erwischt
Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).
2 vom Ordnungsamt gegen 2 Falschparker
Fazit : Knöllchen --noch Glück gehabt---
Falschparken-- ab 9.11.2021 :
Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, riskieren laut des neuen Bußgeldkatalogs ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
erwischt
Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).
2 vom Ordnungsamt gegen 2 Falschparker
Fazit : Knöllchen --noch Glück gehabt---
Falschparken-- ab 9.11.2021 :
Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, riskieren laut des neuen Bußgeldkatalogs ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.