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erwischt

Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen

bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).

 

2 vom Ordnungsamt gegen 2 Falschparker

Fazit : Knöllchen --noch Glück gehabt---

Falschparken-- ab 9.11.2021 :

Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, riskieren laut des neuen Bußgeldkatalogs ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.

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Uploaded on November 9, 2021
Taken on November 8, 2021