PK 1966
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Die vorherrschende Art der Prostitution war die Straßenprostitution, da es in der Mindener Festung zu diesem Zeitpunkt kein offizielles Bordell gab. Das wurde für die Armee zu einem ernstzunehmenden Problem, da sich Geschlechtskrankheiten ausbreiteten. Allein im Infanterieregiment Nr. 15 hatten sich im Herbst 1817 15 Soldaten des Füsilierbataillons mit Geschlechtskrankheiten angesteckt. Der Mindener Festungskommandant Generalmajor Ernst Michael von Schwichow, ein gebürtige Pommer wurde mit der Um- und Neugestaltung Mindens beauftragt. Er hatte die Oberaufsicht über daraus folgenden Aufgaben wie der Wieder- und Neugestaltung der Stadtfestung und die daraus folgenden Neuregelungen, wie Abriss von Häusern, Baubeschränkungen oder die ständige Einquartierung von Truppen. Da auch die Kontrolle der Hygiene und die Aufsicht über die Truppengesundheit in seinen Verantwortungsbereich fielen, wurde er von seinen Militärärzten auch über die gestiegene Infektionsrate mit Geschlechtskrankheiten informiert. Schwichow nahm die Ausbreitung der Krankheiten sehr ernst und machte bald die unkontrollierte Prostitution als Hauptquelle der Ansteckungen aus. Anders als die gängige moralische Denkweise zu der Zeit, die auf Auseinandersetzung mit Sexualität und deren Folgen, mit Ignoranz bis Ablehnung oder bestenfalls mit klangvollen aber leider meist wirkungslosen Plädoyees auf Enthaltsamkeit reagierte, ging Schwichow die Dinge konstruktiver an. Nach seiner Theorie war die einzige sinnvolle Möglichkeit die Ansteckungen zu stoppen, bzw. auf ein erträgliches Maß herunterzufahren, die offizielle Feststellung der Ansteckungsquelle – die Prostituierten – und ihre Heilung, nicht nur allein die der Soldaten. Die Kosten sollte die Stadt tragen. Am 3. November 1817 erging daraufhin Schwichows Befehl, dass jeder infizierte Soldat Ort und Person der Ansteckung offenbaren musste:
Kann oder will er dies nicht angeben, so soll er zwar couriert, aber nach der Genesung strenge bestraft werden.
Zusätzlich erregte im nahegelegenen Paderborn ein Prozess gegen eine Prostituierte und einen Zimmerwirt Aufsehen: Am 13. Juni 1817 wurde bei dem Paderborner Königlichen Oberlandesgericht gegen die 17-jährige Prostituierte Caroline Klütemeyer wegen „Winkelhurerei“, was nichts anderes bedeutet als Straßenprostitution, und dem Tagelöhner Wilhelm Heidemann wegen Duldung einer „Huren Wirtschaft“ in seinem Hause, was nichts anderes besagt, als dass er Prostituierten Zimmer ähnlich einem Stundenhotel vermietet hatte, Anklage erhoben. Das Gericht sprach jedoch die Beschuldigten frei, da es der Auffassung war, dass die Ausübung der Prostitution „liederlichen Weibes Personen“ nicht untersagt sei, solange diese unter staatlicher Aufsicht in den entsprechenden Lokalen geschehe.[5]
Da es in der preußischen Festung Minden kein offiziell erlaubtes Bordell gab, wurde das Paderborner Urteil somit als Hinweis verstanden, auf die gezielte und kontrollierte Einrichtung von Bordellen hinzuwirken. Infolgedessen wandte sich Schwichow an das Königliche Ministerium des Innern mit der eindringlichen Bitte, in Minden ein solches Bordell errichten zu lassen, in welchem Prostituierte unter kontrollierten Bedingungen arbeiten sollten. Für die Kosten sollte ebenfalls die Stadt aufkommen. Der Anfrage wurde stattgegeben, da auch das Innenministerium feststellen konnte, dass in einer Garnisonsstadt wie Minden, voller lediger Soldaten, die Notwendigkeit einer Regelung der Prostitution bestand.
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Die vorherrschende Art der Prostitution war die Straßenprostitution, da es in der Mindener Festung zu diesem Zeitpunkt kein offizielles Bordell gab. Das wurde für die Armee zu einem ernstzunehmenden Problem, da sich Geschlechtskrankheiten ausbreiteten. Allein im Infanterieregiment Nr. 15 hatten sich im Herbst 1817 15 Soldaten des Füsilierbataillons mit Geschlechtskrankheiten angesteckt. Der Mindener Festungskommandant Generalmajor Ernst Michael von Schwichow, ein gebürtige Pommer wurde mit der Um- und Neugestaltung Mindens beauftragt. Er hatte die Oberaufsicht über daraus folgenden Aufgaben wie der Wieder- und Neugestaltung der Stadtfestung und die daraus folgenden Neuregelungen, wie Abriss von Häusern, Baubeschränkungen oder die ständige Einquartierung von Truppen. Da auch die Kontrolle der Hygiene und die Aufsicht über die Truppengesundheit in seinen Verantwortungsbereich fielen, wurde er von seinen Militärärzten auch über die gestiegene Infektionsrate mit Geschlechtskrankheiten informiert. Schwichow nahm die Ausbreitung der Krankheiten sehr ernst und machte bald die unkontrollierte Prostitution als Hauptquelle der Ansteckungen aus. Anders als die gängige moralische Denkweise zu der Zeit, die auf Auseinandersetzung mit Sexualität und deren Folgen, mit Ignoranz bis Ablehnung oder bestenfalls mit klangvollen aber leider meist wirkungslosen Plädoyees auf Enthaltsamkeit reagierte, ging Schwichow die Dinge konstruktiver an. Nach seiner Theorie war die einzige sinnvolle Möglichkeit die Ansteckungen zu stoppen, bzw. auf ein erträgliches Maß herunterzufahren, die offizielle Feststellung der Ansteckungsquelle – die Prostituierten – und ihre Heilung, nicht nur allein die der Soldaten. Die Kosten sollte die Stadt tragen. Am 3. November 1817 erging daraufhin Schwichows Befehl, dass jeder infizierte Soldat Ort und Person der Ansteckung offenbaren musste:
Kann oder will er dies nicht angeben, so soll er zwar couriert, aber nach der Genesung strenge bestraft werden.
Zusätzlich erregte im nahegelegenen Paderborn ein Prozess gegen eine Prostituierte und einen Zimmerwirt Aufsehen: Am 13. Juni 1817 wurde bei dem Paderborner Königlichen Oberlandesgericht gegen die 17-jährige Prostituierte Caroline Klütemeyer wegen „Winkelhurerei“, was nichts anderes bedeutet als Straßenprostitution, und dem Tagelöhner Wilhelm Heidemann wegen Duldung einer „Huren Wirtschaft“ in seinem Hause, was nichts anderes besagt, als dass er Prostituierten Zimmer ähnlich einem Stundenhotel vermietet hatte, Anklage erhoben. Das Gericht sprach jedoch die Beschuldigten frei, da es der Auffassung war, dass die Ausübung der Prostitution „liederlichen Weibes Personen“ nicht untersagt sei, solange diese unter staatlicher Aufsicht in den entsprechenden Lokalen geschehe.[5]
Da es in der preußischen Festung Minden kein offiziell erlaubtes Bordell gab, wurde das Paderborner Urteil somit als Hinweis verstanden, auf die gezielte und kontrollierte Einrichtung von Bordellen hinzuwirken. Infolgedessen wandte sich Schwichow an das Königliche Ministerium des Innern mit der eindringlichen Bitte, in Minden ein solches Bordell errichten zu lassen, in welchem Prostituierte unter kontrollierten Bedingungen arbeiten sollten. Für die Kosten sollte ebenfalls die Stadt aufkommen. Der Anfrage wurde stattgegeben, da auch das Innenministerium feststellen konnte, dass in einer Garnisonsstadt wie Minden, voller lediger Soldaten, die Notwendigkeit einer Regelung der Prostitution bestand.