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Urheberrechtsverletzung Filesharing

Den häufigsten Grund für den Ausspruch einer urheberrechtlichen Abmahnung dürfte allerdings das Filesharing darstellen. Vielen Betroffenen, die eine Tauschbörsensoftware benutzen, sind sich oft gar nicht bewusst, was sie da eigentlich machen. Es soll nur ein Lied oder ein Film heruntergeladen werden. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk innerhalb einer Tauschbörse öffentlich zur Verfügung zu stellen, beabsichtigen die meisten Betroffenen nicht. Ganz im Gegenteil, ein solcher Vorgang soll nach der Auffassung einiger Mandanten gerade vermieden werden. ein überwiegender Teil der Mandanten (schätzungsweise 75%) wissen gar nicht, dass innerhalb einer Tauschbörse im Rahmen des Downloads zugleich ein Upload der gegenständlichen Werks stattfindet. Dabei ist es gerade der Upload, des Gegenstand der Abmahnung Urheberrechtsverletzung (kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverl...) ist, die wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesprochen werden.

 

Die Rechteinhaber, die durch die unerlaubte Verbreitung deren geistigen Eigentums verletzt sind, machen erhebliche Ansprüche im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung geltend. Neben der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden enorme Summen geltend gemacht, sodass von der Teilnahme an Tauschbörsen nur abgeraten werden kann.

 

Bekannte Kanzleien, die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen sind unter anderem die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg und die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.

 

Die Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds hat überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich Musiktitel zum Gegenstand. Neben der standardmäßigen Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden für einen Musiktitel Kosten in Höhe von 450,00 Euro und für einen Film durchschnittlich 980,00 Euro geltend gemacht. Innerhalb der Zahlungsansprüche, die pauschalisiert werden, sind sowohl Rechtsanwaltskosten als auch Schadensersatzansprüche enthalten.

 

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verfolgen mit ihren Abmahnungen überwiegend Urheberrechtsverletzungen an Filmen und an Musikalben. Die Forderung ist auch hier auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme von 956,00 Euro gerichtet. Der aufgerufene Betrag beinhaltet dabei Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 Euro und einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch von 450,00 Euro.

 

Sofern eine Abmahnung zugestellt wurde, kann nur dazu geraten werden, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen. Gerade im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung (kanzlei-wrase.de/urheberrecht/unterlassungserklaerung.html) ist größte Vorsicht geboten, da diese über Jahre Gültigkeit hat. In vielen Fällen kann die Haftung erheblich eingeschränkt und ggf. auch vollständig ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist eine Reduzierung der geltend gemachten Kosten möglich.

 

Weitere Informationen zu den Themen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder auch Internetrecht erhält man auch auf der Website kanzlei-wrase.de - Anwalt Urheberecht

(kanzlei-wrase.de/) ... pr-gateway.de/t/159524

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Uploaded on February 22, 2013
Taken on February 22, 2013