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3 Jahre und 4 Monate Haft für Felix Reck

 

Am sechsten Prozesstag bekam die Thüringer Polizei endlich die Trennung von Neonazis und Antifas. So wurden Absperrgitter aufgezogen und Akkreditierungen verteilt. Demzufolge bekamen 8 Freunde von Felix Reck, sowie eine kritische Prozessbeobachtung Plätze. Fünf weitere Plätze waren für zwei Journalisten belegt, einer davon für die OTZ. Der OTZ-Journalist durfte sein Tablet mitnehmen, der Rest musste elektronische Geräte abgeben.

Der Prozess ging mit 25 Minuten Verspätung los, u.a. verspätete er sich weil der Angeklagte zu spät ankam.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 50 Antifaschist*innen zu einer Kundgebung.

An den anderen Prozesstagen standen Neonazis und Antifas gemeinsam an der Gerichtstür, es gab teils hitzige Wortgefechte und auch Schubsereien. Neonazis waren bereits morgens um 6 Uhr, also 3,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn am Gerichtsgebäude, um sich Plätze im Saal zu sichern, nachdem sie beim letzten Mal leer ausgingen.

 

Felix Reck betrat den Gerichtssaal in einem schwarzen Adidas Trainingsanzug, Adidas Sneaker und rasiert. Als Shirt trug er wieder ein schwarzes Label23-Shirt. Er grinste in den Zuschauerraum, das erste Mal waren seine Freunde in der Überzahl. Vertreten wurde er heute nur von seinem Pflichtverteidiger Kruppa, der Neonazi-Anwalt Waldschmidt fehlte, da er ein anderes Verfahren beiwohnen musste.

 

Es wurden zwei Zeug*innen zu zwei Nötigungsvorwürfen gehört. Im ersten Fall beschrieb eine Zeugin wie Felix Reck und Eric Holzhey mit einem Auto an einen Antifaschisten und ihr vorbeifuhren, in einem Kreisverkehr wendeten und anschließend auf die beiden zufuhren. Reck stieg aus dem Auto, schubste den Antifaschisten auf eine Wiese und bedrohte ihn. Es kam zu einem verbalen Schlagabtausch, anschließend verließ Reck den Tatort.

 

Richter Spahn wiederholte einige Worte u.a., dass die Zeugin aussagte, Reck habe den Betroffenen auf die Wiese geschubst. RA Kruppa sagte, dies solle der Richter nicht sagen, sondern die Zeugin sollte aussagen. Wütend und laut fuhr Richter Spahn RA Kruppa an „Haben Sie den zugehört?“, „Sie gehen hier aggressiv dazwischen“, „Sie haben mich angeblafft“. Darauf entgegnete RA Kruppa: „Wenn sie das für anblaffen halten, haben sie mich noch nicht wirklich blaffen hören.“ Es war heute eine gereizte Stimmung. In seinen Fragen versucht RA Kruppa die Zeugin schlecht dastehen zu lassen, suggeriert vermeintliche Absprachen mit dem Betroffenen.

 

Anschließend kam ein weiterer Zeuge zu einer Nötigung vor dem Saalfelder Klubhaus. Der Zeuge ist dort als Sozialarbeiter angestellt und beschrieb die Situation, in der Felix Reck mit seinem KFZ auf zwei Antifaschisten zuhielt, die auf Pollern saßen und ihre Beine ruckartig wegzogen. RA Kruppa kritisierte bereits zu Beginn die Fragestellung von Richter Spahn, es kam zum Wortgefecht. Der Vater von Felix Reck rief aus dem Zuschauerraum zum Richter „Wichser“, was aber ungehört blieb. Nur Felix Reck hörte es. Wie bei einem anderen Prozesstag zischt er seinen Vater an, legt die Hand auf die Lippen und sagt „Vadda“.

Der Zeuge erkannte den Fahrer des Autos wieder, da er Felix Reck von einem Gespräch aus dem Jahr 2015 kannte. Damals, so der Zeuge, nahm Felix Reck am Neonaziaufmarsch am 01.05. in Saalfeld teil, lief in der ersten Reihe des schwarzen Blocks. Felix Reck hatte damals eine Partnerin, die aus der linken Szene stammt und daher konfrontierte der Sozialarbeiter diesen. Er sagte damals zu Felix Reck, dass wenn dieser mit der rechten Szene nicht breche, „wenn er wo weiter macht, landet er im Knast.“

RA Kruppa fragte nach dem Auto, ob es ein SUV, Kombi oder was auch immer ist. Der Zeuge entgegnete, „ich bin kein Autohändler, ich weiß nicht wie die Bezeichnungen sind.“ Bei der nächsten Frage, wie nah das Fahrzeug an die Poller fuhr, sagte der Zeuge: „Das ist nicht meine Aufgabe ihnen was zu erklären.“ RA Kruppa dazu: „Ja, meine auch nicht.“

Der Zeuge wurde gefragt, warum es lange keine Anzeige gab. Der Zeuge dazu: „Herr Reck ist bekannt als Mensch, der einschüchtert und Leuten Gewalt antut.“

 

Anschließend sollten Chat-Verläufe zwischen Felix Reck und Eric Holzhey thematisiert werden. Zum Angriff auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn sprachen beide über eigene Verletzungen und Verletzungen von Jena-Fans. Die Hand-Verletzungen eines Jena-Fans kommentierte Felix Reck mit den Worten: „Wieder ein Leben zerstört.“

 

Auch seine Tat an der Gedenkstätte für die von einem Neonazi ermordete Jana Georgi wurde durch Chat-Nachrichten bekannt. So verschickte er ein Bild der Gedenkstätte, anschließend verschickte er eine Sprach- und/oder Textnachricht mit den Worten: „Ich habe die Scheiße da alles weggetreten.“

 

Zur Verlesung von Telefonaten aus einer TKÜ-Maßnahme gegen den Erfurter Hooligan Theo Weiland, der derzeit in U-Haft sitzt, wurde nicht gelesen. RA Kruppa beanstandete diese, da er laut den Akten nicht prüfen kann, ob die TKÜ rechtmäßig war. Die TKÜ-Maßnahme fand im Rahmen eines 129er StGb-Verfahren gegen die Hooligangruppe „Jungsturm Erfurt“ statt. Während dieser Maßnahme telefonierte Theo Weiland mit Felix Reck, welcher bereits in U-Haft saß. In dem Telefonat ging es u.a. um Absprachen für ein Alibi bezogen auf einen Angriff Erfurter Hooligans auf Fans des FC Carl Zeiss Jena am Bhf Saalfeld.

 

Auch das soziale Leben von Felix Reck wurde beleuchtet, darunter sechs Vorstrafen aus der Zeit 2014 bis 2017. Sachbeschädigungen, Diebstahl, Nötigung, Widerstand gg Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot. In zwei Fällen bekam er Geld- und Arbeitsauflagen, in einem Fall eine Geldstrafe, in drei weiteren Fällen „richterliche Weisungen“. Man ging auch auf seinen privaten Werdegang ein, so lebt er seit seinem fünften Lebensjahr bei seinem Vater, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Mit dem Vater soll es zu „regelmäßigen handfesten Konflikten kommen“. Nach einer erfolgreichen Ausbildung 2017 wurde er anderthalb Jahre später „betriebsbedingt“ gekündigt. Seitdem lebte er vom Geld seines Vaters bzw. arbeitete er gelegentlich als Security.

 

Nachdem Staatsanwaltschaft und Gericht erklärten, dass mehrere der 15 Verfahren gegen Reck eingestellt werden würden, überlegte RA Kruppa, ob er nach der geschlossenen Beweisaufnahme einen Antrag stellen würde auf Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Richter Spahn kommentierte dies höhnisch: „Ich lache mich tot Herr Kruppa.“ Anschließend billigte Richter Spahn eine Pause von 10 Minuten zur abschließenden Vorbereitung der Plädoyers. Ohne Antrag von RA Kruppa ging es in die langen Plädoyers, bei der jeder Fall bedacht wurde. Dabei lief Staatsanwalt Knoblauch eine Extremismus-Strategie. Er lobte den Neonazi RA Waldschmidt, dass dieser „akribisch herausgearbeitet hat, dass es [in Saalfeld] auch Linke gibt, die Straftaten begehen.“ Primär ging es dabei um Sprühereien mit „Kill Reck“, „Fuck Reck“, usw. Daneben gab es mindestens einen Übergriff auf Felix Reck persönlich, sowie einen auf sein Fahrzeug bei der ein vierstelliger Sachschaden entstand. Auch beschrieb der Staatsanwalt, dass es im Rahmen von Fußballübergriffen, auch zu einem ihm bekannten Überfall auf einen einzelnen Erfurt-Fan in Bad Blankenburg gekommen sein soll. Dies kommentierte er mit den Worten: „Das sind Vorfälle, die auch nicht in Ordnung sind“.

 

Bei den Vorwürfen der Nötigung verwies der StaAnw darauf, dass die Einschüchterung, z.B. ggü Zeugen entscheidend war, dass sich diese tw. Als selber Betroffene nicht für eine Anzeige entschieden. Dabei muss aus der Androhung von Übergriffen keine Tat erfolgen, er verglich es mit dem Auffahren von Fahrzeugen im Stadtverkehr, wobei die auffahrende Person keinen Unfall will, aber damit droht und dies als Nötigung gewertet wird. Bei einer Bedrohung eines Zeugen verwies der StaAnw auf die „körperliche Physis“ von Felix Reck, welche einschüchternd wirkt.

Beim Überfall von Erfurter Hooligans auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld konnte Reck keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Der StaAnw sah aber eine gemeinschaftliche Tat als erwiesen an, selbst wenn Reck nicht in der eigentlichen Gruppe, sondern einer zweiten Gruppe im Hintergrund anwesend war. Die Anwesenheit von Reck sah er als erwiesen an.

Die Körperverletzungsdelikte sah der StaAnw als „lebensbedrohliche Handlung“ an, verwies auf das Video mit dem Ackermatch zwischen Hooligans aus Erfurt und der SGE Frankfurt. In dem Video sieht man Reck mehrfach sog. „Hammerschläge“ und Ellenbogenschläge auf Kopf und Oberkörper durchführen. Dies sind auch die Schläge, welche Zeug*innen und Betroffene berichteten.

Spannend wurden die Ausführungen des StaAnw zur vermeintlichen Störung der Totenruhe an der Gedenkstätte für Jana Georgi. So sieht das Gesetz und auch die Kommentierung nur ein Denkmal als ein solchen Ort vor, den man stören kann, doch verwies er auf „Gruppen in diesem Land“, die ihr Gedenken mit temporären Orten „Grafittis an Garagen“ und eben Kerzen durchführen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken was die Auslegung des Gesetzes-Textes angeht und plädierte somit dafür, dass auch temporäre antifaschistische Gedenkstätten unter als Denkmäler gezählt werden.

Zum Ackermatch verwies er auf das „Elbflorenz“-Urteil des BGH wonach zwar eine Körperverletzung mit Zustimmung erfolgen kann, aber nicht vor Straffreiheit schützt. Das BGH geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl an Übergriffen während der Aktion keine Einwilligung möglich sei und somit dies als „Beteiligung einer Schlägerei“ (StGb 231) und Körperverletzung (StGb 223) gewertet bleibt.

 

Mehrfach, auch in Hinblick auf die anderen Fälle verwies der StaAnw auf den §46 StGb. Er sah in den Tathandlungen „Menschenverachtende Motive“, da die Betroffenen „Opfer wurden, weil sie in den Augen des Täters für etwas stehen, ihnen das individuelle abgesprochen“ wurde. Somit handelte es sich für ihn um Hasskriminalität gegen Linke und konkurrierende Fußballfans.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans am Bhf Saalfeld sah er ebenfalls diese Motive. Explizit sagte er, Fußball-Fan sein sei „kein Verhalten in unserer Gesellschaft, um Opfer zu werden.“ Dabei klammerte er aber die Jenaer Ultra-Gruppe „iena Branco“ aus, denen der Angriff eigentlich golt.

 

Zum Überfall auf einen Antifaschisten vor einer Kneipe äußerte er, „das ein Mensch in Saalfeld nicht vor eine Gaststätte treten darf, keinen Übergriff erleben muss, nur weil er Links ist. Das geht nicht.“ Er sah es offenbar als erwiesen an, dass der Angriff eine Vorgeschichte hatte, nämlich die Angriffe auf Reck selber. Dazu sagte er nur, dass Neonazis sich an Polizei und Staat wenden sollen, wenn sie Opfer von Antifas werden. Hintergrund ist ein Übergriff auf Reck, bei dem er die Namen der Täter wusste, diese gegenüber en Behörden nicht nannte und ohne Täter das Verfahren eingestellt wurde, was wiederrum RA Kruppa bemängelte. Dass es durchaus zu Verurteilungen gegen Antifas in der Region kommt, zeigte auch der StaAnw an und verwies auf einen Überfall von Antifas auf einen Anhänger der Thügida-Bewegung 2017 im Kontext eines rechten Aufmarsches in Saalfeld.

 

Beim Überfall auf Jena-Fans in einer Bowlingbahn verwies er u.a. auf Minderjährige, die angegriffen wurden. Er bemängelte allerdings die „merkwürdigen Aussagen“ der Betroffenen. „Was das mit Fußball zu zun hat, wissen nur die Beteiligten“, war sein abschließendes Statement.

 

Da das Amtsgericht nur zu maximal vier Jahren Haft verurteilen kann, entschied sich der Staatsanwalt drei Jahre und 10 Monate zu fordern. Gleichzeitig beantragte er den Haftbefehl nicht aufzuheben, da Verdunklungsgefahr bestehen würde.

 

Nachdem StaAnw kam das Plädoyer der Nebenklagevertretung RA Pietrzyk. Diese schloss sich überwiegend dem an was der StaAnw forderte und sagte, wollte aber noch den gesellschaftlichen Kontext des Verfahrens und der Taten von Reck herausheben. Sie sprach davon, dass die Taten im Rahmen der Agende als „klassische hegemoniale Taten der rechten Szene“ zu verstehen sind. Sie setzte die Tat in ein gesellschaftlichen Kontext mit anderen rechten Taten u.a. dem NSU, was zu Getuschel unter den Neonazis führte. Auch diese wurden direkt von ihr angesprochen. Sie verwies auf anwesende Neonazis, die im Ballstädt-Verfahren angeklagt waren, sowie einem Pseudo-Neonazi mit Selbstdarstellungsdrang und Gewaltaffinität aus Eisenach, welchen sie namentlich erwähnte. Im Saal saß ebenfalls Eric Holzhey, der bei mehreren der Gewalttaten anwesend war und u.a. mich am fünften Prozesstag bedrohte.

Laut der Nebenklage müssen die Taten des Täters nicht individuell betrachtet werden, sondern im Kontext seines Weltbildes. RA Kruppa lachte, was die Nebenklagevertreterin damit kommentierte, dass er lachen könne, da „sie als weißer Mann nicht zur Opfergruppe ihres Mandanten gehören“.

 

RA Kruppa, der heute weitaus aggressiver wirkte, als in den ersten Verhandlungstagen fing sein Plädoyer damit an, gegen antifaschistische Intervention zu agitieren. So sagte er, das Gericht solle sich nicht vom „Theater der Nebenklage, der Linken Szene, der Antifa“ beeinflussen lassen und es wären Frechheiten wie ein Livebericht aus dem Gerichtssaal und das Reck im Internet Taten zur Last gelegt, für die er nicht verurteilt wurde. Er wurde sofort schlecht, verwies auf das Alter von Felix Reck, 23, dass die „Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen ist“ bzw. „beeindruckt“ hat. Er verwies auf vermeintliche Einschüchterungen gegen Reck durch Antifas, welche die Übergriffe wohl erklären sollten. Reck wollte den Betroffenen „nur mal eine Abreibung verpassen“. Die benutzten Quarzsandhandschuhe wertete er nicht als Waffen oder Werkzeug, dabei hat das BGH 2012 entschieden, dass Quarzsandhandschuhe sehr wohl als gefährliches Werkzeug im Sinne des StGb 224 zu sehen sind. Für RA Kruppa war nicht erwiesen, dass Reck die Handschuhe im Falle des Übergriffs auf den Antifaschisten nutzte, auch wenn sie unter seinem Sitz im Auto lagen. Grund: Er hatte frische Wunden an der Hand und auf den Handschuhen fand man keine DANN-Spuren etc.

Im Gegensatz zur StaAnw sah RA Kruppa keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Dies machte er u.a. daran fest, dass es nur wenige Schläge in kurzer Zeit waren. Dabei ist die Anzahl oder die Wucht nicht entscheidend. Verweisen möchte ich an dieser an Hartmut Balzke, der von einem Neonazi am 25.01.2003 in Erfurt mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gebracht wurde. Balzke landete auf den Hinterkopf und verstarb wenig später an den Verletzungen.

 

Beim Ackermatch versuchte sich RA Kruppa in einem differenzierten Bild. So habe Reck „nicht nur ausgeteilt, sondern auch massiv eingesteckt.“ Auch gab er an, dass eine Einwilligung zur Körperverletzung durchaus möglich ist und straffrei bleibt, z.B. wenn man eine Impfung beim Arzt bekäme. Er glaubte nicht, dass Betroffene Angst vor Felix Reck haben, sagte, dies sei „blödsinn“. Stattdessen sah er einen „Belastungseifer der Antifaszene“, welche er laut Augenzeugen früher selber in Teilen als Anwalt vertreten hatte.

 

Er plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft, der Aufhebung des Haftbefehls, da Reck seine Taten bereits länger zurück liegen würden, er geständig war, die Verletzungen nicht gravierend und er seit dem 29.10.2019 in U-Haft stecke, sein erstes Mal in Haft.

 

Das letzte Wort hatte Felix Reck. Einstudiert und wie ein kleines Kind erklärte er: „Ich hatte lange Zeit nachzudenken, ich weiß jetzt, dass das dumm war. Gewalt ist keine Lösung. Ich möchte in Zukunft straffrei leben.“

 

Bevor es zum Urteil kam, verstärkte die Thüringer BePo ihre Kräfte im Saal. Vier BePos und zwei Justizbeamte sicherten den Saal. Richter Spahn verkündete drei Jahre und vier Monate Haft. Er sah vier gefährliche Körperverletzungen, eine Körperverletzung, zwei vollendete Nötigungen, eine versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und den Besitz von illegalen Sprengkörpern („La Bomba“) als erwiesen an.

Direkt zu Beginn der Begründung ging Spahn auf RA Kruppa ein, der immer wieder während der Begründung nickte. Man habe das „Theater“ mitbekommen, aber ausgeblendet. Er sprach davon, dass man in der Chronik sieht „wie der Herr Reck sich in seiner Kriminalität steigert“. Dass sich Betroffene bei der Nötigung nicht selber bei der Polizei meldeten, wertete er als „Schwelle [die noch nicht] überschritten [war], um die Polizei einzuschalten“. Bezüglich des Besitzes der Quarzsandhandschuhe während eines Angriffs sprach RA Spahn davon, dass Felix diese besaß und dies „gegenüber vieler Staatsangehöriger in diesem Gerichtssaal“ ungewöhnlich sei. Bei der Dichte an Neonazis im Raum wäre eine statistische Erhebung sicher spannend gewesen.

Die Einschüchterung von Zeugen bezeichnete Richter Spahn als „dicker Hund, wenn nach so einer Tat, Zeugen unter Druck gesetzt werden.“ Beim Angriff auf Jena-Fans in der Bowlingbahn verwies der Richter auf das linke Image der Zeiss-Fans, welches er wohl als Motivbegleitend betrachtete. „Dann fährt hier Herr Reck rein und verkloppt die Leute“, so seine Analyse zum Überfall.

Er verwies auf die Chatverläufe mit Eric Holzhey, dem er eine Tatbeteiligung beim Überfall zusprach, während dieser im Saal in der zweiten Reihe saß und sich einen abgrinsen konnte.

Die Störung der Totenruhe sah er im Falle der Grabschändung von Jana Georgi nicht als gegeben an und verwies auf einen fehlenden „öffentlichen Widmungsakt“, den es z.B. mit Grabmälern, Denkmäler, u.ä. offenbar gibt.

Die Körperverletzungsdelikte bezeichnete er als „menschenverachtende Skrupelosigkeit“. Das Ackermatch wurde von ihm zur „Sportart“ erklärt, bei dem es ein „Mitverschulden des Opfers“ gibt was Verletzungen angeht.

Richter Spahn sah eine Steigerung der Skrupelosigkeiten von Felix Reck, die „man möchte sagen, von Woche zu Woche“, stattfanden. Aufgrund des § 46 StGb, sah Richter Spahn hier Hasskriminalität, welche für eine höhere Strafe führte.

 

Die Verfahrenskosten, die Kosten der Nebenklage habe Felix Reck zu tragen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Damit ist einer der gefährlichsten Neonazis in Saalfeld weiter außer Gefecht gesetzt. Als die Neonazi-Unterstützer von Felix Reck das Gebäude verließen brandete unter den 50 Antifas Jubel auf, Sektkorken flogen in die Luft. Es ist anzunehmen, dass das Verfahren durch die Verteidigung in die nächste Instanz gebracht wird. Dies wäre dann das Landesgericht Gera. Bis dahin bleibt Felix Reck aber weiter in Haft.

 

 

Die Fotos unterstehen dem Copyright. Bei Verwendungen bitte eine Mail an soeren.kohlhuber@yahoo.de

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Uploaded on July 9, 2020
Taken on July 9, 2020