem das Geschäft mit den Eizellen verhindert werden. Wichtig war ihr auch zu erwähnen, dass die Leihmutterschaft in Österreich weiterhin verboten bleibt.

  

Vorbehalte einiger ExpertInnen gegenüber Präimplantationsdiagnostik und Eizellenspende

  

Die Juristin Stephanie Merckens (Institut für Ehe und Familie) räumte ein, dass aus rechtlichen Gründen ein Handlungsbedarf bestand; die Vorlage fand jedoch aus mehreren Gründen nicht ihre Zustimmung. Ihrer Meinung nach gelingt es mit den vorliegenden Bestimmungen nicht, überzählige Embryonen zu vermeiden, da nicht geregelt wurde, wie viele Eizellen befruchtet werden dürfen. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, dass einerseits die Präimplantationsdiagnostik beschränkt werde, andererseits Spätabtreibungen aber nicht.

  

Kritisch beurteilte Merckens außerdem, dass in Bezug auf die PID nur die Zulassungsvoraussetzungen definiert wurden, es in Bezug auf die Untersuchungsmethoden aber keinerlei Einschränkungen gebe. Man sehe bei bestimmten Tests viel mehr als grundsätzlich untersucht werden dürfe, gab sie zu bedenken und meinte, sie könne sich nicht vorstellen, dass ein Arzt einen Embryo einpflanze, wenn er irgendeine Krankheit sehe. Nicht in Ordnung fand es die Expertin darüber hinaus, dass die Polkörperdiagnostik, mit der man über 100 Krankheiten feststellen könnte, herausgenommen wurde. Was die Eizellenspende betrifft, habe es keinen rechtlichen Handlungsbedarf gegeben, diese in Österreich zu erlauben, betonte Merckens. Man hätte sich mit dieser Frage gemäß dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nur ausführlich auseinandersetzen müssen.

  

Susanne Kummer (Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik) stellte die grundsätzliche Frage, welche Frau zwischen 18 und 30 Jahren gratis ihre Eizellen zur Verfügung stellen wird, zumal medizinische Risiken damit verbunden seien. Sie kenne sogar einen Fall, wo eine junge Frau nach einer Eizellenspende verstorben ist. Kummer vermutet daher, dass auch in Österreich - ebenso wie in anderen Ländern – zumindest eine Aufwandsentschädigung dafür bezahlt werden wird. Generell werde über die Risiken und Nachteile der diversen Methoden viel zu wenig informiert, meinte sie. Es sei z.B. kaum bekannt, dass von 100 Frauen, die sich einer In-vitro-Fertilisation unterziehen, 80 ohne Kind nach Hause gehen. Aus dem Traum werde damit allzu oft ein Trauma. Natürlich gehe es auch um ökonomische Aspekte, gab Kummer zu bedenken; ihrer Meinung nach werden die Frauen dem Markt ausgeliefert. Völlig ausgeblendet hat man ihrer Ansicht nach auch das Wohl der Kinder, die darunter leiden könnten, durch IVF erzeugt worden zu sein.

  

Marianne Karner vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (BIZEPS) lehnte den Entwurf in weiten Teilen ab, vor allem was die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik betrifft. Wenn einmal ein Stein ins Rollen gebracht werde, dann sei er so leicht nicht mehr zu stoppen, warnte sie. Ausnahmebestimmungen können irgendwann einmal aufgeweicht und die Liste der Krankheiten erweitert werden. Für sie stehe das Recht des werdenden Lebens im Vordergrund, unterstrich Karner, Eltern haben kein Recht auf ein gesundes Kind. Gerade aufgrund der historischen Erfahrungen in Österreich sollte man alle Bestrebungen, vorgeburtliches Leben anhand eines Rasters zu durchforsten und eventuell zu eliminieren, unterbinden. Auch ein kurzes menschliches Leben könne lebenswert sein, stellte Karner mit Nachdruck fest. Dieses Gesetz sei das falsche Signal an die Gesellschaft.

  

Einer kritischen Beurteilung unterzog auch Universitätsprofessor Matthias Beck (Institut für Moraltheologie der Universität Wien) den Vorschlag der Regierungsparteien. Im Gegensatz zu Deutschland, wo zwei Jahre lang ausführlich über die Weiterentwicklung der Fortpflanzungsmedizin diskutiert wurde, werde der Vorschlag in Österreich durchgepeitscht, bemängelte er. Ebenso wie Merckens wies er darauf hin, dass man auch mit der Polkörperdiagnostik bereits über 100 Krankheiten feststellen könne. Eine bessere Abstimmung sollte es mit den Pathologen geben, da diese derzeit nicht erfahren, ob ein Kind mittels IVF gezeugt wurde oder nicht. Er befürchtete zudem, dass die seelischen Folgen für die Kinder, die auf medizinisch unterstützte Weise auf die Welt gekommen sind, nicht absehbar sind. Begrüßenswert sei daher der Vorschlag, Langzeitstudien zu all diesen Aspekten durchzuführen. Außerdem stellte er die Unabhängigkeit des Experten Hengstschläger in Frage, der an IVF-Zentren beteiligt sei, genetische Beratungen durchführe, in der Bioethikkommission sitze und am vorliegenden Gesetz mitgeschrieben habe.

  

Für Hengstschläger, Maier und Kletecka-Pulker ist Gesetz längst überfällig und gelungen

  

Universitätsprofessor Markus Hengstschläger (Institut für Medizinische Genetik) machte einleitend darauf aufmerksam, dass die Bioethikkommission in der Frage der Fortpflanzungsmedizin eine ziemlich einheitliche Meinung vertrete und seit Jahren darauf dränge, die heimische Gesetzeslage den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Österreich sei bei dieser Debatte Schlusslicht in Europa, betonte der Biologe, und auch der vorliegende Entwurf enthalte sehr strenge Regelungen. So sind weiterhin Verfahren verboten, die in anderen Ländern seit langem eingesetzt werden: Leihmutterschaft, Forschung an Embryonen, genetische Einflussnahme auf Embryonen, Handel mit Eizellen oder social egg freezing. Dies habe in der Vergangenheit unter anderem dazu geführt, dass viele Personen, die es sich leisten können, ins Ausland ausgewichen sind.

  

Die nun zur Diskussion stehenden Verfahren - IVF und PID - würden seit Jahrzehnten angewandt und seien seit langem gut erforscht, betonte Hengstschläger. Die Präimplantationsdiagnostik werde noch vor der Zellteilung durchgeführt, weshalb es sich nach Ansicht aller Experten und auch Weltreligionen – mit Ausnahme der katholischen – um kein individuell schützenwertes Leben handelt. Die immer wieder angeführte Polkörpermethode sei eine reine Diagnostik an der Eizelle und finde noch vor Abschluss der Befruchtung statt; sie könne daher nicht mit der PID verglichen werden.

  

Was die Untersuchung von Eizellen angeht, so könne man keine genaue Zahl angeben, da dies abhängig von der jeweiligen Erbkrankheit ist. Generell informierte Hengstschläger darüber, dass nur 1 % aller Behinderungen genetisch bedingt seien und befruchtete Eizellen nur auf wenige dieser Erbkrankheiten untersucht werden dürften; von Rasterfahndung könne daher überhaupt keine Rede sein. Die Festsetzung von drei Fehlgeburten als Voraussetzung für eine PID habe man deshalb gewählt, weil laut aktuellem Stand der Wissenschaft erst dann ein Verdacht auf Abort aufgrund von genetischen Gründen vorliege. Zustimmend äußerte sich Hengstschläger zum Vorschlag, auch den privaten Sektor im Bereich der künstlichen Befruchtungen ins Register aufzunehmen. Die Datenschutz- und Beratungspflichten seien hingegen sehr streng geregelt, urteilte er.

  

Mit Nachdruck verwehrte sich Hengstschläger noch gegen die persönliche Kritik an ihm. Er sei kein Arzt, er führe keine künstlichen Befruchtungen durch und er sei auch an keinen Reproduktionseinrichtungen beteiligt. Außerdem habe er für seine Arbeit in der Bioethikkommission regelmäßig Informationen bezüglich Unvereinbarkeiten vorzulegen.

  

Sie befasse sich nun schon seit über 20 Jahren mit der Reproduktionsmedizin, konstatierte Universitätsprofessorin Barbara Maier (Vorständin Gynäkologie u. Geburtshilfe Hanusch Krankenhaus), und kenne dadurch sehr viele Einzelschicksale von Frauen. Durch die Betreuung von Patientinnen, die einen Spätabbruch durchführen, wisse sie, welch traumatische Erfahrungen damit verbunden sind. Durch die neuen Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik, die zu einem ganz frühen Zeitpunkt wichtige Erkenntnisse liefere, könne man daher sehr viel Leid vermeiden, war sie überzeugt. Sie regte zudem an, die Voraussetzung für die PID, dass zumindest drei Aborte nachgewiesen werden müssen, zu lockern bzw. eine Altersindikation in diesem Bereich einzuführen. Ein ganz wichtiges Anliegen war ihr das Qualitätsmanagement sowie die Orientierung am Kindeswohl. Maier trat daher mit Nachdruck für die Durchführung von Langzeitstudien ein, wo u.a. untersucht werde, wie die Schwangerschaften verlaufen, wie es den Kindern danach geht etc.

  

Maria Kletecka-Pulker (Institut für Ethik und Recht in der Medizin) erinnerte daran, dass die heute behandelten Fragen schon lehr lange in den verschiedensten Gremien, u.a. der Bioethikkommission, diskutiert wurden. Sie sei jedenfalls sehr froh darüber, dass nun ein im Großen und Ganzen gelungener Vorschlag auf dem Tisch liegt, der sich an den realen Lebensumständen der Menschen und dem medizinischen Fortschritt orientiere. Viele Kritikpunkte konnte sie nicht nachvollziehen, da ihrer Auffassung nach das Gesetz sehr klare Vorgaben gibt und es letztendlich dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen obliegen müsse, welche Möglichkeiten sie für sich in Anspruch nehmen wollen. Kletecka-Pulker bezweifelte auch, dass die Kinder damit ein Problem haben, durch IVF gezeugt worden zu sein, wenn sie entsprechend informiert und aufgeklärt werden. Ihrer Meinung nach sollte man sich noch überlegen, wie man die Bedürfnisse alleinstehender Frauen sowie die Möglichkeit der pränatalen Adoption besser berücksichtigen könne.

  

FPÖ hätte sich ausführlichere Diskussion gewünscht

  

Im Rahmen der Diskussion kritisierte zahlreiche Abgeordnete die kurze parlamentarische Beratungsfrist für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Gerade so ein sensibles Thema müsste ausführlich beraten werden, hielt etwa Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) fest. Man habe vor 70 Jahren erlebt, welche fatalen Auswirkungen die Unterscheidung in lebenswertes und nicht lebenswertes Leben haben könne. Stattdessen werde der Regierungsentwurf unter Zeitdruck einfach durchgepeitscht. Ein von der FPÖ eingebrachter Vertagungsantrag fand allerdings lediglich die Unterstützung des Team Stronach.

  

Karlsböcks Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein monierte, dass das Gesetz in etlichen Punkten unklar formuliert sei. Zudem hat ihr zufolge das Hearing gezeigt, dass es völlig unterschiedliche Standpunkte gebe, die für sie alle ihre Berechtigung haben. Konkret als Problem wertete Belakowitsch-Jenewein etwa, dass Frauen dem Gesetz zufolge theoretisch zwischen dem 18. und dem 30. Lebensjahr jedes Jahr eine Eizelle spenden können. Zudem gehen ihr die Ausnahmen vom Verbot der Präimplantationsdiagnostik zu weit.

  

Grüne bringen zahlreiche Abänderungs- und Entschließungsanträge ein

  

Grundsätzlich großes Lob für das Gesetz kam hingegen von Grün-Abgeordneter Daniela Musiol. Sie werde dem Entwurf in Dritter Lesung auf jeden Fall zustimmen, sagte sie. Musiol hofft allerdings, dass einige Anliegen der Grünen noch aufgegriffen werden und brachte gemeinsam mit ihrer Fraktionskollegin Eva Mückstein zur Bekräftigung der Forderungen eine Reihe von Abänderungs- und Entschließungsanträgen ein.

  

Den Grünen geht es unter anderem darum, auch alleinstehenden Frauen Zugang zu einer Samenspende zu gewähren, begleitend zu erforschen, welche körperlichen und psychosozialen Auswirkungen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auf die betroffenen Kinder und ihre Familien hat, und ein österreichweit zentrales Register für Spenderdaten einzurichten, um die Durchsetzung des Rechts von Kindern zu erleichtern, Auskunft über ihren leiblichen Vater bzw. ihre leibliche Mutter zu erhalten. Außerdem drängen sie darauf, dass die Eltern im Falle einer Eizellenspende oder einer Samenspende durch eine dritte Person einen Rechtsanspruch auf psychologische Beratung und psychotherapeutische Betreuung erhalten und die Kosten dafür von der öffentlichen Hand getragen werden. Erhoben werden sollen auch umfassende Daten in Zusammenhang mit In-vitro-Fertilisationen, etwa was körperliche und psychische Komplikationen der Mutter, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Fehlbildungen der Kinder betrifft.

  

Musiol plädierte überdies dafür, für den Rechtsanspruch der Kinder, den Namen des leiblichen Elternteils zu erfahren, kein Alterslimit festzulegen. Außerdem sollte man sich ihr zufolge bis zu den Plenarberatungen noch überlegen, ob es in Anbetracht der Ausführungen der ExpertInnen nicht sinnvoll wäre, die Zahl der Eizellespenden nach oben hin zu begrenzen, da eine Eizellenspenderin jedes Mal einer Hormonstimulation und damit hohen Belastungen ausgesetzt sei.

  

Ausschussfeststellung zu innerfamiliären Eizellenspenden

  

Zumindest vorerst konnten sich die Grünen mit ihren Anträgen nicht durchsetzen, lediglich NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak stimmte zu. Allerdings wurde eine von den Grünen initiierte Ausschussfeststellung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Demnach geht der Gesundheitsausschuss davon aus, dass die von einer Eizellenspende betroffenen Eltern und Familienmitglieder auch über mögliche Auswirkungen der Eizellspende innerhalb der Familien aufgeklärt werden. Abgeordnete Mückstein befürchtet, dass es bei innerfamiliären Eizellenspenden zu unabsehbaren komplexen innerfamiliären Beziehungsverstrickungen und zu Identitätsdiffussionen kommt, etwa wenn sich das Kind beim ersten echten Konflikt mit den sozialen Eltern seinem biologischen Elternteil zuwendet.

  

Generell hob Mückstein die Notwendigkeit hervor, besonderes Augenmerk auf das Kindeswohl zu richten. Aus ihrer Arbeit als Psychotherapeutin wisse sie, dass das Wissen über die eigene Herkunft Auswirkungen auf die Identitätsfindung und das Beziehungsgeschehen in der Familie habe, merkte sie an. Eine altersgerechte Aufklärung und Information sollte daher so früh wie möglich stattfinden.

  

Kritik vom Team Stronach, Lob von den NEOS

  

Team-Stronach-Abgeordneter Marcus Franz zeigte kein Verständnis für die rasche Beschlussfassung des Gesetzes. Rechtssicherheit sei wichtig, diese müsse sich aber auf einem ethischen Grundgerüst bewegen, meinte er. Schließlich würde der Grundkern der Lebensfrage berührt. Nach Meinung von Franz stellt man sich viel zu wenig die Frage, wohin das Ganze führe. Wenn sich das Parlament mit der Würde am Ende des Lebens auseinandersetze, müsse es sich auch mit der Würde am Anfang des Lebens beschäftigen. Es gehe nicht an, dass tausende Embryone "einfach verworfen werden".

  

Lob für den Gesetzentwurf gab es hingegen von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak. Die Liberalisierungsschritte im Bereich der Fortpflanzungsmedizin seien richtig, konstatierte er. Allerdings bedauerte auch Scherak, dass sich das Parlament in den vergangenen Jahren nicht ausführlicher mit der Frage der Fortpflanzungsmedizin befasst hat.

  

Einen intensiveren politischen und öffentlichen Diskurs hätte sich auch Grün-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber gewünscht. Es sei positiv, dass in manchen Bereichen Rechtssicherheit geschaffen werde, man dürfe die Sache aber nicht allein aus dem Blickwinkel der technischen Möglichkeiten betrachten, warnte er. Es gelte zu verhindern, dass eine Entwicklung eintrete, wo kommerzielle Interessen der Fortpflanzungsindustrie überwiegen und es nicht mehr vorrangig um die Interessen der Betroffenen gehe.

  

Koalition will Anträge der Grünen prüfen

  

Auch ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg hätte sich mehr Zeit für die Diskussion über die Änderungen im Fortpflanzungsrecht gewünscht. Vielleicht wäre dieses Thema im Rahmen einer Enquete-Kommission besser aufgehoben gewesen, meinte er. Was das Thema Spätabtreibungen betrifft, so wertete es Huainigg als unerträglich, dass es in Österreich möglich sei, Föten im Mutterleib durch einen Herzstich zu töten.

  

ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger sagte den Grünen zu, ihre Anträge zu prüfen. Insgesamt wurde seiner Ansicht nach "ein vernünftiger, eher strenger" Kompromiss gefunden. Ausdrücklich betonten Rasinger und SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger, dass die Präimplantationsdiagnostik weiter verboten bleibe, nur bestimmte Fälle würden vom Verbot ausgenommen. "Wir öffnen nicht die Büchse der Pandora", bekräftigte Spindelberger. Es gebe genug Riegel im Gesetz gegen zu weitgehende Untersuchungen. Auch generell zeigte sich Spindelberger mit dem Kompromiss zufrieden, er hätte es allerdings begrüßt, wenn auch alleinstehende Frauen Samenspenden erhalten dürften.

  

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) meinte, die Entscheidung darüber, ein Kind zu bekommen oder nicht, obliege allein den Frauen. Es sei erwiesen, dass viele Familien, in denen es behinderte Kinder gibt, scheitern und oft die Frauen alleine übrig bleiben. Dies sollte man bei der Diskussion auch nicht außer Acht lassen.

  

Brandstetter: Es gibt keine Alternative zum vorliegenden Gesetz

  

Justizminister Wolfgang Brandstetter ließ sich von den Einwänden der ExpertInnen nicht überzeugen und blieb bei seiner Meinung, dass mit dem Gesetz ein "vernünftiger Interessensausgleich" gelungen sei. Über einzelne Formulierungen könne man noch diskutieren, meinte er, grundsätzlich sieht er aber keine Alternative zum vorliegenden Entwurf. Es wäre niemandem geholfen, würde das Parlament das Gesetz nicht beschließen, vielmehr käme es dann zu noch mehr Rechtsunsicherheit.

  

Die KritikerInnen der Eizellenspende übersehen, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz nicht für sich alleine stehe, sondern in das gesamte System der Rechtsordnung eingebunden sei, sagte Brandstetter. Jede Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, die keine Heilbehandlung sei, sei laut Strafgesetzbuch grundsätzlich verboten, für Ausnahmen brauche es die ausdrückliche Einwilligung des Verletzten. Das sei bei Nierenspenden nicht anders als bei Eizellenspenden. Schon in der Vergangenheit habe die Sittenwidrigkeitsklausel erfolgreich verhindert, dass jemand in Österreich auch nur den Versuch unternommen hätte, ein Organ zu verkaufen, die selbe Bestimmung schiebe auch der Kommerzialisierung der Eizellenspende einen Riegel vor. Zumal es, was die Frage der Einwilligung betrifft, eine klare Judikatur gebe. Eine Eizellenspende werde eine Eizellenspende bleiben, ist Brandstetter überzeugt. Auch für die Zahl der Eizellenspenden ist die Bestimmung im Strafgesetzbuch ihm zufolge anwendbar.

  

Brandstetter stellte außerdem die Frage in den Raum, aus welchem Grund der Staat es einer Frau verbieten solle, ihrer unfruchtbaren Schwester eine Eizelle zu spenden. Es sei damit kein Maß an Sozialschädlichkeit verbunden, das es gebieten würde, eine solche Spende zu verbieten, hielt er fest. Dass das Auseinanderfallen von genetischer und sozialer Elternschaft zu Problemen führen könnte, wisse man, sagte Brandstetter, das gelte aber im gleichen Ausmaß für Scheidungskinder, deren Eltern eine neue Partnerschaft eingehen. Die Probleme seien bewältigbar.

  

In Richtung von Merckens hielt Brandstetter fest, die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebiete seiner Meinung nach sehr wohl die Zulassung von Eizellenspenden. Es habe keinen Sinn, nun eine Minimalkorrektur des Gesetzes vorzunehmen und beim nächsten EGRM-Urteil wieder "nachzujappeln". Das alleinstehende Frauen auch in Zukunft keinen Zugang zu Samenspenden haben, begründete der Justizminister mit dem Kindeswohl und wies darauf hin, dass dabei auch das Familienrecht hineinspiele. Eine stabile Partnerschaft sei im Interesse des Kindes, betonte er.

  

Oberhauser will an eugenischer Indikation nicht rütteln

  

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser begründete den Umstand, dass Samenspenden für alleinstehende Frauen verboten bleiben, damit, dass es sich beim Gesetz um einen Kompromiss handelt. An der so genannten eugenischen Indikation, die ein Abtreiben von Kindern mit schwerster Behinderung auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat erlaubt, will Oberhauser in keinem Fall rütteln. Es gebe ganz wenige Fälle, in denen die eugenische Indikation zum Tragen komme, kein Arzt, keine Mutter, kein Vater nehme diese belastende Prozedur leichtfertig auf sich.

  

Neue Spezialqualifikation "Basismobilisation" für HeilmasseurInnen

  

Ebenfalls mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der NEOS billigte der Gesundheitsausschuss einen Gesetzentwurf, mit dem das medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden ( 444 d.B.). Die Gesetzesnovelle ermöglicht es medizinischen MasseurInnen und HeilmasseurInnen künftig, durch eine 80-stündige Zusatzausbildung die Spezialqualifikation "Basismobilisation" zu erwerben. Damit erhalten sie die Berechtigung, PatientInnen bei der Verbesserung ihrer Mobilität zu unterstützen und sie im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu schulen. Außerdem sind Erleichterungen für gewerbliche MasseurInnen vorgesehen: Sie müssen im Rahmen der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur bzw. zur medizinischen Masseurin nur noch 580 statt 875 Praxisstunden absolvieren.

  

Mit dem Gesetzespaket werden überdies die gesetzlichen Vorgaben für die Ausübung des gehobenen medizinischen-technischen Dienstes (MTD) entrümpelt. Die Berufsausübung kann künftig ohne Einschränkung gemäß dem jeweiligen Berufsbild der sieben MTD-Sparten sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch freiberuflich erfolgen. OrdinationsassistentInnen wird gestattet, ihren Beruf auch in nicht bettenführenden Stationen von Krankenhäusern auszuüben.

  

Seitens der Grünen behielt sich Abgeordnete Judith Schwentner die Zustimmung im Plenum vor. Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, einiges sei ihr aber noch zu diffus, meinte sie. So kann sie etwa keine klare Abgrenzung zwischen der Tätigkeit von PhysiotherapeutInnen und MaseurInnen in der Frage der Patientenmobilisation erkennen. Dem hielt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser entgegen, es handle sich um ganz unterschiedliche Tätigkeitsprofile. Für sie ist klar geregelt, was wer tun dürfe. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue/gs

 

www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1241/index.shtml

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

One does never get enough of cultural artifacts. Although my main intention is to actually read these, you have to admit they make a good impression in the bookshelf :).

I used to cherrypick classics online and I still do for stuff that better resemble my specific taste. The problem is it costs too much just to buy a bunch of them. Then I saw that the fleamarket had a decent selection of classics if you just take your time and search for them.

I can't claim all of these are favorites, but at least most of them I know are popular classics and are of great importance if you want to understand the history of western culture.

The cons are that almost all of them are paperbacks, which means they won't last forever like the hardcovered ones. I don't really care though, most of them cost 20 sek (2 dollars these days).

I'll buy my own library when I get rich and famous.

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

  

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

SKA961

 

Stereobild av arbetande flickor vid billigt krukmakeri, Kyoto.

 

Stereo image. Young Girls decorating cheap pottery for the foregin market, in Kyoto.

 

Photo: Underwood & Underwood, 1904.

I vinteren 2011-12 arbejdede en gruppe kvinder i Vandborg ved Lemvig med et specielt projekt. I lokalavisen Lemvig var der en artikel om projektet da det blev offentliggjort:

Nørklerier i Vandborg

HOBBY: En halv snes kvinder har siden januar mødtes en gang om ugen for at strikke, hækle, nørkle og hygge sig med deres håndarbejde i en nyoprrettet nørkleklub i Vandborg.

Efter de første ganges hyggeklub kom én af initiativtagerne, Signe Ravn, med en ide, efter hun havde været på messen Formland i Herning i februar i år.

»Jeg så en stand fra Odense, hvor man demonstrerede Yarn Bombing. Jeg tog et blad med hjem til de andre i nørkleklubben, og vi blev enige om, at det ville vi også gå i gang med,« siger Signe Ravn.

Derfor har kvinderne fundet masser af gamle garnrester frem, suppleret det med et mindre garnsponsorat fra en forretning og lidt indkøb af billigt garn. På den måde kunne de gå i gang med at lave det strik, der skulle bruges til at pakke byen ind.

Hele projektet skulle dog være en hemmelighed. Derfor har der også været omgærdet med en del mystik, når kvinderne har været samlet i Fælleshuset i Vandborg. Her har de kunnet arbejde med deres projekt en gang om ugen.

»Men de dage, hvor øllauget har skullet lave øl i Fælleshuset, har vi været nødt til at finde et andet sted,« lyder det med et grin fra den ihærdige strikkeflok.

Oprindeligt var det planen, at kvinderne ville have pyntet byen i sommernattens mørke skumring, så hele Vandborg en morgen kunne vågne op til en stor overraskelse. Men det kunne ikke lade sig gøre, og derfor blev strikketøjet i stedet sat op en lun sommeraften et par dage før sommermarkedet i den forgangne weekend.

Selv om nørkleklubbens første projekt er blevet vel overstået, så fortsætter kvinderne med at sætte sig sammen til en omgang håndarbejde og snak om stort og småt en gang om ugen efter sommerferien. Og de vil ikke afvise, at der kommer endnu en sjov ide fra klubben.

»Vi må se, hvad vi kan finde på til næste år,« lover Signe Ravn.

 

In the winter of 2011-12 worked a group of women in Vandborg by Lemvig with a special project. In the local newspaper Lemvig there was an article about the project when it was made public:

"Nørklerier" in Vandborg

HOBBY: A dozen women since January met once a week to knit, crochet, "nørkle" and socialize with their handiwork in a nyoprrettet "nørkleklub" (knittingclub) in Vandborg.

After the first multiplied cozy club came one of the initiators, Signe Ravn, with an idea after she had been at the fair Formland in Herning in February this year.

"I saw a booth from Odense, where they demonstrated Yarn Bombing. I took a leaf back to the others in "nørkleklubben", and we agreed that we wanted to start with it, "says Signe Ravn.

Therefore, women have found lots of old yarn remnants rather complemented it with a smaller yarn sponsorship from a business and a little shopping of cheap yarn. That way they could start doing the work that should be used to pack in the city.

The whole project should however be a secret. Therefore, it has also been surrounded with some mystery when women have been assembled in Common Hall in Vandborg. Here they have been able to work with their project once a week.

"But the days when the beer guild have had to make beer in the common house, we had to find another place," it is sayed with a laugh from the strenuous knit bunch.

Originally it was planned that the women would have adorned the city in the summer twilight darkness of night, so the whole Vandborg one morning would wake up to a big surprise. But it could not be done, and therefore the knitting were instead set up a warm summer evening a few days before the summer market over the past weekend.

Although "nørkleklubbens" first project has been successfully accomplished, then continues the women to sit together for a game of needlework and talk about anything and everything once a week after the summer. And they will not deny that there's another fun idea from the club.

"We must see what we can find in the next year," promises Signe Ravn.

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»Jeg så en stand fra Odense, hvor man demonstrerede Yarn Bombing. Jeg tog et blad med hjem til de andre i nørkleklubben, og vi blev enige om, at det ville vi også gå i gang med,« siger Signe Ravn.

Derfor har kvinderne fundet masser af gamle garnrester frem, suppleret det med et mindre garnsponsorat fra en forretning og lidt indkøb af billigt garn. På den måde kunne de gå i gang med at lave det strik, der skulle bruges til at pakke byen ind.

Hele projektet skulle dog være en hemmelighed. Derfor har der også været omgærdet med en del mystik, når kvinderne har været samlet i Fælleshuset i Vandborg. Her har de kunnet arbejde med deres projekt en gang om ugen.

»Men de dage, hvor øllauget har skullet lave øl i Fælleshuset, har vi været nødt til at finde et andet sted,« lyder det med et grin fra den ihærdige strikkeflok.

Oprindeligt var det planen, at kvinderne ville have pyntet byen i sommernattens mørke skumring, så hele Vandborg en morgen kunne vågne op til en stor overraskelse. Men det kunne ikke lade sig gøre, og derfor blev strikketøjet i stedet sat op en lun sommeraften et par dage før sommermarkedet i den forgangne weekend.

Selv om nørkleklubbens første projekt er blevet vel overstået, så fortsætter kvinderne med at sætte sig sammen til en omgang håndarbejde og snak om stort og småt en gang om ugen efter sommerferien. Og de vil ikke afvise, at der kommer endnu en sjov ide fra klubben.

»Vi må se, hvad vi kan finde på til næste år,« lover Signe Ravn.

 

In the winter of 2011-12 worked a group of women in Vandborg by Lemvig with a special project. In the local newspaper Lemvig there was an article about the project when it was made public:

"Nørklerier" in Vandborg

HOBBY: A dozen women since January met once a week to knit, crochet, "nørkle" and socialize with their handiwork in a nyoprrettet "nørkleklub" (knittingclub) in Vandborg.

After the first multiplied cozy club came one of the initiators, Signe Ravn, with an idea after she had been at the fair Formland in Herning in February this year.

"I saw a booth from Odense, where they demonstrated Yarn Bombing. I took a leaf back to the others in "nørkleklubben", and we agreed that we wanted to start with it, "says Signe Ravn.

Therefore, women have found lots of old yarn remnants rather complemented it with a smaller yarn sponsorship from a business and a little shopping of cheap yarn. That way they could start doing the work that should be used to pack in the city.

The whole project should however be a secret. Therefore, it has also been surrounded with some mystery when women have been assembled in Common Hall in Vandborg. Here they have been able to work with their project once a week.

"But the days when the beer guild have had to make beer in the common house, we had to find another place," it is sayed with a laugh from the strenuous knit bunch.

Originally it was planned that the women would have adorned the city in the summer twilight darkness of night, so the whole Vandborg one morning would wake up to a big surprise. But it could not be done, and therefore the knitting were instead set up a warm summer evening a few days before the summer market over the past weekend.

Although "nørkleklubbens" first project has been successfully accomplished, then continues the women to sit together for a game of needlework and talk about anything and everything once a week after the summer. And they will not deny that there's another fun idea from the club.

"We must see what we can find in the next year," promises Signe Ravn.

I vinteren 2011-12 arbejdede en gruppe kvinder i Vandborg ved Lemvig med et specielt projekt. I lokalavisen Lemvig var der en artikel om projektet da det blev offentliggjort:

Nørklerier i Vandborg

HOBBY: En halv snes kvinder har siden januar mødtes en gang om ugen for at strikke, hækle, nørkle og hygge sig med deres håndarbejde i en nyoprrettet nørkleklub i Vandborg.

Efter de første ganges hyggeklub kom én af initiativtagerne, Signe Ravn, med en ide, efter hun havde været på messen Formland i Herning i februar i år.

»Jeg så en stand fra Odense, hvor man demonstrerede Yarn Bombing. Jeg tog et blad med hjem til de andre i nørkleklubben, og vi blev enige om, at det ville vi også gå i gang med,« siger Signe Ravn.

Derfor har kvinderne fundet masser af gamle garnrester frem, suppleret det med et mindre garnsponsorat fra en forretning og lidt indkøb af billigt garn. På den måde kunne de gå i gang med at lave det strik, der skulle bruges til at pakke byen ind.

Hele projektet skulle dog være en hemmelighed. Derfor har der også været omgærdet med en del mystik, når kvinderne har været samlet i Fælleshuset i Vandborg. Her har de kunnet arbejde med deres projekt en gang om ugen.

»Men de dage, hvor øllauget har skullet lave øl i Fælleshuset, har vi været nødt til at finde et andet sted,« lyder det med et grin fra den ihærdige strikkeflok.

Oprindeligt var det planen, at kvinderne ville have pyntet byen i sommernattens mørke skumring, så hele Vandborg en morgen kunne vågne op til en stor overraskelse. Men det kunne ikke lade sig gøre, og derfor blev strikketøjet i stedet sat op en lun sommeraften et par dage før sommermarkedet i den forgangne weekend.

Selv om nørkleklubbens første projekt er blevet vel overstået, så fortsætter kvinderne med at sætte sig sammen til en omgang håndarbejde og snak om stort og småt en gang om ugen efter sommerferien. Og de vil ikke afvise, at der kommer endnu en sjov ide fra klubben.

»Vi må se, hvad vi kan finde på til næste år,« lover Signe Ravn.

 

In the winter of 2011-12 worked a group of women in Vandborg by Lemvig with a special project. In the local newspaper Lemvig there was an article about the project when it was made public:

"Nørklerier" in Vandborg

HOBBY: A dozen women since January met once a week to knit, crochet, "nørkle" and socialize with their handiwork in a nyoprrettet "nørkleklub" (knittingclub) in Vandborg.

After the first multiplied cozy club came one of the initiators, Signe Ravn, with an idea after she had been at the fair Formland in Herning in February this year.

"I saw a booth from Odense, where they demonstrated Yarn Bombing. I took a leaf back to the others in "nørkleklubben", and we agreed that we wanted to start with it, "says Signe Ravn.

Therefore, women have found lots of old yarn remnants rather complemented it with a smaller yarn sponsorship from a business and a little shopping of cheap yarn. That way they could start doing the work that should be used to pack in the city.

The whole project should however be a secret. Therefore, it has also been surrounded with some mystery when women have been assembled in Common Hall in Vandborg. Here they have been able to work with their project once a week.

"But the days when the beer guild have had to make beer in the common house, we had to find another place," it is sayed with a laugh from the strenuous knit bunch.

Originally it was planned that the women would have adorned the city in the summer twilight darkness of night, so the whole Vandborg one morning would wake up to a big surprise. But it could not be done, and therefore the knitting were instead set up a warm summer evening a few days before the summer market over the past weekend.

Although "nørkleklubbens" first project has been successfully accomplished, then continues the women to sit together for a game of needlework and talk about anything and everything once a week after the summer. And they will not deny that there's another fun idea from the club.

"We must see what we can find in the next year," promises Signe Ravn.

I vinteren 2011-12 arbejdede en gruppe kvinder i Vandborg ved Lemvig med et specielt projekt. I lokalavisen Lemvig var der en artikel om projektet da det blev offentliggjort:

Nørklerier i Vandborg

HOBBY: En halv snes kvinder har siden januar mødtes en gang om ugen for at strikke, hækle, nørkle og hygge sig med deres håndarbejde i en nyoprrettet nørkleklub i Vandborg.

Efter de første ganges hyggeklub kom én af initiativtagerne, Signe Ravn, med en ide, efter hun havde været på messen Formland i Herning i februar i år.

»Jeg så en stand fra Odense, hvor man demonstrerede Yarn Bombing. Jeg tog et blad med hjem til de andre i nørkleklubben, og vi blev enige om, at det ville vi også gå i gang med,« siger Signe Ravn.

Derfor har kvinderne fundet masser af gamle garnrester frem, suppleret det med et mindre garnsponsorat fra en forretning og lidt indkøb af billigt garn. På den måde kunne de gå i gang med at lave det strik, der skulle bruges til at pakke byen ind.

Hele projektet skulle dog være en hemmelighed. Derfor har der også været omgærdet med en del mystik, når kvinderne har været samlet i Fælleshuset i Vandborg. Her har de kunnet arbejde med deres projekt en gang om ugen.

»Men de dage, hvor øllauget har skullet lave øl i Fælleshuset, har vi været nødt til at finde et andet sted,« lyder det med et grin fra den ihærdige strikkeflok.

Oprindeligt var det planen, at kvinderne ville have pyntet byen i sommernattens mørke skumring, så hele Vandborg en morgen kunne vågne op til en stor overraskelse. Men det kunne ikke lade sig gøre, og derfor blev strikketøjet i stedet sat op en lun sommeraften et par dage før sommermarkedet i den forgangne weekend.

Selv om nørkleklubbens første projekt er blevet vel overstået, så fortsætter kvinderne med at sætte sig sammen til en omgang håndarbejde og snak om stort og småt en gang om ugen efter sommerferien. Og de vil ikke afvise, at der kommer endnu en sjov ide fra klubben.

»Vi må se, hvad vi kan finde på til næste år,« lover Signe Ravn.

 

In the winter of 2011-12 worked a group of women in Vandborg by Lemvig with a special project. In the local newspaper Lemvig there was an article about the project when it was made public:

"Nørklerier" in Vandborg

HOBBY: A dozen women since January met once a week to knit, crochet, "nørkle" and socialize with their handiwork in a nyoprrettet "nørkleklub" (knittingclub) in Vandborg.

After the first multiplied cozy club came one of the initiators, Signe Ravn, with an idea after she had been at the fair Formland in Herning in February this year.

"I saw a booth from Odense, where they demonstrated Yarn Bombing. I took a leaf back to the others in "nørkleklubben", and we agreed that we wanted to start with it, "says Signe Ravn.

Therefore, women have found lots of old yarn remnants rather complemented it with a smaller yarn sponsorship from a business and a little shopping of cheap yarn. That way they could start doing the work that should be used to pack in the city.

The whole project should however be a secret. Therefore, it has also been surrounded with some mystery when women have been assembled in Common Hall in Vandborg. Here they have been able to work with their project once a week.

"But the days when the beer guild have had to make beer in the common house, we had to find another place," it is sayed with a laugh from the strenuous knit bunch.

Originally it was planned that the women would have adorned the city in the summer twilight darkness of night, so the whole Vandborg one morning would wake up to a big surprise. But it could not be done, and therefore the knitting were instead set up a warm summer evening a few days before the summer market over the past weekend.

Although "nørkleklubbens" first project has been successfully accomplished, then continues the women to sit together for a game of needlework and talk about anything and everything once a week after the summer. And they will not deny that there's another fun idea from the club.

"We must see what we can find in the next year," promises Signe Ravn.

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