Lagergeld des Sammellagers für Ausländer - Stargard in Pommern 1921 Gutschein Notgeld 2 Mark
Sammellager (lexikalisch ein Synonym für „Konzentrationslager“) für Ausländer, hier Internierungsstätte der „Ostjuden“
>> Die erste deutsche Republik hatte unmittelbar nach Kriegsende ihre Grenzen gegen Einwanderer und Flüchtlinge abgeriegelt. Die Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen jüdische Migranten aus Osteuropa, die, sofern sie ins „Reich“ gelangt waren, für Armut, Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Inflation und Wohnungsnot, kurz die Krisenerscheinungen der frühen 20er Jahre verantwortlich gemacht wurden. Die „Ostjudengefahr“ wurde zur Folie eines sich verschärfenden rassistischen und antisemitischen Diskurses, der auch das behördliche Handeln durchdrang: „Die Ostjudenplage wird, da es sich hier nicht nur um lästige, sondern um höchst gefährliche Ausländer handelt, in ihrer jetzigen Duldung und wohlwollenden Behandlung künftig politisch, wirtschaftlich und gesundheitlich die furchtbarsten Gefahren zeitigen“, schrieb etwa ein preußischer Polizeipräsident im Juni 1920 an den sozialdemokratischen Innenminister Severing.
Schon im Dezember 1919 hatte die preußische Regierung die Einweisung aller „unerwünschten Ostjuden im spezielle Lager“ beschlossen und damit eine Forderung der Rechten und des Militärs erfüllt. Im März 1920 wurden in Berlin wahllos 250 „Ostjuden“ verhaftet und in einem Militärlager interniert, weitere Razzien und Hausdurchsuchungen in „ostjüdischen“ Vierteln folgten. Diese Praxis gipfelte Ende 1920 in der Einrichtung zweier - der Begriff hatte sich mittlerweile durchgesetzt - in Stargard und Cottbus, die erst geschlossen wurden, als die Presse drei Jahre später über menschenunwürdige Lebensbedingungen in einem der Lager berichtete.
Nach der Ablösung von Innenminister Severing verschärfte sich die Lage der ”Ostjuden” noch weiter. „Unerwünschte Ausländer“ ohne gültige Papiere wurden in großem Umfang interniert. Durch diese Praxis der Aussonderung kamen die Behörden einem latenten Rassismus und Antisemitismus entgegen, der sich auf dem Höhepunkt der Inflation im November 1923 in einem Pogrom gegen die jüdischen Migranten entlud.
Nach einer Erhöhung des Brotpreises war es in Berlin zu Unruhen gekommen, die schnell in Plünderungen jüdischer Geschäfte übergingen. „Ostjuden“ und alle, die man dafür hielt, wurden auf offener Straße und in ihren Wohnungen attackiert und misshandelt, in mindest einem Fall mit tödlichen Folgen. Die Polizei griff zunächst nicht ein oder beteiligte sich mittelbar an den Ausschreitungen, indem sie Juden in „Schutzhaft“ nahm und sodann misshandelte. Erst am zweiten Tag des Pogroms griff sie gegen den Mob durch; einen Tag später jedoch machte der zuständige Polizeikommandeur die „östlichen Einwanderer“ für das Pogrom verantwortlich. Kurz darauf ließ die Regierung aus Furcht vor einem Ansehensverlust über internationale Presseagenturen verlauten: „Alle Nachrichten von Judenpogromen in Berlin und Deutschland sind frei erfunden.“ <<
Lagergeld des Sammellagers für Ausländer - Stargard in Pommern 1921 Gutschein Notgeld 2 Mark
Sammellager (lexikalisch ein Synonym für „Konzentrationslager“) für Ausländer, hier Internierungsstätte der „Ostjuden“
>> Die erste deutsche Republik hatte unmittelbar nach Kriegsende ihre Grenzen gegen Einwanderer und Flüchtlinge abgeriegelt. Die Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen jüdische Migranten aus Osteuropa, die, sofern sie ins „Reich“ gelangt waren, für Armut, Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Inflation und Wohnungsnot, kurz die Krisenerscheinungen der frühen 20er Jahre verantwortlich gemacht wurden. Die „Ostjudengefahr“ wurde zur Folie eines sich verschärfenden rassistischen und antisemitischen Diskurses, der auch das behördliche Handeln durchdrang: „Die Ostjudenplage wird, da es sich hier nicht nur um lästige, sondern um höchst gefährliche Ausländer handelt, in ihrer jetzigen Duldung und wohlwollenden Behandlung künftig politisch, wirtschaftlich und gesundheitlich die furchtbarsten Gefahren zeitigen“, schrieb etwa ein preußischer Polizeipräsident im Juni 1920 an den sozialdemokratischen Innenminister Severing.
Schon im Dezember 1919 hatte die preußische Regierung die Einweisung aller „unerwünschten Ostjuden im spezielle Lager“ beschlossen und damit eine Forderung der Rechten und des Militärs erfüllt. Im März 1920 wurden in Berlin wahllos 250 „Ostjuden“ verhaftet und in einem Militärlager interniert, weitere Razzien und Hausdurchsuchungen in „ostjüdischen“ Vierteln folgten. Diese Praxis gipfelte Ende 1920 in der Einrichtung zweier - der Begriff hatte sich mittlerweile durchgesetzt - in Stargard und Cottbus, die erst geschlossen wurden, als die Presse drei Jahre später über menschenunwürdige Lebensbedingungen in einem der Lager berichtete.
Nach der Ablösung von Innenminister Severing verschärfte sich die Lage der ”Ostjuden” noch weiter. „Unerwünschte Ausländer“ ohne gültige Papiere wurden in großem Umfang interniert. Durch diese Praxis der Aussonderung kamen die Behörden einem latenten Rassismus und Antisemitismus entgegen, der sich auf dem Höhepunkt der Inflation im November 1923 in einem Pogrom gegen die jüdischen Migranten entlud.
Nach einer Erhöhung des Brotpreises war es in Berlin zu Unruhen gekommen, die schnell in Plünderungen jüdischer Geschäfte übergingen. „Ostjuden“ und alle, die man dafür hielt, wurden auf offener Straße und in ihren Wohnungen attackiert und misshandelt, in mindest einem Fall mit tödlichen Folgen. Die Polizei griff zunächst nicht ein oder beteiligte sich mittelbar an den Ausschreitungen, indem sie Juden in „Schutzhaft“ nahm und sodann misshandelte. Erst am zweiten Tag des Pogroms griff sie gegen den Mob durch; einen Tag später jedoch machte der zuständige Polizeikommandeur die „östlichen Einwanderer“ für das Pogrom verantwortlich. Kurz darauf ließ die Regierung aus Furcht vor einem Ansehensverlust über internationale Presseagenturen verlauten: „Alle Nachrichten von Judenpogromen in Berlin und Deutschland sind frei erfunden.“ <<