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Verschärfung der internationalen Lärmgrenzwerte

Lärmgrenzwerte werden wegen der Internationalität im Luftverkehr im Anhang 16 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) festgelegt. Die zulässigen Werte hängen von der maximalen Startmasse und von der Anzahl der Triebwerke des Flugzeugs ab, sind also für jeden Typ verschieden. Welche Anforderungen Flugzeugtypen jeweils ab wann erfüllen müssen, wird in sogenannten Lärmkapiteln mit den Nummern 2, 3, 4 und 14 geregelt. Seit 2006 werden neue Flugzeuge nach dem Standard in Kapitel 4 zugelassen. Dazu gehören der Airbus A350 und die Boeing 787 – also die modernsten Flugzeuge, die zurzeit eingesetzt werden. Kapitel 4-Flugzeuge müssen bei der Zulassung die Lärmgrenzwerte der Vorgängergeneration, also der Kapitel 3-Flugzeuge, in Summe um mindestens zehn Dezibel unterschreiten.

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Uploaded on June 4, 2015