die Unterschiede- nachgefragt
Sehr geehrter Herr Radochla,
Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis zur Deklaration auf der Verpackung der Milbona Kondensmilch.
Nach einer internen Prüfung haben wir festgestellt, dass im Zuge einer Designänderung auf der Verpackung versehentlich ein falscher Volumenwert angegeben wurde. Weder die Rezeptur noch die Qualität der Milbona Kondensmilch haben sich geändert. Tatsächlich handelt es sich hierbei lediglich um eine fehlerhafte Angabe und nicht um eine Reduzierung des Inhalts.
Die Kondensmilch wird gesetzlich vorgeschrieben nach Gewicht abgefüllt. Die angegebenen 340 g e sind korrekt und unverändert, der tatsächliche Produktinhalt hat sich daher nicht verändert. Maßgeblich ist in diesem Fall die Gewichtsangabe auf der Verpackung. Es handelt sich ausschließlich um einen Fehler bei der Volumenangabe, dessen Korrektur wir bereits veranlasst haben.
Vielen Dank, dass Sie uns auf diesen Punkt aufmerksam gemacht haben. Als kleines Dankeschön übersenden wir Ihnen (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) eine digitale Gutschrift im Wert von 3 €, die Sie wie folgt einlösen können: xxxxxx
und noch einen drauf--
Bad Wimpfen, den 05.03.2026
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Hinweis dankend entgegengenommen und an die zuständigen Personen weitergeleitet haben.
Als kleines Dankeschön erhalten Sie von uns
einen Lidl-Einkaufsgutschein in Höhe von 5,00 Euro.
die Unterschiede- nachgefragt
Sehr geehrter Herr Radochla,
Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis zur Deklaration auf der Verpackung der Milbona Kondensmilch.
Nach einer internen Prüfung haben wir festgestellt, dass im Zuge einer Designänderung auf der Verpackung versehentlich ein falscher Volumenwert angegeben wurde. Weder die Rezeptur noch die Qualität der Milbona Kondensmilch haben sich geändert. Tatsächlich handelt es sich hierbei lediglich um eine fehlerhafte Angabe und nicht um eine Reduzierung des Inhalts.
Die Kondensmilch wird gesetzlich vorgeschrieben nach Gewicht abgefüllt. Die angegebenen 340 g e sind korrekt und unverändert, der tatsächliche Produktinhalt hat sich daher nicht verändert. Maßgeblich ist in diesem Fall die Gewichtsangabe auf der Verpackung. Es handelt sich ausschließlich um einen Fehler bei der Volumenangabe, dessen Korrektur wir bereits veranlasst haben.
Vielen Dank, dass Sie uns auf diesen Punkt aufmerksam gemacht haben. Als kleines Dankeschön übersenden wir Ihnen (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) eine digitale Gutschrift im Wert von 3 €, die Sie wie folgt einlösen können: xxxxxx
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