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Zwangsadoptionen in der Bundesrepublik - entrechtete Mütter und Väter - Deutschland ein Gruselmärchen.

Zwangsadoptionen gab es in der BRD in weit größerer Zahl als in der DDR. Diese Praxis dauert bis heute an. In jedem deutschen Jugendamt finden wir heute für Adoptionen zuständige Mitarbeiter, die sich nicht etwa nur um Kinder kümmern, die ihre Eltern durch Tod verloren haben - der einzige Grund, der eine Adoption rechtfertigen kann.

Martina Gutensohn lernte ihre leibliche Mutter erst mit über 40 Jahren kennen. Schnell erkannte sie die Abgründe eines Systems, das in Westdeutschland alleinerziehende Mütter über lange Zeit zwang, ihre eigenen Kinder abzugeben. Scham, Schuldgefühle und veraltete Gesetze der 60er-Jahre zementierten diesen Zustand. Aber noch immer gibt es naive Geister, die glauben, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat wäre. Die Dummheit stirbt nie aus. Menschenrechte waren und sind in der BRD nur schöne Fassade – beispielsweise stand ein Kind einer alleinerziehenden Mutter bis 1970 immer unter behördlicher Vormundschaft.

(Sabine Adler, aus www.deutschlandfunk.de/entrechtete-muetter-zwangsadoption..., Audio: www.deutschlandfunk.de/dlf-audiothek.3363.de.html)

 

„Ich bin nicht das Opfer der Geschichte“, möchte Martina Gutensohn von vornherein klarstellen. „Also ich hab‘ da wenig Probleme. Da gibt es eigentlich kaum was, wo ich nicht darüber reden könnte. Das Opfer sind diese Mütter.“

Zu den Opfern zählt Martina Gutensohn auch ihre Mutter. Und weil Mütter wie ihre nie darüber sprechen werden, was ihnen widerfahren ist, entschloss sich die 61jährige Tochter, die heute in Salem am Bodensee lebt, die Geschichte ihrer Mutter zu erzählen. Eine Geschichte, die Teil einer bundesdeutschen Vergangenheit ist, in der Moral, oder das, was man dafür hielt, über allem stand.

Martina Gutensohns Mutter bringt am 5. Februar 1960 Martina zur Welt. Sie nennt ihre Tochter Andrea, Martina wird das Mädchen erst später heißen. Die Entbindung findet in einem Kreißsaal statt, der zu einem Waisenhaus gehört. Ein trauriger Ort. Denn die Frauen, die hier ihre Kinder bekommen, müssen sie zu jener Zeit auch hier zurücklassen. Im Waisenheim. Die Mutter darf den Säugling nicht stillen, ihr wird lediglich erlaubt, ihr Baby zu besuchen.

„Die durfte nicht mit mir in dem Waisenhaus leben. Sie durfte aber noch hin. Sie durfte mich noch im Arm halten, um mir mal das Fläschchen zu geben. Und nach zwei Wochen hat man ihr gesagt, dass das jetzt aufhören muss. Und dass sie nicht mehr kommen darf.“

 

Städtische Beamte entschieden – nicht die Mutter

 

Der jungen Mutter wird jeder Kontakt zu der Tochter verwehrt. Denn nicht sie, sondern das Jugendamt Villingen hat das Sorgerecht – von Anfang an, wie bei allen nichtehelichen Kindern in jener Zeit. Mit dem Sorgerecht besitzt das Jugendamt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Städtische Beamte, nicht die Mutter, entscheiden also, wo das Kind lebt.

„Die hat ein einziges Bild von mir, wo sie mich auf dem Schoß hat. Ein einziges kleines Bildchen.“

Ursula Schneider, so heißt die Mutter, darf ihr Kind nicht mit nach Hause nehmen, so verfügt es das Jugendamt Villingen und begründet seine Entscheidung damit, dass die Mutter nicht verheiratet ist. Ursula Schneider ist zwar volljährig, aber die 22-Jährige ist noch ledig. Nicht verheiratet zu sein genügt, der Mutter 1960 ihre Tochter wegzunehmen, bestätigt die Rechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen.

 

„Da waren mehr soziale Vorurteile dahinter als das Recht.“

 

Glückliche Mutterschaft war in den 60er-Jahren vor allem Müttern mit Ehemann vorbehalten. Alleinerziehende Mütter waren oft der Willkür von Beamten ausgesetzt. (dpa / picture alliance)

Die unverheiratete Mutter Ursula Schneider trifft auf Beamte, die nicht akzeptieren können, dass die junge Frau den Namen des Vaters nicht preisgibt, und die sie deshalb demütigen. Die Behörden machen ihr klar, dass sie keine Chance hat, ihr Baby zu behalten, da auch ihre Familie nicht bereit ist, das Kind aufzuziehen. So bleibt ihr lediglich die Wahl, entweder die Tochter im Waisenheim zu lassen oder aber, sie zur Adoption freizugeben. Sie wählt die Adoption, weil sie möchte, dass ihr Mädchen, wenn schon nicht bei ihr, so doch wenigstens in einem Elternhaus aufwächst. Eine Entscheidung, die sie schon vor der Geburt fällt, die aber kein Amt von ihr hätte verlangen dürfen. Denn die Schonfrist beträgt zu diesem Zeitpunkt drei Monate. Früher darf eine Einwilligung in eine Adoption nicht abgefragt werden. Welche Wahl sie auch trifft, eines steht fest: Vom Zeitpunkt der Geburt an ist das Jugendamt Vormund. Martina Gutensohn:

„Also, es ist die Stadt Villingen. Das war einfach so. Bei ledigen Müttern übernimmt ab dem Zeitpunkt der Geburt die Stadt die Vormundschaft. Die Stadt ist dein Vormund und die Mutter ist raus.“

Die Mutter weiß nichts von der Schonfrist und davon, dass sie sich für die Adoptionseinwilligung drei Monate Zeit lassen kann. Aber sie ist sicher, dass die Chance, interessierte Ersatzeltern zu finden, umso größer ist, je jünger ein Kind ist. So hat sie es später, nach Jahrzehnten, ihrer Tochter erzählt.

 

Am amtlichen Vormund führte für nicht verheiratete Mütter kein Weg vorbei

 

Nicht überall gingen die Ämter so weit wie in Villingen, andere erlaubten durchaus, dass nicht verheiratete Mütter ihre Kinder großziehen, aber am amtlichen Vormund führte für die ledigen Frauen kein Weg vorbei, erklärt die Familienrechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen.

„Das Kind stand immer unter Vormundschaft. Das war bis 1970 so. Und auch danach war die elterliche Sorge der nichtehelichen Mutter eingeschränkt. Vormund war häufig das Jugendamt, was ja hier auch so gewesen zu sein scheint. Aber die Einwilligung der leiblichen Eltern war grundsätzlich erforderlich.“

Zwar finden sich im Fall von Martina Gutensohn sofort Adoptionseltern, aber die Behörden brauchen für die Formalitäten Wochen. Solange bleibt das Neugeborene im Waisenheim. Ursula Schneider, die leibliche Mutter, darf ihr Kind nicht mehr sehen. Die neuen Eltern stammen aus Bonn. Das Paar wünscht sich seit sechs Jahren Kinder, bekommt aber keine. Über Bekannte hat es erfahren, dass das Benediktinerinnenkloster Wald bei Freiburg Adoptionskinder vermittelt.

Martina Gutensohn: „Die haben das einfach als private Adoptionsagentur betrieben, das kann man gar nicht anders sagen. Das hat ja schon viel mit Katholizismus zu tun. Ja, weil die bösen, bösen Frauen, die man nicht zu Hause aufnehmen kann, ja, weil sie ja Schande über einen bringen. Oder weiß der Geier was, und dann gibt man sie halt einfach ab an die Stadt. Ich finde es so unsäglich.“

Das Kloster, das heute ein Mädcheninternat ist, bestreitet, sich jemals offiziell als Vermittlungsagentur betätigt zu haben. Wohl aber halten die älteren Ordensschwestern es für möglich, dass einzelne Nonnen bis Anfang der 1970er Jahre Ansprechpartnerinnen waren für Mütter und Eltern in Not.

Die Jura-Professorin Dagmar Coester-Waltjen erinnert an die moralischen Normen jener Jahre: „1960 galt noch der sittliche Lebenswandel als etwas ganz Wichtiges, auch für den Erhalt der elterlichen Sorge. Also ein nichteheliches Kind, das war schon etwas, was also einem sittlichen Lebenswandel nicht in den Augen der Gesellschaft entsprach. Ich meine, wir sprechen von 1968, da war viel in Bewegung! Aber in den Gerichten war das halt auch noch nicht so ganz angekommen.“

Das Gesetz hinkte lange der Wirklichkeit hinterher

Der Wertewandel 1968, der wenige Jahre nach Martina Gutensohns Geburt massiv die Bundesrepublik erschütterte, ging auch an den bundesdeutschen Gerichten und der Rechtsprechung nicht spurlos vorüber. Die Juristin Coester-Waltjen erinnert an die treibenden Kräfte jener Zeit.

„Das waren natürlich einmal Frauen, vor allen Dingen Frauen. Auch in der Politik, in der Juristerei. Der Deutsche Juristinnenbund hat da sehr viel bewirkt. Und es waren aber auch Wissenschaftler. Also gerade diese Auseinandersetzungen, 1968/69, die dann zu dieser kleinen Reform 1970 geführt hat. Das waren also heftige Debatten, gerade beispielsweise auf dem Deutschen Juristentag, wo unter Juristen gestritten wurde: Was ist richtig? Und da gab es eben einmal die sehr konservative Meinung, die sagte: Ja, aber dieser außereheliche Verkehr, das ist doch – so ungefähr – vom Teufel. Dann gab es die anderen, die sagten: Aber es geht um die Kinder. Es geht um die Kinder, die aus diesen Verbindungen kommen.“

 

Rund zwei Millionen Frauen bezeichnen sich heute als alleinerziehend (Julian Stratenschulte/dpa)

Dass noch wenige Jahre zuvor Ursula Schneider, eine volljährige, aber unverheiratete Frau, keinen Weg sieht, ihr Kind allein großzuziehen, dass die Mutter für die Adoptionsvermittlung sogar Geld bezahlt, um sicherzugehen, dass ihrer Tochter ein Leben im Waisenheim erspart bleibt – all das kann sich Martina Gutensohn heute kaum vorstellen.

Derzeit bezeichnen sich über zwei Millionen Frauen und fast eine halbe Million Männer in der Bundesrepublik als Alleinerziehende. Eltern haben heute deutlich mehr Rechte, sagt auch Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im Deutschen Juristinnenbund. Seit 2009 sind die Familiengerichte für Adoptionen zuständig, davor waren es – ab 1976 – die Vormundschaftsgerichte. Die Anzahl der Adoptionen ist seit Mitte der 90er Jahre stark gesunken, der Anteil der sogenannten Stiefkind-Adoptionen dafür aber gestiegen.

„Das waren und sind mit Abstand die meisten Fall-Konstellationen, das sind über 60 Prozent, also diese Stiefkind-Adoptionen.“

Eine Vormundschaft kann wieder rückgängig gemacht werden

Denn es gibt immer mehr Patchwork-Familien, also Eltern, die Kinder aus einer früheren in eine neue Beziehung mitbringen. Wenn einer Mutter heute das Sorgerecht entzogen wird, dann nicht, weil sie unverheiratet ist. Die Gründe müssen weit schwerer wiegen, erklärt Brigitte Meyer-Wehage.

„Sie ist vielleicht nicht in der Lage, aus welchen Gründen auch immer, die elterliche Sorge auszuüben. Drogenabhängig, zum Beispiel. Vernachlässigung, sie kann es einfach nicht. Dann kann der Mutter die elterliche Sorge entzogen werden. Dann gibt es die Vormundschaft.“

Eine amtliche Vormundschaft konnte und kann wieder rückgängig gemacht werden. Früher musste die ledige Mutter einfach heiraten, am besten den Vater des Kindes. Jetzt sind die Kriterien ganz andere: „Eigentlich ist es beim Entzug der elterlichen Sorge so angedacht, dass auch die Rückführung eine Option ist. Oder sie sollte sie immer sein. Da kann die Mutter immer den Antrag stellen, das Kind zurückzuführen mit der Behauptung: Ich kann das. Das wird dann geprüft bei Gericht, in der Regel mit der Einholung eines Gutachtens.“

Die frühere Familienrichterin und heutige Hochschuldozentin Meyer-Wehage präzisiert, dass für minderjährige Mütter eine gesetzliche Vormundschaft noch immer vorgesehen ist, allerdings zeitlich eng begrenzt.

 

„Nur bis zum Eintritt der Volljährigkeit.“

 

Der Staat geht – anders als noch bis zu Anfang der 1970 Jahre – heute von mündigen Alleinerziehenden aus.

Den alleinstehenden Müttern machen die Behörden heute ein Angebot, das sie annehmen oder ablehnen können: nämlich, sich einen sogenannten amtlichen Beistand zu nehmen.

„Ich kann auch eine Beistandschaft einrichten. Dies zur Feststellung der Vaterschaft, wenn nicht ganz klar ist, wer der Vater ist, also für die Vaterschaftsfeststellung. Da sagt oftmals die Mutter, ich beantrage eine Beistandschaft.“

Die Suche nach den leiblichen Eltern beginnt mit über 40

Dem wenige Wochen alten Mädchen geben die Adoptiv-Eltern einen neuen Vornamen, aus Andrea wird Martina. Und sie nehmen noch ein weiteres Kind an, einen Jungen. Martina und ihr Adoptiv-Bruder werden katholisch erzogen, sie verleben eine sorgenfreie Kindheit, bekommen eine gute Bildung. Die Nonnen vom Kloster Wald bei Freiburg hatten darauf geachtet, die Babys jeweils in sozial ähnlich gestellte Familien zu vermitteln, und sie halten die leiblichen Mütter über die Entwicklung der Kinder in den ersten Jahren auf dem Laufenden. Dass Martina und ihr Bruder keine leiblichen Geschwister sind, dass ihre Eltern sie angenommen haben, weil sie selbst keine Kinder bekommen konnten, wurde in der Familie offen ausgesprochen.

Erst in einer Lebenskrise, mit über 40, beschließt Martina Gutensohn, sich auf die Suche nach ihren leiblichen Eltern zu begeben. Ein Schritt, mit dem die Adoptiv-Eltern schon weit früher gerechnet haben.

Erster Anhaltspunkt für die Suche ist der Taufschein. So gerät sie an die Stadt Villingen und an das für Adoptionen zuständige Jugendamt. Dass in Villingen Amt und Kirche zusammenarbeiteten, erfährt Martina Gutensohn vom Kloster.

„Die Mutter Oberin sagte, nein, sie haben keine Unterlagen, die mussten sie alle abgeben. Die sind alle beim Jugendamt. Da müsste ich halt weitersuchen.“

 

Über den Taufschein zur leiblichen Mutter

 

Wie viele Zwangsadoptionen es allein in der Stadt Villingen in jenen Jahren gab, ist unklar. Das Stadtarchiv weiß von 18 Fällen von 1961 bis 1976. Doch die Akten seien unvollständig, weil sie nicht digitalisiert wurden, erfährt Martina Gutensohn. Ihre jedoch sind noch vorhanden, sie darf sie schließlich einsehen. Trotzdem landet sie bei der Suche nach der Mutter in einer Sackgasse. Bis ihr einfällt, dass auf dem Taufschein eine Patentante vermerkt war. Die trägt einen so seltenen Nachnamen, dass Martina Gutensohn einfach im Telefonbuch nachsieht und Glück hat.

Von der völlig überraschten Patin erfährt Martina, dass und wo ihre Mutter lebt. In Frankreich, bei Lyon, seit fast 40 Jahren. Sie bittet die Patin, die Mutter zu informieren, dass ihre Tochter sie sucht. Dann bleibt Martina Gutensohn nichts als zu warten. Was der studierten Fremdsprachenkorrespondentin, die als persönliche Referentin eines bekannten Unternehmers tätig ist, schwerfällt.

„Ich war nicht in der Lage, aus dem Haus zu gehen. Auf jeden Fall geht am Sonntagnachmittag tatsächlich das Telefon. Mein Mann steht da: Du, das ist Frankreich. Da ist jetzt deine Mutter dran. Und dann ging da ein gegenseitiges Schluchzen los. Das war schon unbeschreiblich. Und das einzige, was sie gesagt hat, war: Kind, komm so schnell wie du kannst.“

Das Wiedersehen von Mutter und Tochter nach über 60 Jahren beginnt holprig. Sie verfehlen zunächst vor Aufregung den Treffpunkt, aber dann ist es so weit.

„Das war schon, das war schon toll. Da muss man zu der Eingangstür durch einen ziemlich großen Garten. Und dann steht da eine Frau. Und mein erster Eindruck war: Da ist ja gar nichts ähnlich. Die sieht ja ganz anders aus als ich.“

Wenig später entdecken Mutter und Tochter erste Gemeinsamkeiten.

„Was man an diesem ersten Abend schon gesehen hat, wir sind uns so ähnlich! Vom Inneren her, das war so klar. Ich fand das alles gar nicht unbedingt positiv. Das war alles komisch. Aber es war schon klar, dass ist meine Mutter. Wir lesen gerne. Wir lachen so lange, bis uns die Tränen schon da oben stehen. Also eigentlich eher Optimisten. Mein Mann lacht sich jetzt kaputt, der sagt: Ihr watschelt beide. Wir hätten den völlig gleichen Gang. Ja, das zeichnete sich dann einfach ganz schnell ab.“

Noch immer sind Scham- und Schuldgefühle im Spiel

Oft muss die Mutter ihre Tochter einfach nur berühren, mal am Arm, mal an der Schulter, wie eine Vergewisserung. Dann erfährt Martina Gutensohn endlich, was damals kurz vor und direkt nach ihrer Geburt 1960 geschehen war.

„Sie ist an die Riviera gegangen. In ein Hotel, sie hat da gearbeitet. Hat da den Hotel-Juniorchef kennengelernt, war genau einmal mit dem zusammen im Bett, ist schwanger geworden. Die Schwangerschaft war schwierig und sie musste dann nach Deutschland ziemlich schnell zurück. Und er hat dann versprochen, ja klar, und ich schreibe dir und kümmere mich und blablabla. Und hat niemals wieder von sich hören lassen. Und dann ist meine Mutter eben auch sehr stolz, die dann sagt: Okay, dann ist das eben so. Dieser Mann hat meiner Mutter unsäglichen Schmerz zugefügt.“

Wie schmerzhaft diese Gespräche für ihre leibliche Mutter sind, weiß die Tochter inzwischen, noch immer sind Scham- und Schuldgefühle im Spiel.

Auch deswegen ist Martina Gutensohn überzeugt davon, dass Frauen wie ihre Mutter, die man damals als „gefallene Mädchen“ bezeichnete, von sich aus nicht über ihr Schicksal reden werden. Dass sie es lieber bis zuletzt stumm ertragen.

„An meinem fünfzigsten Geburtstag habe ich eine große Party gemacht. Dann hat sie einfach eine Woche vorher gesagt: Kind, ich kann das nicht. Für sie ist der 5. Februar, wo ich Geburtstag habe, der schlimmste Tag im ganzen Kalenderjahr. Was bedeutet das für jemanden, der sein Kind weggeben muss, obwohl er nicht will? Das ist wirklich unmenschlich, was man gemacht hat.“

 

Aber wenn die ledigen Mütter von damals schweigen und die Behörden die Akten nur zögerlich herausgeben, wird kaum Licht in dieses düstere Kapitel bundesdeutscher Geschichte gebracht werden können. Deswegen sucht die Tochter jetzt die Öffentlichkeit, spricht im Radio.

„Ich glaube, niemand kann diesen Grad der Verstörung irgendwie ermessen, was die durchgemacht haben.“

Dass ihre Tochter so unbeschwert aufgewachsen ist, freute die leibliche Mutter so sehr, dass sie den Adoptiveltern ausdrücklich dankte.

 

Mittlerweile gibt es einen Auskunftsanspruch

Für die Adoptiv-Tochter Martina Gutensohn war wichtig, zumindest ein Minimum an Informationen zu haben, um ihre Mutter finden zu können. Heute gilt in Deutschland der Grundsatz: Kinder sollen die Möglichkeit erhalten zu erfahren, woher sie stammen. Das ist seit Jahrzehnten auch gesetzlich geregelt, ab 16 können Kindern dieses Recht auf Wissen einfordern. Brigitte Meyer-Wehage, die ehemalige Familienrichterin in Hildesheim, verweist auf eine aktuelle Gesetzes-Anpassung in diesem Zusammenhang.

„Also was ich ganz gut finde, ist, dass wir hier mit einem Adoptionsvermittlungsgesetz auch ein Samenspende-Register-Gesetz haben, dass wir auch hier einen Auskunftsanspruch haben. Den Auskunftsanspruch gibt es auch nur gegen die Stelle, die das Register führt, das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation, das DIMDI. Hier habe ich eben den Anspruch gegen die Vermittlungsstelle.“

Dass Kinder ihren Samen spendenden Erzeuger persönlich kennenlernen wollen und können, geht Martina Gutensohn jedoch zu weit. Gerade weil ihr Vater nicht über die Erzeugerrolle hinauskam, verzichtete sie darauf, ihn zu suchen. Denn er habe weder von der Mutter noch von seiner Tochter je wieder etwas wissen wollen. Aber sie wünscht allen leiblichen Eltern, die ihre Kinder nicht behalten konnten oder können, dass sich ihre Töchter und Söhne eines Tages zumindest mit einer kurzen Botschaft bei ihnen melden.

 

„Also wer kann, hat die Verantwortung, seine Mutter zu suchen. Und sei es nur, um zu sagen: Ich lebe, es geht mir gut. Du musst dir keine Gedanken machen. Du musst keine Schuldgefühle haben. Es ist alles gut geworden.“

Und möge so ein Lebenszeichen noch so spät kommen.

  

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Zwangsadoptionen in Bayern

Bis Anfang der 1980er-Jahre haben sich Schwangere in Entbindungsheimen in Bayern versteckt. "Gefallene Mädchen" nannte man die Frauen, weil sie unverheiratet schwanger waren. Viele gaben ihre Kinder zur Adoption frei. Die gemeinsame Spurensuche von BR Recherche und Zeit Magazin zeigt: Die Adoptionen waren oft nicht freiwillig, sondern erzwungen.

(Von: Christiane Hawranek und Nadine Ahr, aus www.br.de/nachricht/zwangsadoptionen-in-bayern-die-gefall...

Stand: 14.06.2018)

 

Die jungen Frauen kamen teils aus gutbürgerlichem Hause. Von ihrer Schwangerschaft sollte niemand etwas erfahren; und auch das uneheliche Kind sollte verschwinden. Deshalb versteckten sich die Frauen in Entbindungsheimen. Andere "Hausschwangere" steckten in finanziellen Schwierigkeiten und zogen deshalb mindestens bis zur Geburt des Kindes in ein solches Heim. Dort arbeiteten sie mit, zum Beispiel in der Wäscherei, im Putzdienst oder auf der Säuglingsstation.

Viele dieser Frauen kehrten nach der Zeit im Entbindungsheim nach Hause zurück - ohne das Baby. Oft wurden die Kinder zur Adoption freigegeben; und die Mütter schweigen ihr ganzes Leben lang, weil sie sich schämen.

Ursula Drenda aber möchte ihre Geschichte erzählen. Sie lebt in einer winzigen Ein-Zimmer-Wohnung in München. An jeder Wand sind Schränke und Regale, vollgestopft mit Häkeldeckchen und Kochrezepten, als habe die 77-Jährige seit der Adoption ihrer Tochter nie wieder etwas fortgeben können.

 

"Schlimm! Das war ganz, ganz schlimm. Ich konnte nicht schlafen. Wenn eine Tür gequietscht hat, dachte ich, da schreit ein Kind! Wenn ich einen Kinderwagen gesehen hab, dann bin ich manchmal in Tränen ausgebrochen."

Ursula Drenda, Zeitzeugin

 

"Eine richtige Babyhändlerin"

 

Ursula Drenda ist im Waisenhaus aufgewachsen. 1969 wurde sie schwanger von einem verheirateten Mann. Deshalb suchte sie Zuflucht in einem privaten Entbindungsheim in München. Die Heimleiterin, eine Hebamme, öffnete die Tür.

"Das erste, was sie sagte: 'Geben Sie mir mal Ihren Ausweis.' Sie hat sich alles aufgeschrieben und gesagt, ich kann Ihnen bei einer Adoption behilflich sein. Dann habe ich gesagt, nein, das möchte ich gar nicht! Das war eine richtige Babyhändlerin für mich."

Ursula Drenda, Zeitzeugin

 

Zwangsadoption? Die junge Mutter fühlte sich erpresst

 

Im Januar 1970 kommt Ursula Drendas Mädchen zur Welt. Nur fünf Tage hat sie das Baby bei sich. Dann habe die Hebamme ihr einen Zettel hingehalten, so erinnert sie sich: "Entweder, Sie unterschreiben, dass Sie das Kind zur Adoption freigeben oder Sie zahlen die ganzen Entbindungskosten." Laut Hebamme 3.400 DM.

Ursula Drenda weiß damals nicht, dass normalerweise die Krankenkasse die Entbindung zahlt oder das Sozialamt. Alles, was sie weiß, ist, dass sie kein Geld hat und niemanden, den sie darum bitten könnte. Deshalb hat sie schweren Herzens unterschrieben.

 

27 Entbindungsheime in Bayern

 

Auch andere Frauen in Entbindungsheimen fühlten sich zur Adoption gedrängt; teils von der eigenen Familie unter Druck gesetzt. 27 solcher Entbindungs- oder Mütterheime listen die offiziellen bayerischen Heimverzeichnisse der 1940er- bis 1970er-Jahre auf, zum Beispiel in Herrsching, Bamberg oder Immenstadt. Spricht man mit älteren Dorfbewohnern in den oberbayerischen Orten Pähl und Herrsching, so beschreiben sie die dortigen Betreiberinnen der Entbindungsheime als "Retterinnen der gefallenen Mädchen", als Wohltäterinnen. Schließlich haben sie verzweifelten Frauen einen Zufluchtsort gegeben.

Für andere war das Entbindungsheim der Ort, an dem sie von ihrer Mutter getrennt wurden. Bis heute kehren immer wieder adoptierte Kinder, heute längst erwachsen, zu den Heimen zurück. Sie sind auf der Suche nach Kontakt zur leiblichen Mutter. Doch viele Adoptionsvermittlungsunterlagen existieren nicht mehr. Erst seit 2003 schreibt ein Gesetz vor, dass die Akten mindestens 60 Jahre aufgehoben werden müssen. Deshalb hat das Bayerische Sozialministerium auch keine Zahlen, wie viele Kinder in bayerischen Entbindungsheimen zur Adoption vermittelt wurden.

 

"Nicht mit rechten Dingen gelaufen"

 

Ursula Drenda hatte Glück: Ihre Tochter hat sie gesucht und gefunden, als sie volljährig war. Sylvia Sommer ist bei einer Adoptivfamilie im Rheinland aufgewachsen. Vermittelt wurde die Adoption von der Münchner Hebamme. Kurz vor der Geburt des Kindes habe sie der Adoptivmutter gesagt, sie könne das Baby für sie "reservieren".

"Es ist über das Heim gelenkt, organisiert worden und nicht übers Jugendamt. So ganz mit rechten Dingen ist es wohl dort nicht gelaufen. Die Krankenversicherung zahlte die Entbindung, die haben meine Eltern aber auch bezahlt."

Sylvia Sommer, leibliche Tochter von Ursula Drenda

Ihre Adoptivmutter bestätigt das: Für die Entbindung zahlte sie der Heimleiterin 4.000 DM, zusätzlich 2.000 DM für Babyausstattung. Offenbar hat die Hebamme doppelt abkassiert. Die Hebamme lebt nicht mehr, kann sich nicht mehr zu den Vorwürfen äußern.

 

Adoptionen ohne Kontrolle durchs Jugendamt

 

Claudia Flynn vom Münchner Jugendamt erklärt: In den 1960er- und 1970er-Jahren konnten private oder kirchliche Adoptionsvermittlungsstellen tatsächlich in Eigenregie arbeiten, teils ohne Kontrolle durch das Jugendamt.

"Bei der Handhabung der Adoption war es höchste Not, die Gesetze zu ändern."

Claudia Flynn, Bayerisches Landesjugendamt

 

Entbindungsheime, in denen Schwangere heimlich Kinder zur Welt bringen können, existieren seit den 1980er-Jahren nicht mehr. Heute versuchen die Jugendämter, "den Erhalt der Familie zu fördern". Eine Adoption gilt als allerletzte Möglichkeit. Wenn, dann suchen sich nicht die Eltern ein Kind aus - sondern die Jugendämter suchen für ein Kind geeignete Eltern.

 

Kontaktieren Sie uns!

Wenn auch Sie in einem Entbindungsheim gearbeitet oder gewohnt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns davon erzählen möchten.

So erreichen Sie uns:

Symbolbild Kontakt | Bild: colourbox, Montage: BR

Anschrift: BR Recherche, Rundfunkplatz 1, 80335 München

E-Mail: BRrecherche(at)br.de

Twitter: @BR_Recherche

Telefon: +49 89 5900 33560 oder 33569

oder direkt an:

Christiane.Hawranek(at)br.de

  

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The “legendary” Moshulu is indeed the world’s oldest and largest square rigged sailing vessel still afloat. She is in fact the one and only restaurant venue on a Tall Ship today in the World. Built by William Hamilton & Co., Port of Glasgow, Scotland in 1904 for the G.J.H Siemers Co. of Hamburg, Germany as the four-masted barque Kurt. This “state-of-the-art” sailing ship was the finest and latest of man’s achievement in the world’s shipbuilding industry for the construction of bulk or packaged cargo sailing ships.

 

Die Moshulu ist eine 1904 unter dem Namen Kurt für die Hamburger Reederei G. J. H. Siemers & Co. gebaute stählerne Viermastbark.

1917 wurde sie für einige Monate in Dreadnought umbenannt, anschließend erhielt sie ihren heutigen Namen, den sie nur 1948 noch einmal für kurze Zeit gegen Oplag tauschte. Die Moshulu liegt heute als privates Restaurantschiff im Hafen von Philadelphia in den USA.

Die Viermastbark lief als Kurt am 20. April 1904 für die Reederei G. J. H. Siemers & Co. (gegründet 1811 von Georg Johann Heinrich Siemers (1763–1846)) auf der Schiffswerft William Hamilton & Co. im schottischen Port Glasgow mit der Baunummer 171 vom Stapel. Die Bark hatte eine sehr wechselvolle Schiffsgeschichte und viele verschiedene Eigner.

 

Der große stählerne Windjammer, benannt nach dem damaligen Juniorchef der Reederei, Kurt Siemers (1873–1944), wurde als Dreiinselschiff konzipiert und hatte ein modernes Standardrigg mit doppelten Mars- und Bramrahen, Royalrahen, den Besanmast als Pfahlmast mit zwei Gaffeln. Die Bark vermaß 3.109 BRT und konnte bis 5.300 ts (1 ts = 1,01605 t) Fracht fahren.

Damit ist sie geringfügig größer als die Peking von F. Laeisz. Der Rumpf war anfänglich dunkelgrau bis schwarz gestrichen und ähnlich den Antoine-Dominique Bordes-Schiffen mit einem Portenband versehen.

Später war die Viermastbark schwarz ohne Pfortenband zu sehen. Sie war ein sehr schönes und schnelles Schiff und in den Welthäfen wohlbekannt.

Als Restaurantschiff besitzt sie wieder einen schwarz gestrichenen Rumpf mit Portenband.

„Berühmt“ war das fehlende Bugnetz.

"...In den Dreißigerjahren, als die Firma angesichts der nationalsozialistischen Herrschaft ihre eingeführte Produktreihe „Alt-Englisch“ mit dem beliebten Lavendelwasser abschaffte, kreierte der neue Juniorchef Hans Mouson das „Mouson Lavendel mit der Postkutsche“ und damit ein weiteres Erfolgsprodukt. Die Postkutsche, die auf die frühere Nachbarschaft des Stammhauses in der Breiten Gasse zur Thurn und Taxis’schen Poststation anspielte, wurde zum Markenzeichen des Hauses."

Sabine Hock, Frankfurt.de

Natürlich darf auch Juniorchef Daniel auf der Baustelle nicht fehlen

Selbstverständlich war der Juniorchef auch dabei

Das abendliche Hoffest der Ravensburger Union auf dem Renauer

Hof bei Familie Bentele nutzten auch Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp mit

Ehefrau Elisabeth und Sohn Leonhard Fidelis zu einem Familienausflug nach

Bavendorf. Obstbaumeister und Ortschaftsrat Josef Bentele jun. (links im

Bild mit OB Dr. Daniel Rapp und Söhnchen Leonhard) informierte die

abendliche Gästeschar und die politischen Sommerwanderer über die Obsternte

2011, die in diesen Tagen beginnt. Da es vergangene Woche zu warm war,

brauchen die Bodensee-Apfelsorten noch einige kalte Nächte, um ihre Farbe zu

bekommen, so der Juniorchef. Josef Bentele: "Wir erwarten dieses Jahr eine

Rekordernte in der Bodensee-Region!" Dazu zählen auch die Obstbauern in den

Ravensburger Ortschaften, die Ernte geht von Ende August bis Allerheiligen.

Familie Bentele beschäftigt bis zu zwölf Saison-Arbeitskräfte, die aus Polen

kommen. Seit 1551 betreibt die Familie Bentele den Renauer Hof zwischen

Bavendorf und Oberzell, ein ehemaliges Klostergut der Prämonstratenser-Abtei

Weißenau. Die betriebswirtschaftlichen Standbeine des 36 Hektar umfassenden

Hofes, so Josef Bentele, sind der Obstbau ( 17 Hektar Äpfel, dazu noch

Birnen und Zwetschgen), der Ackerbau und seit einigen Jahren fünf

Ferienwohnungen die von Mutter Ursula Bentele, einer Meisterin der

ländlichen Hauswirtschaft, betreut werden. Fazit: das abendliche Hoffest mit

Vesper und dem Gitarristen der Senioren Union Albert Frey brachte den

Wanderern und Abendgästen nicht nur eine fröhliche Begegnung, sondern auch

eine Fülle von Informationen über den Obstbau und die wirtschaftliche

Bedeutung von Ferienwohnungen in der Familien-Landwirtschaft.

das gesellnstück des juniorchef, alles handgehämmert

Afrikas Big Circus gastiert ab heute auf dem Annakirmesplatz. Elefantendamen Toya und Moya geht es nicht schnell genug und helfen Juniorchef Addi Weishaupt beim Zeltaufbau. Die beiden Elefanten sind Teil der berühmten großen Elefantenparade, für die der Circus den "silbernen Clown" in Monte Carlo von Prinzessin Stephanie erhalten hat. Zwei Stunden Zirkusvergnügen mit Menschen, Tieren und Sensationen im Zauber der Manege erwartet die Besucher von Mittwoch den 21. bis Montag den 26. November. Galapremiere ist heute Abend ab 19 Uhr. Weitere Termine: Donnerstag bis Samstag jeweils 15 Uhr und 19 Uhr, am Sonntag den 25. 11 Uhr und 15 Uhr und am Montag ist großer Familiennachmittag um 15 Uhr. Tickets und weitere Informationen gibt es unter Tel: 0175 3333020.

Private First Class Deborah Adams, Junior Chef Competitor for the Fort Bragg Culinary Arts Team, cleans off her plates before putting them in front of the judges for their critics after the Junior Chef portion of the 36th Annual Armed Forces Culinary Arts Competition, here March 7. Adams has only one hour to create the different elements of her stuffed chicken dish for two. (Photo by U.S. Army Spc. Bethany L. Little, 40th Public Affairs Detachment)

Photo by Spc. Bethany L. Little/40th PAD

Private First Class Deborah Adams, Junior Chef Competitor for the Fort Bragg Culinary Arts Team, slices her chicken sausage during the Junior Chef portion of the 36th Annual Armed Forces Culinary Arts Competition, at Fort Lee, Va., March 7. Adams has only one hour to create the different elements of her stuffed chicken dish for two.

Pvt. Chainisha Williams, food service specialist with Headquarters Support Company, Headquarters and Headquarters Battalion, 8th Army, demonstrates the skills that won her a bronze medal at the 37th Annual U.S. Army Culinary Arts Competition. (U.S. Army photo by Jane Lee)

Die Talkrunde v.lr..:Klaus Schwecke (Betriebsleiter), Michael Rihm (Juniorchef der '3-Glocken"; heute geschäftsführender Gesellschafter des 3-Glocken-Centers), Veith Lennartz (Moderator), Dieter Steinbach (Werbeleiter), Eike Hilsenstein ( Meister Schlosserei/Produktionsmeister)

The winning dish from the #FeedTomorrow #beyond330 culinary competition is from the @DAmorrisonSC team. Coconut chicken curry on rice noodles with crispy wonton chip. . . . @foundationforstudentsuccess @torontodsb @mlg.cookingschool @loblawson #TFSS #StudentSuccess #StudentNutrition #JuniorChefs #Toronto #cooking #competition #students #culinary #culinarycompetition #judging #hospitality #foodphotography #foodpic #feedfeed @thefeedfeed #huffposttaste #buzzfeast #blogto #the6 #goodfoodtoronto #torontofood #tofoodfeed #yyzeats #ieatTO #foodto #LexGoFurther via Instagram ift.tt/2yFukco

baby chef-il pesce finto

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