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Grafenwörth. Marktsäule und Pranger, um 1590 - Renaissance

Der Pranger war das Sinnbild des geistlichen wie auch weltlichen Rechtes. Er war bis Kaiser Josef II. (1741 - 1790) der Vollzugsort für Schandtaten. Der Verurteilte musste eine bestimmte Zeit am Pranger stehen und konnte vom Pöbel verspottet werden. 14 Tage vor bis 14 Tage nach den Jahrmärkten wurde der Schwertarm im oberen Drittel des Prangers aufgesteckt. Der Schwertarm von Grafenwörth ist im Heimatmuseum ausgestellt. Dadurch sollte das zusammenströmende Volk wissen, dass zu dieser Zeit dem Marktrichter notfalls auch der Blutbann, also Gericht über Leben und Tod, zustand. Die Kugel am Pranger, auch Bagstein genannt, wurde dem Verurteilten umgehängt und der Verurteilte musste damit eine bestimmte Strecke gehen. Das Gemeindegericht kam dreimal im Jahre zusammen um über Raufbolde, Diebe und zänkische Weiber Recht zu sprechen. Dieser Pranger steht heute am Marktplatz.

 

Standort: GPS 48.408641, 15.777131

Denkmalschutz OID 23807 nach § 2a

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Uploaded on May 28, 2017
Taken on May 27, 2017